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Kurzarbeit

 
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Helge 5
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Anmeldungsdatum: 19.01.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 16:07    Titel: Kurzarbeit Antworten mit Zitat

Hallo, bei uns wird zurzeit Kurzarbeit gefahren. Ein Teil der Belegschaft muss auf 100% zu Hause bleiben und ein Teil darf noch volle Wochenstunden arbeiten. (zum Teil sind darunter Junggesellen).Meine Frage wäre, ob die Mannschaften nicht untereinander ausgetauscht werden müssten, zumal einige Familienväter von der Kurzarbeit betroffen sind. Besteht ein Rechtsanspruch darauf oder gibt es sonst irgendwelche Reglungen bei Kurzarbeit. Vielen Dank im Voraus.
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 16:25    Titel: Antworten mit Zitat

Berechtigte Frage.

Ich versuche es mal mit einem sehr allgemeinen und saloppen Überblick der Verständlichkeit halber:

Die Kurzarbeit ist sehr vage geregelt, da sie bisher nur ein Instrument für eher seltene und vom Umfang her überschaubare Fälle war - und sie aufgrund der Rahmenbedingungen nur selten überhaupt möglich war.

Jetzt haben sich die Rahmenbedingungen geändert und Gewerkschaften/Betriebsräte/Arbeitnehmer/Behörden schlucken die KA praktisch in dem Moment, wo das Wort ausgesprochen wird mit Haken und Köder und ohne nähere inhaltliche Vorgaben.

Und da liegt das Problem. Denn da die gesetzlichen Regelungen über die KA sehr viel vager und allgemeiner sind als das Kündigungsrecht und es auch keine über Jahrzehnte ausgefeilte Schutzrechtsprechung dazu gibt, kann man *innerhalb* der KA momentan einiges an praktischen "Tricks" abziehen, die im Ergebnis allem zu wider laufen, was an Sozialschutzgedanken hinter dem Kündigungsschutzrecht und verwandten Regelungen im Arbeitsrecht steht.

Teilkurzarbeit für ausgesuchte Arbeitnehmer nach freier Wahl des Arbeitgebers?

Dummerweise denkbar, wenn der Betriebsrat oder die Gewerkschaft (oder gar die AN) blöde oder überrumpelt genug sind.

Wer kommt schon auf die Idee, die Auswahl der Arbeitnehmer bei der Kurzarbeit gerichtlich anzugehen und wer kann momanten sagen, ob man damit Erfolg haben wird?

Die praktischen Folgen können allerdings extrem sein - dahinter steckt massiver wirtschaftlicher Druck. Wer hält schon längere Zeit auf seiner Stelle durch bei derart reduzierten Bezügen ohne dass es weh tut?

Man kann eigentlich nur die Einwilligung zur KA verweigern - so das rechtlich überhaupt im konkreten Fall möglich und relevant ist - und darf dann den vermutlich resultierenden massiven Sozialdruck und das rechtliche Risiko einer Fehleinschätzung bzw. einer betriebsbedingten Kündigung auf sich nehmen.

Rein praktisch kann man in der momentanen Situation eigentlich nur sagen:
Man sollte eine Rechtsschutzversicherung haben und in solchen Fällen frühzeitig beim Anwalt sitzen und das weitere Vorgehen abstimmen.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Helge 5
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.01.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 15:54    Titel: Kurzarbeit Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Wenn ich dich richtig verstanden habe, kann die Firma einen in den finanziellen Ruin treiben, wenn ihr meine Nase nicht passt? Und das mit dem Segen unserer Bundesregierung. Es sei den der Betriebsrat hat einen Vertrag mit der Firma abgeschlossen der besagt das die Mannschaft ausgetauscht werden muss. Anders hat man Rechtlich keine handhabe?
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matthias.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

Normalerweise sollte auch die Agentur in der Auswahl involviert sein. Ich würde die vielleicht mal ansprechen ansonsten sind die natürlich im Moment auch u.U. überlastet.


Was viele nicht wissen, der Kurzarbeit muss man nicht unbedingt zustimmen, zumindest dann nicht wenn es nicht im AV oder TV vereinbart ist. Von daher müsste der AG wenn sich der AN weigert wenn nichts vereinbart ist, eine Änderungskündigung aussprechen, dabei müsste er wieder die Kriterien der Sozialauswahl beachten, die Familienväter hätten da also wieder u.U. einen Vorteil.

MfG
Matthias
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 19:57    Titel: Re: Kurzarbeit Antworten mit Zitat

Helge 5 hat folgendes geschrieben::
kann die Firma einen in den finanziellen Ruin treiben, wenn ihr meine Nase nicht passt?
Kurzarbeit sollte niemanden in den finanziellen Ruin treiben.

matthias. hat folgendes geschrieben::
Normalerweise sollte auch die Agentur in der Auswahl involviert sein
Die Diskussion hatten wir doch erst kürzlich. Und wenn ich mich nicht völlig täusche, war das Ergebnis 'nein, hat sie nicht'.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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