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Stellenangebote: "eigener Pkw erforderlich"

 
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Zwieback
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2006
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 21:44    Titel: Stellenangebote: "eigener Pkw erforderlich" Antworten mit Zitat

Hallo,

in Stellenanzeigen ist öfter zu lesen, daß ein eigener Pkw für die Ausübung der angebotenen Stelle erforderlich ist.

Mich interessiert, was das für den AN z. B. hinsichtlich

- Kfz-Steuern
- Haftpflicht und Kasko
- Jahresinspektionen
- Reparaturen (Ersatzteile, Arbeitszeitpreis)
- Reifen (Sommer- und Winterreifen im Wechsel, Kosten der Einlagerung)
- Unfall (z. B. Totalschaden: Kauf neues Auto)
- höherer Wertverlust als bei Nur-Selber-Nutzung

bedeutet.

Was bekommt der AN von der Firma für die dienstliche Nutzung seines Pkw? Und wie wird dieses Geld steuerlich behandelt - bei Stellung eines Dienstwagens wird ja anteilmäßig der Preis des Wagens auf den Bruttolohn draufgeschlagen, so daß Steuern und Sozialabgaben steigen wegen "geldwerten Vorteils"-?

Was kommt dabei für den AN raus: Macht er Miese (Beteiligt sich der AG an den laufenden Kosten s. o. oder trägt der AN diese allein?)? Wenn ja: Weiß jemand, wieviel das durchschnittlich ausmacht?
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Tastenspitz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 21:56    Titel: Re: Stellenangebote: "eigener Pkw erforderlich" Antworten mit Zitat

Zwieback hat folgendes geschrieben::


Weiß jemand, wieviel das durchschnittlich ausmacht?

Geschockt Wie denn das? Das kommt drauf an, wieviel
Zitat:
- Kfz-Steuern
- Haftpflicht und Kasko
- Jahresinspektionen
- Reparaturen (Ersatzteile, Arbeitszeitpreis)
- Reifen (Sommer- und Winterreifen im Wechsel, Kosten der Einlagerung)
- Unfall (z. B. Totalschaden: Kauf neues Auto)
- höherer Wertverlust als bei Nur-Selber-Nutzung

der Nutzer hat, wieviel KM er fährt (dienstlich und privat) wieviel das Auto verbraucht, und und und....
_________________
...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 23:09    Titel: Antworten mit Zitat

I. d. R. wird eine Kilometerpauschale gezahlt.
Das geht von 0,20 Euro/km bis hin zu den Pauschalen, wie man sie in Tabellen der Automobilclubs o. ä. findet, in denen die tatsächlichen Kosten/Km für unterschiedliche Fahrzeuge aufgelistet sind.
Mit dieser Pauschale sind sämtliche Kosten abgedeckt, inkl. Steuern, Versicherungen, Inspektionen, Reparaturen etc. pp.
Um genau abrechnen zu können muss natürlich ein Fahrtenbuch geführt werden.
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 24.01.09, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

Oft wird eine Pauschale von 30 cent/km gezahlt,das ist auch die Grenze bis zu der das Geld steuerfrei ausgezahlt werden kann. Darin ist dann alles enthalten.

Ansonsten kann der AG z.b. noch eine Versicherung zahlen die bei dienstlichen Fahrten eine Vollkasko darstellt.

MfG
Matthias
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Zwieback
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2006
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 23:07    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten.

Für den AG ist das aber doch 'ne prima Sache, von den AN als Teil/Grundlage des Arbeitsverhältnisses das Vorhandensein eines und die Nutzung ihres Pkws für die Firma zu verlangen. So muß er dann nur die Pauschale zahlen und hat keinen Ärger wegen irgendwelcher Querelen, die die "Firmenflotte" macht. Frage Geschockt
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 06:45    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Für den AG ist das aber doch 'ne prima Sache, von den AN als Teil/Grundlage des Arbeitsverhältnisses das Vorhandensein eines und die Nutzung ihres Pkws für die Firma zu verlangen. So muß er dann nur die Pauschale zahlen und hat keinen Ärger wegen irgendwelcher Querelen, die die "Firmenflotte" macht.


In der Tat Winken

Und das dürfte auch einer der Gründe sein warum die AG das machen.
Man muß ja einen solchen Arbeitsverrag nicht zu den angebotenen Bedingungen unterschreiben......
Schlimm und verwerflich wird es nur wenn der AG ein bisheriges (Firmen-)Fahrzeug wegen der corporate identity auch noch an den bisherigen Mitarbeiter verleast oder vermietet. Dieser wird dann als exclusiver Subunternehmer eingesetzt. Derartige Praktiken sollen bereits bei den Transportflotten großer Handelsketten oder auch einiger Zustelldienste eingeführt sein.

Auch solche Verträge muß man natürlich nicht unterschreiben.....
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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maconaut
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 09:39    Titel: Re: Stellenangebote: "eigener Pkw erforderlich" Antworten mit Zitat

Zwieback hat folgendes geschrieben::

- Kfz-Steuern
- Haftpflicht und Kasko
- Jahresinspektionen
- Reparaturen (Ersatzteile, Arbeitszeitpreis)
- Reifen (Sommer- und Winterreifen im Wechsel, Kosten der Einlagerung)
- Unfall (z. B. Totalschaden: Kauf neues Auto)
- höherer Wertverlust als bei Nur-Selber-Nutzung


Noch eine Ergänzung der Liste:
GEZ für das Autoradio im "nicht ausschließlich privat genutztem Fahrzeug" Böse
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 09:45    Titel: Re: Stellenangebote: "eigener Pkw erforderlich" Antworten mit Zitat

maconaut hat folgendes geschrieben::
Zwieback hat folgendes geschrieben::

- Kfz-Steuern
- Haftpflicht und Kasko
- Jahresinspektionen
- Reparaturen (Ersatzteile, Arbeitszeitpreis)
- Reifen (Sommer- und Winterreifen im Wechsel, Kosten der Einlagerung)
- Unfall (z. B. Totalschaden: Kauf neues Auto)
- höherer Wertverlust als bei Nur-Selber-Nutzung


Noch eine Ergänzung der Liste:
GEZ für das Autoradio im "nicht ausschließlich privat genutztem Fahrzeug" Böse


Na gut dann noch eins drauf (Vermutung) :

Die KFZ-Fahrzeugvers.-Prämien sind in aller Regel für den privaten Einsatz kalkuliert. Wird das Fahrzeug überwegend geschäftlich genutzt könnte auch eine höhere Prämie in Betracht kommen.
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Niemand2000
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 09:45    Titel: Antworten mit Zitat

Man sollte sich bei der Kfz-Versicherung erkundigen, ob man in dem Fall überhaupt ausreichend versichert ist.

Ich hatte vor Jahren mal ein Kleingewerbe als Nebentätigkeit und kann dazu nur raten.
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