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Adam und Eva sind die nichtehelichen Eltern von Kain.
Kain möchte ? / soll ! im Sommer an einem 14-tägogen Zeltlager teilnejmen.
Der Spaß soll 180 €uro kosten.
Für die Teilnahme muß Kain eine Luftmatratze, einen Schlafsack, sowie 'Caming-Geschirr' mitbringen ( macht nochmal ca. 70 €uro ); die Höhe des erlaubten Taschengeldes steht noch nicht fest.
Frage: Muß sich Adam, wie auch immer, am Gesamtaufwand beteiligen? Oder muß Eva ansparen?
Dazu Hinweis: Adam wird vorher mit Kain zwei Wochen "in die Berge" fahren. _________________ Pecunia non olet!
Ne discere cessa.
Es gibt viel zu verdienen, langt zu!
Was spricht dagegen, es dem Kind zu ermöglichen und sich die Kosten hälftig zu teilen
Manchmal allein die finanziellen Verhältnisse und die sollte man schon in die Planung mit einbeziehen, wie man es ja auch muss, wenn die Eltern noch zusammenleben...
Wenn es finanziell möglich ist, wäre eine Kosteneteiligung sicher im Sinne des Kindes!
Haben Adam und Eva den Aufenthalt im Zeltlager selbst beschlossen?
Nä!!
Adam war wenig begeistert. Er musste den Alpenurlaub deswegen umdisponieren.
Er muß noch für eine Ehefrau und zwei Kinder Sorge tragen.
Ein weiterer Knackpunkt, Eva will keinen Antrag auf Zuschuß bzw. Preisnachlass stellen. _________________ Pecunia non olet!
Ne discere cessa.
Es gibt viel zu verdienen, langt zu!
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