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Was für eine Straftat/Owig?

 
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darchr
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.10.2007
Beiträge: 99

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 16:19    Titel: Was für eine Straftat/Owig? Antworten mit Zitat

Hi,

ich habe eine Frage, um was es sich bei folgendem Fall für eine Straftat bzw. Owig (wenn überhaupt etwas von beidem ) handeln könnte.

Schüler stellen ihre Fahrrad morgens (aufgrund fehlenden Platzes) bei der Schule so auf, dass sie so stehen, dass es Lehrern schwer fällt, mit ihrem Auto den Parkplatz zu befahren. Daraufhin schließt ein Lehrer mehrere Fahrräder fest (wohl mit der Funktion der "Strafe" oder der Möglichkeit später mit den Schülern noch darüber zu "reden"), sodass die Schüler - nach Schulende - nicht wegfahren können, unabhängig davon, ob sie einen Termin haben oder nicht; der Lehrer ist in der Schule zu diesem Zeitpunkt nicht anzutreffen.

Was könnte hier - rein theoretisch - vorliegen?
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 06.03.09, 16:54    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Nötigung von beiden Parteien!
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darchr
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.10.2007
Beiträge: 99

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 16:59    Titel: Antworten mit Zitat

Okay danke! Wann wäre es (beiderseits) VERSUCHTE Nötigung?
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botafoch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.09.2007
Beiträge: 246

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Eine Nötigung von beiden Parteien!



da steht nur, dass es den Lehrern erschwert wird, den Parkplatz zu befahren, nicht, dass es ihnen unmöglich ist..
Ist das dann Nötigung zu einer zusätzlichen Lenkbewegung??
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DessertWolf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 17:48    Titel: Antworten mit Zitat

botafoch hat folgendes geschrieben::
Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Eine Nötigung von beiden Parteien!



da steht nur, dass es den Lehrern erschwert wird, den Parkplatz zu befahren, nicht, dass es ihnen unmöglich ist..
Ist das dann Nötigung zu einer zusätzlichen Lenkbewegung??


Hab mal eine Frage an sie.

Ist es Nötigung wenn ich meinen Hintermann bei 150 Sachen auf der Autobahn mit einer Vollbremsung ausbremse mit Absicht?

Ich meine es ist ja möglich das er ausweichen kann, er sollte es doch erstmal versuchen. Mit den Augen rollen Lachen *IRONIE*
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botafoch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.09.2007
Beiträge: 246

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 19:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ok.. dann so:

Die Schüler sind doch eigentlich rücksichtsvoll, dass sie ihre Farräder so abstellen, dass noch jemand daran vorbeifahren kann.

Das unterscheidet sich deutlich von dem Fall, dass ich auf der Autobahn absichtlich einen ausbremse..

Und wenn ich dienstags auf den Markt gehe, zeige ich die ganze Flachpfeifen, die mir da vor die Füße rennen auch nicht an..
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 09.03.09, 09:28    Titel: Antworten mit Zitat

botafoch hat folgendes geschrieben::
Ok.. dann so:

Die Schüler sind doch eigentlich rücksichtsvoll, dass sie ihre Farräder so abstellen, dass noch jemand daran vorbeifahren kann.


Das ist jetzt nicht wirklich Ihr Ernst? Geschockt

Zitat:
Schüler stellen ihre Fahrrad morgens (aufgrund fehlenden Platzes) bei der Schule so auf, dass sie so stehen, dass es Lehrern schwer fällt, mit ihrem Auto den Parkplatz zu befahren.


Weil es an Platz mangelt, darf man sein Gefährt also abstellen wo und wie man will?
Es lebe die Anarchie.......
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DanielB
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 04:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Schüler stellen ihre Fahrrad morgens (aufgrund fehlenden Platzes) bei der Schule so auf, dass sie so stehen, dass es Lehrern schwer fällt, mit ihrem Auto den Parkplatz zu befahren.


Weil es an Platz mangelt, darf man sein Gefährt also abstellen wo und wie man will?
Es lebe die Anarchie.......

Nein, dass darf man nicht, man hat sich im Straßenverkehr stets so zu verhalten, dass man niemanden mehr als nötig behindert, siehe schon §1 StVO. Ein Fahrzeug (im Parkverbot, in der Einfahrt oder wo auch immer, abzustellen, ist aber noch keine Nötigung, sondern höchstens eine Verkehrsordnungswidrigkeit. Eine Nötigung wird erst daraus, wenn Folgen für Dritte beabsichtigt sind. Dass diese nur in Kauf genommen werden, reicht anders als bei anderen Delikten nicht aus, denn die Absicht auf die Willensausübung anderer einzuwirken ist Tatbestandsmerkmal des §240 StGB.
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