Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Eigentums Einbehalt durch noch Ehemann
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Eigentums Einbehalt durch noch Ehemann

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Familienrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
blura
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.03.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 19:19    Titel: Eigentums Einbehalt durch noch Ehemann Antworten mit Zitat

Hallo, ich habe da mal eine Frage Weinen

Kurze Sachlage, Frau X trennt sich von Herr X.

Auf dem Parkplatz von dem Bruder ( Hern X ) steht noch ein Auto von Frau X.
Das ganze ist von dem Bruder in Ordnung, da eine Absprache gemacht wurde das Frau X dieses Auto abholen kommt sobald Sie eine Möglichkeit gefunden hat.
(Bremsscheiben sind Festgestanden)

Nun wollte Frau x vor einigen Tagen das Auto holen nur wurde gleich von Herrn X angedroht das sie das Auto stehen zu lassen hat, da Herr X in der Zeit von 9 Jahren Ehe einmal eine Reparatur durchführen lies ca 1000 € und er diese bar haben will.

Das Auto ist voller Eigentum von Frau X, alles fest auf Dokument.

Nun hat Herr X sein Auto hinter dessen von Frau X gestellt und hat auch noch alle 4 Reifen demontiert. So das man weder es durch Abschleppdienst holen kann weder selbst bewegen.

Darf Herr X das so einfach, da es ja nicht sein Eigentum ist ?

Zur weiteren Schilderung, Herr X hatte zuvor schon das noch Fahrbare Auto von Frau X einfach von dem Parkplatz Ihrer Arbeitsstelle genommen da er noch einen Schlüssel hatte. Meldete es dreist um und hatte das verkauft.
Wohneigentum hatte Herr X der Frau X auch nicht ausgehändigt. Und verlangt auch noch Weiterhin Geld von Frau X.

Macht Herr X sich nicht Strafbar damit ?

Ich bedanke mich schon mal für Antworten

mfg
blura
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 22:26    Titel: Re: Eigentums Einbehalt durch noch Ehemann Antworten mit Zitat

blura hat folgendes geschrieben::
Macht Herr X sich nicht Strafbar damit?

Bei dem Verhalten des Herrn X könnte es sich um Nötigung, vielleicht auch um versuchte Erpressung handeln.

Als Eigentümerin des Autos kann Frau X die Herausgabe des Autos verlangen. Wenn das Auto nicht freiwillig herausgegeben wird, könnte es sich empfehlen, einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung des Herausgabeanspruchs zu beauftragen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Familienrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.