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ChristelVomAcker FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.08.2008 Beiträge: 99
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Verfasst am: 06.03.09, 09:27 Titel: Pflanzvorschriften im VuE Plan |
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Für ein Neubaugebiet gilt ein VuE Plan.
Dort sind auch strenge Pflanzvorschriften vorgegeben.
Beispiele: Für jede 50 m² unbebautes Land einen Hochstamm aus einer Pflanzliste oder einen Obstbaum als Hochstamm, 3 einheimische Sträucher aus einer Pflanzliste bzw. 2 Obststräucher.
Die Vorschriften sind übertrieben. EIn zu Rate gezogener Gartenbaufachmann hat die Umsetzung als unmöglich angesehen ("Um diese Pflanzen alle auf Ihrem Grundstück mit den nötigen Abständen unterzubringen. müssten Sie als erstes mal Ihr Haus abreissen."). Außerdem möchte der Eigenheimbesitzer seinen Garten ja auch noch zu etwas anderem als zur Anzucht von Bäumen und Sträuchern nutzen, z.B. Kinderspielfläche, Gemüse/Kräutergarten, Rasen, Teich, Staudenanpflanzungen, Sommerblumen, ...
Was kann einem Bauherrn passieren,
- wenn er gar keine Bäume pflanzt,
- wenn er Hochstämme durch Viertelstämme ersetzt?
Danke,
Christine Wiedemann |
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ktown FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
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Verfasst am: 06.03.09, 09:35 Titel: |
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Auch wenn sich mir nicht erschließt was ein VuE Plan ist kann ich sagen, dass die zuständige Behörde sie dazu zwingen wird.
Oftmals hilft in solchen Situationen ein klärendes Gespräch mit den zuständigen Leuten. Vielleicht verstehen sich die textliche Festsetzung nicht richtig oder die Behörde sieht den Irrtum ein und genehmigt eine Abweichung. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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norti FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.03.2007 Beiträge: 71
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Verfasst am: 06.03.09, 09:42 Titel: |
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... oder es interresiert die Behörde gar nicht ...
In meinem Ort sind auch laut Bebauungsplan mind. 2 heimische Obstbäume vorgeschrieben ... mein Nachbar hat auf seinem (Doppel!)Grundstück keinen einzigen und nach seinen Aussagen auch noch nie was mit der Behörde deswegen zu tun gehabt bzw. es war auch noch nie jemand da zum nachzählen... ich würde es daher erst mal drauf ankommen lassen. |
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ChristelVomAcker FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.08.2008 Beiträge: 99
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Verfasst am: 06.03.09, 09:46 Titel: |
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EIn VuE Plan ist ein Vorhabens- und Erschließungsplan.
Zitat: | ... dass die zuständige Behörde sie dazu zwingen wird |
Wozu zwingen? Die vorhandenen Viertelstammbäume zu fällen und dafür Hochstämme zu pflanzen?
Gibt es eine Verjährungsfrist? |
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ktown FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
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Verfasst am: 06.03.09, 09:48 Titel: |
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Es kommt immer auf den zuständigen Beamten an....
Warten und nichts machen kann positiv ausgehen. Es kann aber auch, bei einem Übereifrigen, schnell nach hinten losgehen. Weil der sich dann eventuell verarscht vorkommen kann und dann wirklich darauf pocht.
Alles schon erlebt.
Meine Devise: Freundlich ein Gespräch suchen hat meißtens den Erfolg gebracht, den man sich gewünscht hat.
ChristelVomAcker hat folgendes geschrieben:: | EIn VuE Plan ist ein Vorhabens- und Erschließungsplan. |
Also geht es hier nicht um eine Behörde, sondern um einen Bauträger/Investor?
Was schreibt den der Bebauungsplan vor? _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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ChristelVomAcker FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.08.2008 Beiträge: 99
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Verfasst am: 06.03.09, 09:54 Titel: |
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Zitat: | ... oder es interresiert die Behörde gar nicht ... |
Das vermute ich auch. Ich wollte ja nur wissen, was passieren würde, wenn ...
In unserem Wohngebiet haben fast alle Gärten keine Bäume.
Wir sind fast die einzigen, die die Anzahl eingehalten haben und nur die Größe reduzierten.
Die Anzahl der einheimischen Sträucher haben wir sogar massiv übertroffen.
Denn 5 große Bäume (in der Pflanzliste stehen beispielsweise Eiche und Walnuss) auf 250 m² Garten sind einfach unrealistisch und über die Jahre gesehen ein Hindernis für sich selber. Wir haben am benachbarten Waldrand ein schönes Beispiel: eine Eiche, deren Kronenfläche alleine locker unser ganzes Grundstück abdecken würde.
Außerdem ist die Gartenanlage bereits 7 Jahre alt. Deshalb wäre eine Aussage zur Verjährungsfrist hilfreich Bundesland ist Thüringen. |
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ChristelVomAcker FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.08.2008 Beiträge: 99
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Verfasst am: 06.03.09, 09:57 Titel: |
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Zitat: | Also geht es hier nicht um eine Behörde, sondern um einen Bauträger/Investor?
Was schreibt den der Bebauungsplan vor? |
Der VuE Plan wurde von der Stadt aufgestellt. Er ist der einzige Plan, der Vertragsbestandteil beim Hauskauf war. |
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ktown FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
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Verfasst am: 06.03.09, 10:48 Titel: |
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Hier mal einpaar gute Infos über einen VuE Plan _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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