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Verfasst am: 06.03.09, 16:19 Titel: Was für eine Straftat/Owig?
Hi,
ich habe eine Frage, um was es sich bei folgendem Fall für eine Straftat bzw. Owig (wenn überhaupt etwas von beidem ) handeln könnte.
Schüler stellen ihre Fahrrad morgens (aufgrund fehlenden Platzes) bei der Schule so auf, dass sie so stehen, dass es Lehrern schwer fällt, mit ihrem Auto den Parkplatz zu befahren. Daraufhin schließt ein Lehrer mehrere Fahrräder fest (wohl mit der Funktion der "Strafe" oder der Möglichkeit später mit den Schülern noch darüber zu "reden"), sodass die Schüler - nach Schulende - nicht wegfahren können, unabhängig davon, ob sie einen Termin haben oder nicht; der Lehrer ist in der Schule zu diesem Zeitpunkt nicht anzutreffen.
da steht nur, dass es den Lehrern erschwert wird, den Parkplatz zu befahren, nicht, dass es ihnen unmöglich ist..
Ist das dann Nötigung zu einer zusätzlichen Lenkbewegung??
da steht nur, dass es den Lehrern erschwert wird, den Parkplatz zu befahren, nicht, dass es ihnen unmöglich ist..
Ist das dann Nötigung zu einer zusätzlichen Lenkbewegung??
Hab mal eine Frage an sie.
Ist es Nötigung wenn ich meinen Hintermann bei 150 Sachen auf der Autobahn mit einer Vollbremsung ausbremse mit Absicht?
Ich meine es ist ja möglich das er ausweichen kann, er sollte es doch erstmal versuchen. *IRONIE*
Die Schüler sind doch eigentlich rücksichtsvoll, dass sie ihre Farräder so abstellen, dass noch jemand daran vorbeifahren kann.
Das ist jetzt nicht wirklich Ihr Ernst?
Zitat:
Schüler stellen ihre Fahrrad morgens (aufgrund fehlenden Platzes) bei der Schule so auf, dass sie so stehen, dass es Lehrern schwer fällt, mit ihrem Auto den Parkplatz zu befahren.
Weil es an Platz mangelt, darf man sein Gefährt also abstellen wo und wie man will?
Es lebe die Anarchie.......
Schüler stellen ihre Fahrrad morgens (aufgrund fehlenden Platzes) bei der Schule so auf, dass sie so stehen, dass es Lehrern schwer fällt, mit ihrem Auto den Parkplatz zu befahren.
Weil es an Platz mangelt, darf man sein Gefährt also abstellen wo und wie man will?
Es lebe die Anarchie.......
Nein, dass darf man nicht, man hat sich im Straßenverkehr stets so zu verhalten, dass man niemanden mehr als nötig behindert, siehe schon §1 StVO. Ein Fahrzeug (im Parkverbot, in der Einfahrt oder wo auch immer, abzustellen, ist aber noch keine Nötigung, sondern höchstens eine Verkehrsordnungswidrigkeit. Eine Nötigung wird erst daraus, wenn Folgen für Dritte beabsichtigt sind. Dass diese nur in Kauf genommen werden, reicht anders als bei anderen Delikten nicht aus, denn die Absicht auf die Willensausübung anderer einzuwirken ist Tatbestandsmerkmal des §240 StGB.
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