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recht.de :: Thema anzeigen - Fehlverhalten ?? Abmahnung / Verstezung/ Kündigung ???
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Fehlverhalten ?? Abmahnung / Verstezung/ Kündigung ???

 
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A_TEAM_RO
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.04.2008
Beiträge: 5
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 15:35    Titel: Fehlverhalten ?? Abmahnung / Verstezung/ Kündigung ??? Antworten mit Zitat

[size=18]Hallo zusammen,
leider bin ich am Freitag den 13.02.09 in eine missliche lage gekommen um den Vorfall kurz zu erläutern:
Eine Mitarbeiterin Beschwerte sich über Fehlverhalten von einem/mehrerer Kollegen bei einem mir höhergestellten Vorgesetzten da ich hier die richtigkeit ihrer angaben Ausschloss wieß ich die Mitarbeiterin darauf hin das sie es mehrfach schon versucht habe zu Kollegen zu sagen sie braucht keine Hilfe und es gegenüber Vorgesetzten dann so darstelle als würde die hilfe Abgehlehnt.
Nunja das Unglück nahm seinen lauf eine kleine Diskusion entstand am Ende dieser rutschte mir wohl dann herraus ( ein echter Bayer) "Geh mir doch Bitte ned auf de Eier" daraufhin drehte ich mich um und ging.
Nun Ich arbeite in einem Produktionsbetrieb und es herrscht manchmal ein rauherer Umgangston das solch ein spruch nicht angebracht ist ja ok war wohl die Wut.
Die Mitarbeiterin beschwerte sich nun beim Abteilungsleiter, dieser bat mich zu einem Gespräch in dem er mir nahelegte dies nicht zu wiederholen und das er solche aussagen nicht duldet ich bestätigte ihm das es sich um einen unbeabsichtigten Ausrutscher handelte der sich nicht wiederholen würde.
Die MA hatte zu diesem Zeitpunkt bereits Feierabend und war somit nicht mehr anwesend nun hatte ich ein wochenende Zeit mir über den Vorfall gedanken zu machen, und kam auf den entschluss mich bei ihr zu Entschuldigen.
Es wurde Montag die MA kommt ca gegen 8 uhr in den Betrieb zu diesem Zeitpunkt war ich Beschäftigt wollt mich aber dann für das geschehen Entschuldigen, allerdings wurde mir von einem anderen Kollegen dann mitgeteilt das die Kollegin gegen mich Stimmung mache und den satz "geh mir nicht auf die Eier" (also nerv mich nicht) ausschmücke in " Er hat gesagt: Geh mir nicht auf die Eier, Lutsch mir die Eier" darauf hin war ich nicht mehr bereit mich zu Entschuldigen da ich das so nie sagte und es auch mehrere Zeugen dafür gibt.
Sie beschwerte sich nun beim Betriebsrat und das ganze nahm seinen Lauf.
Personalgespräch (in dem geklärt würde das der zweite Satz nie gefallen ist )
und ich würde vom Personalreferenden darauf hingewißen das ich mit einer Ermahnung oder Abmahnung rechnen müsse er aber noch entscheiden müsse was denn nun daraus wird.
Seitdem habe ich von Offizieller seite nicht´s mehr gehört.
Nur von Inoffizieller dawird geredet der Betribsrat möchte das ich Versetzt werde eine Abmahnung erhalt und und und Tausende Gerüchte.
Nun frage ich mich da es ja nun drei wochen her ist was kann mir denn nun passieren ?? Auch wenn eine Abmahnung sich nicht vermeiden lässt würde ich diese gerne haben um damit abschließen zu können. Man will ja schließlich irgendwann wissen was denn nun los ist ????
Kann mir hier wer rat geben ???? Wie iszt die Rechtslage???

Vielen dank im Vorraus[size=12]
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

Sie könnten mal ganz schlicht Ihrerseits bemi Betriebsrat vorbeigehen und beim Vorgesetzten und um eine Vermittlung im Interesse des Betriebsfriedens bitten.

Rein praktisch brauchen Sie Verbündete und genug Leute, die Ihre Version kennen, bevor das Ganze weiter eskaliert.

Psychologisch könnte man über so eine Situation eine Menge sagen, juristisch kann man so etwas zelebrieren, aber rein praktisch läufts drauf raus, dass - falls Sie die Wahrheit über die Details sagen und diese auch von der Gegenseite in Wahrheit so verstanden wurde - schlicht einem Rachefeldzug ausgesetzt sind, der gemessen an den Rahmenbedingungen übertrieben sein könnte, aber aufgrund des rechtlichen und sozialen Kontextes durchaus Erfolg haben kann.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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A_TEAM_RO
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.04.2008
Beiträge: 5
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 16:15    Titel: Verbündete Antworten mit Zitat

Naja Verbündete sind wohl mehr als genug Abteilungs grösse ca 40 davon sind ca 35 gegen sie und ca 8 Personen haben den Vorfall mit Gehört/beobachtet das der zweite Satz nocht so gefallen ist ist wohl Sichergestellt.
Allerdings ist die Dame BR mitglied und der Betriebsratvorsitzdene möchte mir nun ungeachtet aller Vorschriften und Tatsachen "eine rein WÜRGEN" egal wie. Obwohl ca 35 Personen gegen die Dame und ihre mehrfachen Lügen und Verleumdungen sind. Dies ist in der Abteilung wohl Bekannt genau so wie ihre Arbeitsauffassung wie 30 min. Schminken auf der Toilette und so Scherze. Meine meinung wie gesagt er will mir unbedingt eines rein würgen.
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kdM
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Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 3223
Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 17:13    Titel: Re: Fehlverhalten ?? Abmahnung / Verstezung/ Kündigung ??? Antworten mit Zitat

A_TEAM_RO hat folgendes geschrieben::
Auch wenn eine Abmahnung sich nicht vermeiden lässt würde ich diese gerne haben um damit abschließen zu können. Man will ja schließlich irgendwann wissen was denn nun los ist ????


"Ein echter Bayer" (gemeint ist damit wohl ein Euphemismus für einen ungehobelten, groben Menschen) sagt also zu einer Mitarbeiterin, von der er auch sonst nicht viel hält, "Geh mir doch Bitte ned auf de Eier", daraufhin dreht er sich um und geht. Anschließend gibt es deswegen Stress.

Zu vermuten ist, daß es hier eine längere Vorgeschichte vor "Freitag, dem 13." gegeben hat.

Es ist ja auch in aller Regel wenig sinnvoll, sich unaufgefordert einzumischen, wenn ein BR-Mitglied sich über ein "Fehlverhalten von einem/mehrerer Kollegen" bei einem Vorgesetzten beschwert. Auf diese Art und Weise schafft man es, gleich mehrere Leute gegen sich auf zu bringen:

    - das BR-Mitglied, weil Du seinen vermeintlich berechtigten Protest untergräbst
    - den Vorgesetzten, weil Du es so aussehen lässt, als könnte der Vorgesetzte die Beschwerde über die Kollegen nicht alleine bearbeiten/aufklären
    - mit etwas Glück auch noch die Kollegen, denen es nichts nützt, wenn ein "echter Bayer" sich für sie einsetzt, der hinterher für sein Verhalten in der von ihm angezettelten "kleinen Diskussion" den Schwanz einziehen... Verlegen - Verzeihung: sich öffentlich entschuldigen muss. So ein Fürsprecher schadet mehr, als er nützt.


Ob sich die Abmahnung deswegen nun vermeiden lässt oder nicht, mag dahin gestellt bleiben. Dieser Arbeitnehmer ist jedenfalls der erste, von dem ich hier lese, er wolle diese gerne haben, um damit abschließen zu können. "Man will ja schließlich irgendwann wissen was denn nun los ist ????" erscheint mir da als Begründung wenig nachvollziehbar.

Aber um auch eine juristische Antwort zu geben: Nein, es gibt kein Recht auf eine Abmahnung. Der Arbeitgeber hat das Recht, ganz im Sinne von Alfons Schweiggert, dem Verfasser von "Ein echter Bayer red't nicht viel" dumme und peinliche Vorfälle im Interesse sämtlicher Beteiligten zu ignorieren.

Dem Betriebsratsvorsitzende, der dem Bayern jetzt angeblich "eine rein WÜRGEN" will, wird dann sicher noch etwas anderes einfallen. Daß es sich bei der Frau, mit der sich der Sepplhutträger da angelegt hat, um ein gewähltes Betriebsratsmitglied handelt, der der grantelnde Bayer zudem noch Lügen und Verleumdungen und zu lange Toilettengänge unterstellt, macht die Sache nicht schöner und nicht einfacher.
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„Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
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