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Kann der Kindsvater den neuen Partner verbieten? Dringend!!
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 22:26    Titel: Antworten mit Zitat

hallo Michaela

meinst du sowas ??

http://www.sozialleistungen.info/news/08.03.2009-fremdgehen-kann-anspruch-auf-unterhalt-kosten/?utm_source=Newsletter&utm_medium=E-Mail&utm_campaign=Newsletter
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MichaelaT
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Anmeldungsdatum: 21.07.2007
Beiträge: 311

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 22:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Roni,

ja genau so etwas meinte ich. Danke für den Link.
Manchmal glaube ich, die Suchfunktion hier mag mich nicht wirklich. Verlegen

Liebe Grüße,
Michaela
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compi57
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Anmeldungsdatum: 16.11.2007
Beiträge: 271

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 07:41    Titel: Antworten mit Zitat

Das Urteil ist nichts Neues, diese Problematik gibt es schon lange Zeit, aber ein Punkt ist entscheidend: Die neue Beziehung muss dazu geführt haben, dass die Ehe auseinander gegangen ist - wie ich das verstanden habe, war das hier nicht der Fall.

Dass der Mann das gerne so nutzen möchte, keine Frage, aber es dürfte wohl kaum beweisbar sein, und was seine Frau nach der Trennung macht, das ist ihre persönliche Angelegenheit (auch wenn er es nicht wahrhaben möchte).

Gruß C.
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MichaelaT
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.07.2007
Beiträge: 311

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 08:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Compi Sehr glücklich

richtig, hab ich auch gelesen.

Ich erzähle mal von mir:
Bei Trennung war meine Jüngste 10 Monate alt. Ich lebte mit meinen drei Kids allein. Mein Ex wollte den Unterhalt nicht zahlen und verklagte die Kleine auf Nichtehelichkeit. Sein Kumpel hatte nämlich beobachtet, dass mehrfach ein fremder Mann in meiner Wohnung war - mein angeblicher Lover (natürlich schon vor der Trennung).

Und wer war dieser fremde Mann? Ein Bekannter meiner Mutter, der beruflich mit Computern zu tun hat... mein Großer (12 Jahre damals) sollte einen PC bekommen und ich hatte weder Ahnung von den Kisten noch von Internet, Ausstattung oder sonstwas.

Selbst nach dem Vaterschaftstest - mein Ex ist natürlich der Vater der Kleinen - ging der Unterhaltsstreit bis zum OLG, wo er mit Pauken und Trompeten Schiffbruch erlitt.

Der Noch-Mann von Simone braucht also nur zu behaupten, sie hätte schon was mit dem neuen Bekannten in der Ehe gehabt. Selbst wenn er damit nicht durchkommt - die ramponierten Nerven ersetzt der Simone niemand.

BTW: ich bin entsetzt, was für Unwahrheiten bei Jugendämtern und Gerichten gegen den Ex-Partner vorgebracht werden dürfen, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Da müsste es dringend eine Regelung geben, finde ich.

Beispiel?
Mein Ex klagte 2007, ich hätte ihm seit Monaten die Kinder vorenthalten und deshalb wolle er das alleinige Sorgerecht bzw. das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ich legte dem Gericht eine Liste mit den regelmäßig stattgefundenen begleiteten Umgangsbesuchen vor, die Einrichtung bestätigte die 14tägige Einhaltung.
Trotzdem kam es zum Verfahren. Schluss-Satz des Richters zu mir: "Machen Sie weiter wie bisher, das ist okay."
Mein Ex saß strahlend im Gericht, er hatte "mal wieder gesiegt" und mich vor Gericht gezerrt - mir gezeigt, dass er der Stärkere ist und mich "schon noch kaputt kriegt"... der Staat zahlte ja dank PKH.

Liebe Grüße,
Michaela

ps: ich meine keines meiner Worte böse, aber diese Erfahrungen schleppe ich mit mir rum...
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 08:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo compi57

richtig was du schreibst, aber dasa steht ja auch so in dem Link. Ich habe das eingestellt, dass man eben gerade das lesen kann, weil viellt. der Ehemann nicht richtig informiert sein könnte und meint er könnte das was für sich benutzen.

Gruß roni
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Franz Königs
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 09:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, Michaela

MichaelaT hat folgendes geschrieben::
BTW: ich bin entsetzt, was für Unwahrheiten bei Jugendämtern und Gerichten gegen den Ex-Partner vorgebracht werden dürfen, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Da müsste es dringend eine Regelung geben, finde ich.

in der Tat gibt es häufig keine andere Möglichkeit, als unwahre Angaben gegenüber Behörden und Gerichten klar und deutlich als unwahr oder unzutreffend (nicht als Lügen oder erlogen) zu bezeichnen und nachdrücklich zurückzuweisen. Konsequenzen können solche Angaben haben, wenn es sich um eine üble Nachrede (§ 186 StGB) oder um eine Verleumdung (§ 187 StGB) handelt.

MichaelaT hat folgendes geschrieben::
Trotzdem kam es zum Verfahren. Schluss-Satz des Richters zu mir: "Machen Sie weiter wie bisher, das ist okay."
Mein Ex saß strahlend im Gericht, er hatte "mal wieder gesiegt" und mich vor Gericht gezerrt - mir gezeigt, dass er der Stärkere ist und mich "schon noch kaputt kriegt"... der Staat zahlte ja dank PKH.

Offenbar lebt dieser Mensch nicht in der Realität, der "Stärkere" war er ja nur in seiner eigenen Vorstellungswelt. Dass bei Behörden und Gerichten auch angebliche Rechte geltend gemacht werden können, die nur in der Vorstellung dessen existieren, der sie für sich in Anspruch nimmt, lässt sich leider nur selten verhindern, weil sich die Irrealität der in Anspruch genommenen Rechte meist erst im Verlauf des behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens erweist.

Gruß, Franz
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hws
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 09:56    Titel: Antworten mit Zitat

MichaelaT hat folgendes geschrieben::
... ich bin entsetzt, was für Unwahrheiten bei Jugendämtern und Gerichten gegen den Ex-Partner vorgebracht werden dürfen, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Da müsste es dringend eine Regelung geben, finde ich.
Beispiel? ...
Das umgekehrte gibts aber auch. Die Frau hat keine Lust zu arbeiten (leider bzw glücklicherweise) auch keine Lust, sich mit dem "blöden Balg" zu beschäftigen. Aber weil's dann Unterhalt gibt und "ein Kind zur Mutter" gehört, halt versuchen, das Aufenthaltbestimmungsrecht oder noch besser alleiniges Erziehungrecht bekommen.
Das Kind wurde dann (bis auf wenige Stunden in der Woche) beim Opa "geparkt" und später nur noch 2-3 mal im Jahr besucht, um die Spardose zu plündern.

Nun bin ich stolzer allenerziehender Vater meines 12jährigen Töchterchens. Die fehlende Mutterbeziehung lasst sich zwar nicht ganz ausgleichen, aber "wir schaffen das schon". Lachen und das selbstbewusste Töchterchen mit vielen (realen, nicht virtuellen im Internet) Freunden wird sicher kein Amokläufer wie aktuell in Winnenden.

hws
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MichaelaT
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Anmeldungsdatum: 21.07.2007
Beiträge: 311

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 17:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo hws Sehr glücklich

dann Glückwunsch zum selbstbewussten Töchterchen, ich wünsche Euch alles Glück der Welt.

Zum Thema Amoklauf: ich kannte Bastian, sein Bruder war mein Schüler.
Schönen Gruß aus Emsdetten. Verlegen

Michaela
(die nichts böse meint!)
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häschen
Gast





BeitragVerfasst am: 13.03.09, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

MichaelaT hat folgendes geschrieben::

Michaela
(die nichts böse meint!)


Warum nicht?

Manchmal darf das sein Teufel-Smilie

Was aber keine Eimischung in das aktuelle Thema dastellen soll Winken
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MichaelaT
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.07.2007
Beiträge: 311

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 21:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Häschen Sehr glücklich

ich meinte es tatsächlich nicht böse, was ich an hws gerichtet hatte. Verlegen

Vielleicht würde es manchmal sogar gut tun, zu jemandem "böse" zu sein - aber das verletzt das Gegenüber und man kann nichts im Leben ungeschehen machen, auch wenn es einem hinterher noch so leid tut.

hws ist bestimmt ein liebevoller und ganz wunderbarer Papa, aber auch Bastian hatte eine ganz wundervolle und intakte Familie - die Eltern, die Geschwister... und dennoch hat er so viel Traurigkeit hinterlassen und sein junges Leben weggeworfen.
Er war ein Mensch mit so vielen Träumen, so vielen Hoffnungen.
Ich mochte diesen "großen Jungen" mit den fragenden Augen, der ganz sicher kein durchgeknalltes Monster war.

Traurige Grüße,
Michaela
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Alissasmom
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.03.2009
Beiträge: 18
Wohnort: Regensburg

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Michaela und die anderen. Überrascht
Wow. Da bin ich mal nen Tag nicht hier und schon gehts hier los. Toll!!
Also.
Mein Mann zahlt weder für mich, noch für die Kleine Unterhalt. Kann er sich nicht leisten.
(Man muss ja alleine in der 80qm Wohnung wohnen) Sehr böse
Meinen Freund kenne ich erst seit Nov. letzten Jahres, seit August lebe ich mit meiner Kleinen in meiner Wohnung.
Kann er mir jetzt schon wieder nen Strick draus drehen? Ich hoffe nicht.
Notfalls hätte ich die Chats mit meinen Freund aufn Pc gespeichert. Wäre ja ein Beweis, oder?
Wünsch Euch was.
Lg Simone
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MichaelaT
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Anmeldungsdatum: 21.07.2007
Beiträge: 311

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 19:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Simone Sehr glücklich

wenn Dein Ex wie mein Ex "ticken" würde, käme wahrscheinlich so etwas:

Antrag auf Vaterschaftsfeststellung und Klage auf Verwirkung des Anspruchs auf Trennungsunterhalt

Kraft und Namens meines Mandanten wird eine gerichtlich angeordnete Vaterschaftsfeststellung beantragt.

Weiterhin beantragen wir, den Anspruch auf Trennungsunterhalt zurückzuweisen.

Gründe:

Wie unserem Mandanten nun mehrfach zugetragen wurde, unterhielt die Ehefrau unseres Mandanten bereits während der Ehe sexuelle Beziehungen zu ihrem neuen Partner und laut eigener Aussage ist dieser auch der Vater des Kindes XY.
Unser Mandant ist weder bereit noch in der Lage, für dieses Kind Unterhalt zu zahlen.

Weiterhin zeigen wir an, dass unser Mandant nun aus sicherer Quelle erfahren hat, dass seine Ehefrau die räumliche Trennung der Parteien noch während des Trennungsjahres nur deshalb eigenmächtig herbeigeführt hat, um ungestört in eheähnlicher Beziehung mit dem neuen Partner und vermutlichen Kindesvater leben zu können.

Bereits jetzt beantragen wir für die beabsichtigten Verfahren unserem Mandanten Prozesskostenhilfe zu gewähren und ihm die Unterzeichnerin beizuordnen.

Hochachtungsvoll,
Fledermaus Raffzahn


Nix gegen Anwälte, die machen nur ihren Job und der ist oft mehr als hart. Winken

Viele liebe Grüße,
Michaela
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 19:24    Titel: Antworten mit Zitat

hallo Michaele

Der RA schreibt halt das was sein Mandant sagt. Der geht da hin und sage ganz einfach die Frau ist vorher schon mit dem Mann zusammen gewesen und das Kind könnte von dem Sein. Dann macht der RA sowas. Der macht nur seinen Job. Ich glaube nicht, dass der RA wusste dass sein Mandant lügt ?

Aber ich hab von einem RA wegen anderem Sachverhalt schon ähnlich unrichtige Sachen gelesen. Es kommt immer darauf an was man dem Anwalt eben autischt.

Gruß roni
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MichaelaT
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Anmeldungsdatum: 21.07.2007
Beiträge: 311

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 19:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Roni Sehr glücklich

stimmt genau!
Man sollte immer bedenken, dass nicht der Anwalt die Unwahrheit sagt oder Tatsachen verdreht - jeder Anwalt geht erst einmal davon aus, dass sein Mandant ihm gegenüber ehrlich ist.

Merkt ein Anwalt, dass sein Mandant ihm "die Taschen vollhaut", kann er jederzeit das Mandat niederlegen.
Meinem Ex ist das mitten in einer Verhandlung passiert Geschockt
Sein Rechtsvertreter klappte einfach die Mappe zu, schnappte sein Köfferchen und entschwand.
Kurze Zeit danach hat er gegen seinen ehemaligen Mandanten zwangsvollstreckt, das war heftig.

Liebe Grüße,
Michaela
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

ähnliches hab ich letztes Jahr auch erlebt. Da kann Frau sich dann doch noch freuen lautes Lachen

denn die Wahrheit kommt ja doch raus. ( Gott sei Dank ). Aber die Nerven die sowas immerwieder kostet.

Gruß roni
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