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Verfasst am: 06.03.09, 07:33 Titel: Schutz in der Schwangerschaft - auch für Lehrerinnen?
Hallo,
vielleicht kennt sich jemand auch aus mit schwangeren Lehrerinnen, die auf Lebenszeit verbeamtet sind? Wenn ja, wäre ich sehr dankbar über einen Hinweis!
Von 3 Freundinnen, die in drei unterschiedlichen Kreisen in Schleswig - Holstein auch in Realschulen unterrichten, habe ich gehört, dass man als schwangere Lehrerin keine Aufsichten und auch keine Vertretungsstunden machen muss, weil diese teilbaren Aufgaben eine Zusatzbelastung darstellt und daher nicht von einer schwangeren Lehrerin verlangt werden kann.
Da bei uns ständiger Personalmangel herrscht, bekomme ich permanent Vertretungsstunden und zusätzliche Aufsichten zugeteilt. Auf meine Bemerkung hin, dass dies eigentlich nicht zulässig sei, wurde ich nur verständnislos angesehen - frei nach dem Motto: "Wie kommen Sie denn auf solch einen Blödsinn! Aus welchem Grund sollte es denn solch eine Regelung geben?!" Das hat mich sehr geärgert, weil ich trotz wirklich großer Übelkeit und schlafloser Nächte,etc. immer in die Schule gehe - egal wie schlecht es mir geht.
Nun würde ich einfach gerne wissen, ob es diese Regelung wirklich gibt und wenn ja, wo im Beamtengesetz sie verankert ist (Paragraphen, etc.)!! Über Hinweise wäre ich sehr sehr dankbar, da es mir nämlich nicht so super geht, dass ich jede zusätzliche Belastung leicht wegstecken kann ... .
LG, Sonja
Hallo Sonja,
soweit ich weiß, gibt es diese Regelung tatsächlich - zumindest ab einem bestimmten Stadium der Schwangerschaft. An meiner Schule wurden die Schwangeren immer von der Aufsicht befreit und Vertretung gab es nur im Notfall und dann wurden sie persönlich gefragt, ob ihnen das möglich ist.
Meiner Meinung nach ist das kein guter Stil an deiner Schule.
Den entsprechenden Paragrafen kann ich dir leider nicht nennen, aber ich bin zuversichtlich, dass die Spezialisten auch noch kommen!
Alles Gute und denk an dein Kind,
Monika
mit ein klein bischen Mühe kannst du dir vielleicht selbst helfen.
Zunächst wird im Beamtengesetz für Schleswig-Holstein etwas zur Stellung der Beamtin enthalten sein, wenn sie schwanger ist. Ergänzend dazu wird es eine Mutterschutzverordnung für Beamtinnen geben, die enthält im wesentlichen die gleichen Schutzvorschriften wie das Mutterschutzgesetz für Arbeitnehmerinnen.
Dann werdet ihr - so hoffe ich - kompetente Personalverterinnen haben, vielleicht auch eine Gleichstellungsbeauftragte. Und Erlasse über die Stunden, die ihr als Lehrer leisten müsst, gibt es bestimmt auch. Letztlich gibt es noch die einschlägigen Lehrergewerkschaften, die ihren Mitgliedern und potetiellen sicher gerne helfen.
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