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Kann sich ein AN gegen Kurzarbeit wehren?

 
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Dunja
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Anmeldungsdatum: 01.07.2005
Beiträge: 734

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 10:13    Titel: Kann sich ein AN gegen Kurzarbeit wehren? Antworten mit Zitat

Kann ein Arbeitnehmer sich gegen die Anordnung von Kurzarbeit auch dann wehren, wenn sich im Arbeits- oder Tarifvertrag keine diesbezügliche Regelung findet?

Ich habe unterschiedliche Antworten auf diese Frage gefunden:

Einerseits: [Link gelöscht -report, Mod.-]

Andererseits: [Link gelöscht -report, Mod.-]
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 10:24    Titel: Re: Kann sich ein AN gegen Kurzarbeit wehren? Antworten mit Zitat

Dunja hat folgendes geschrieben::
Kann ein Arbeitnehmer sich gegen die Anordnung von Kurzarbeit auch dann wehren, wenn sich im Arbeits- oder Tarifvertrag keine diesbezügliche Regelung findet?

Gerade dann kann sich der AN wehren, wenn Kurzarbeit in einem TV oder dem AV bereits geregelt ist, liegt die Zustimmung des AN ja bereits vor. Ohne eine solche Regelung kann der AG nicht einseitig den bestehenden Vertrag ändern.
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fatmike
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Anmeldungsdatum: 11.12.2007
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 10:39    Titel: Antworten mit Zitat

aber kann dann ein betriebsrat quasi über den kopf der arbeitnehmer hinweg per betriebsvereinbarung kurzarbeit zustimmen (für den fall, dass kein tarifvertrag und/oder keine einzelvertragliche regelung besteht)?
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

fatmike hat folgendes geschrieben::
aber kann dann ein betriebsrat quasi über den kopf der arbeitnehmer hinweg per betriebsvereinbarung kurzarbeit zustimmen (für den fall, dass kein tarifvertrag und/oder keine einzelvertragliche regelung besteht)?

Der BR vertritt ja auch die Interessen der AN aber ja, der BR kann eine Betriebsvereinbarung "über den Kopf der AN hinweg" für Kurzarbeit abschließen.
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Dunja
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Anmeldungsdatum: 01.07.2005
Beiträge: 734

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 11:59    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Beiträge.

@ Smiler: Ok, also mal angenommen es besteht bezüglich Kurzarbeit keinerlei Regelung. Wie kann sich der AN wehren? Er kann dann doch eigentlich bloß kündigen oder bestehen noch weitere Möglichkeiten?
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso sollte der AN kündigen müssen?
Er hat einen Vertrag mit seinem AG überXX Stunden im Monat, wenn der AG diese Stunden kürzen will und der AN verweigert seine Zustimmung, muss der AG dem AN kündigen (i.d.R. eine Änderungskündigung), schließlich will der AG eine Änderung des Vertrags erreichen.
Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bleibt der alte Vertrag gültig und damit die Entgeltansprüche erhalten.
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

Dunja hat folgendes geschrieben::
Vielen Dank für die Beiträge.

@ Smiler: Ok, also mal angenommen es besteht bezüglich Kurzarbeit keinerlei Regelung. Wie kann sich der AN wehren? Er kann dann doch eigentlich bloß kündigen oder
bestehen noch weitere Möglichkeiten?


Man teilt dem AG einfach mit, dass man der Kurzarbeit nicht zustimmt. Schon ist die KA vermieden - es sei denn sie wird durch Kollektivvereinbarung ermöglicht.

Es ist recht schwierig, eine Anordnung von Kurzarbeit rechtswidrig durchzusetzen. Wenn man will, dass der Staat Kohe für die Arbeitnehmer rüberschiebt, dann muss man schon belegen können, dass die Voraussetzungen für KA vorliegen.

Und wenn man die AN dann nicht im verbleibenden Arbeitsvolumen mit voller vertraglicher Arbeitszeit beschäftigen kann, dann gibts halt gleich betriebsbedingte (Änderungs-)Kündigungen...
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 23:18    Titel: Antworten mit Zitat

Dunja hat folgendes geschrieben::
Er kann dann doch eigentlich bloß kündigen
Dem AN sollte klar sein, daß er sich diese Mühe eher sparen kann - das wird sicherlich der AG tun (und wenn sich genügend AN wehren bzw. der Betrieb eher klein ist, im Zweifel im Rahmen einer Betriebsschließung bzw. Insolvenz).
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