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Kündigung während Kurzarbeit

 
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knollox
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2006
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 21:01    Titel: Kündigung während Kurzarbeit Antworten mit Zitat

Hallo Gemeinde,

wenn der AG wegen mangelnder Aufträge Kurzarbeit angemeldet und genehmigt bekommen hat, darf der AG seinen Mitarbeitern während der Kurzarbeitsphase betriebsbedingt wegen Aufragsmangels kündigen? Ist nicht Kurzarbeit dafür gedacht, genau die Kündigungen zu verhinden?

Gruß
Knollox
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dr.seltsam
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.11.2005
Beiträge: 1060

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 07:50    Titel: Re: Kündigung während Kurzarbeit Antworten mit Zitat

knollox hat folgendes geschrieben::
Ist nicht Kurzarbeit dafür gedacht, genau die Kündigungen zu verhinden?


Richtig, deshalb entällt mit dem Ausspruch der Kündigung auch die Voraussetzung für die Gewährung von Kurzarbeitergeld. Der gekündigte Arbeitnehmer hat also wieder Anspruch auf vollständige Vergütung (und Beschäftigung im vollen vereinbarten Umfang). Zugleich ergibt sich hieraus, dass die Durchführung von Kurzarbeit nicht generell den Ausspruch von betriebsbedingten Kündigungen ausschließt.
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crycorner
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.07.2005
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 09:22    Titel: Re: Kündigung während Kurzarbeit Antworten mit Zitat

dr.seltsam hat folgendes geschrieben::
knollox hat folgendes geschrieben::
Ist nicht Kurzarbeit dafür gedacht, genau die Kündigungen zu verhinden?


Richtig, deshalb entällt mit dem Ausspruch der Kündigung auch die Voraussetzung für die Gewährung von Kurzarbeitergeld. Der gekündigte Arbeitnehmer hat also wieder Anspruch auf vollständige Vergütung (und Beschäftigung im vollen vereinbarten Umfang). Zugleich ergibt sich hieraus, dass die Durchführung von Kurzarbeit nicht generell den Ausspruch von betriebsbedingten Kündigungen ausschließt.


Hallo,

Zusätzliche Frage: Von welchem Lohn wird dann das Arbeitslosengeld berechnet? Vom Bruttogehalt, welches man bei Normalbeschäftigung erhalten hätte, oder vom Bruttogehalt während der Kurzarbeit?

LG,
crycorner
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dr.seltsam
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.11.2005
Beiträge: 1060

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 10:09    Titel: Antworten mit Zitat

Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld ist die Vergütung, wie sie ohne die Kurzarbeit gezahlt worden wäre: http://dejure.org/gesetze/SGB_III/131.html
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Smiler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 10:37    Titel: Re: Kündigung während Kurzarbeit Antworten mit Zitat

dr.seltsam hat folgendes geschrieben::
knollox hat folgendes geschrieben::
Ist nicht Kurzarbeit dafür gedacht, genau die Kündigungen zu verhinden?


Richtig, deshalb entällt mit dem Ausspruch der Kündigung auch die Voraussetzung für die Gewährung von Kurzarbeitergeld. Der gekündigte Arbeitnehmer hat also wieder Anspruch auf vollständige Vergütung (und Beschäftigung im vollen vereinbarten Umfang).

Sehe ich so pauschal nicht Verlegen Smilie , BAG 3 AZR 468/ 01
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zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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dr.seltsam
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 20.11.2005
Beiträge: 1060

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 11:19    Titel: Re: Kündigung während Kurzarbeit Antworten mit Zitat

Smiler hat folgendes geschrieben::
Sehe ich so pauschal nicht Verlegen Smilie , BAG 3 AZR 468/ 01


Da war die Rechtslage noch eine andere. Nach § 65 Abs. 1 Satz 3 AFG konnte Kug seinerzeit auch bei gekündigtem Arbeitsverhältnis gezahlt werden. Dies ist nun gemäß § 172 Absatz 1 Ziffer 2 SGB III ausdrücklich ausgeschlossen.
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Smiler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 11:35    Titel: Re: Kündigung während Kurzarbeit Antworten mit Zitat

dr.seltsam hat folgendes geschrieben::
Smiler hat folgendes geschrieben::
Sehe ich so pauschal nicht Verlegen Smilie , BAG 3 AZR 468/ 01


Da war die Rechtslage noch eine andere. Nach § 65 Abs. 1 Satz 3 AFG konnte Kug seinerzeit auch bei gekündigtem Arbeitsverhältnis gezahlt werden. Dies ist nun gemäß § 172 Absatz 1 Ziffer 2 SGB III ausdrücklich ausgeschlossen.

Danke!
Das bedeutet ein AN kann Kurzarbeitergeld umgehen, in dem er zu einem Termin weit jenseits seiner einzuhaltenden Kündigungsfrist kündigt?
Bsp.: A kündigt jetzt zum 30.06.2010 sein AV und fällt damit sofort aus Kurzarbeitergeld für den Zeitraum März-Mai oder länger im Jahr 2009 raus?
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 23:29    Titel: Re: Kündigung während Kurzarbeit Antworten mit Zitat

Smiler hat folgendes geschrieben::
Das bedeutet ein AN kann Kurzarbeitergeld umgehen, in dem er zu einem Termin weit jenseits seiner einzuhaltenden Kündigungsfrist kündigt?
Nette Idee. Wird aber sicher nicht funktionieren. Ohne jetzt nachgesehen zu haben: Kurzarbeit und nicht-kündigen-können ist m.E. nur aus AG-Sicht vorgegeben.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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kdM
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Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 3223
Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 08:45    Titel: Re: Kündigung während Kurzarbeit Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Ohne jetzt nachgesehen zu haben:


Sieh' doch mal nach: http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__172.html
_________________
„Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“


Zuletzt bearbeitet von kdM am 07.03.09, 10:26, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 09:29    Titel: Re: Kündigung während Kurzarbeit Antworten mit Zitat

kdM hat folgendes geschrieben::
Biber hat folgendes geschrieben::
Ohne jetzt nachgesehen zu haben:


Sieh' doch mal nach: http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__172.html

@kdM, darf ich vermuten das meine Einschätzung vom Ansatz her nicht falsch ist?
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kdM
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Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 3223
Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 10:36    Titel: Re: Kündigung während Kurzarbeit Antworten mit Zitat

Smiler hat folgendes geschrieben::
@kdM, darf ich vermuten das meine Einschätzung vom Ansatz her nicht falsch ist?


Keine Ahnung. Ich wollte nur der Einschätzung widersprechen, daß" Kurzarbeit und nicht-kündigen-können nur aus AG-Sicht vorgegeben ist", da das Gesetz lediglich fordert, das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt oder durch Aufhebungsvertrag aufgelöst ist.

Die von dir gewählte Konstruktion ist dagegen mgw. rechtsmißbräuchlich, in jedem Falle ist sie arbeits- und sozialrechtliches Harakiri: Weil ich kein KuG beziehen will, kündige ich lieber selbst, und bin in Kürze auf AlG in gleicher Höhe...

Im Übrigen: kündige ich selbst zum 30.06.2010, hindert das meinen Arbeitgeber nicht, mir wegen Auftragsmangel schon vorher, sagen wir mal zum 30.4.09 zu kündigen. Im Kündigungsschutzprozess kann ich dann aber nicht mehr vorbringen, der Arbeitgeber habe gegen das ultima-ratio-Gebot verstoßen und müsse erst einmal Kurzarbeit durchfühen, bevor er mich kündigt...
_________________
„Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 10:47    Titel: Re: Kündigung während Kurzarbeit Antworten mit Zitat

kdM hat folgendes geschrieben::
Smiler hat folgendes geschrieben::
@kdM, darf ich vermuten das meine Einschätzung vom Ansatz her nicht falsch ist?

Die von dir gewählte Konstruktion ist dagegen mgw. rechtsmißbräuchlich, in jedem Falle ist sie arbeits- und sozialrechtliches Harakiri: Weil ich kein KuG beziehen will, kündige ich lieber selbst, und bin in Kürze auf AlG in gleicher Höhe...
Im Übrigen: kündige ich selbst zum 30.06.2010, hindert das meinen Arbeitgeber nicht, mir wegen Auftragsmangel schon vorher, sagen wir mal zum 30.4.09 zu kündigen. Im Kündigungsschutzprozess kann ich dann aber nicht mehr vorbringen, der Arbeitgeber habe gegen das ultima-ratio-Gebot verstoßen und müsse erst einmal Kurzarbeit durchfühen, bevor er mich kündigt...

Oh bei meinem theoretischen Konstrukt ging ich von einem faktisch ordentlich unkündbaren AN aus, bspw. am 15.07.2010 geht A nach xx Jahren in den Ruhestand oder BR oder gegenwärtig im Mutterschutz...
Das dieses rechtsmißbräuchlich sein könnte, wollte ich auch nicht thematisieren war mir aber nicht entgangen.
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