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Verfasst am: 06.03.09, 23:33 Titel: Re: Steuerrechtlich Gebrauchtwagen ab wann?
sbreit hat folgendes geschrieben::
Hi zusammen!
Ich hab schon überall gesucht, da es aber widersprüchliche Angaben gibt, frage ich hier lieber noch einmal nach:
Wann ist ein Fahrzeug steuerrechtlich ein Gebrauchtfahrzeug?
Man liest von 6 Monaten und von 6000 km, der Zusammenhang ist nur meist unklar.
Handelt es sich um einen Gebrauchtwagen
a) wenn dieser älter als 6 Monate oder mehr als 6000 km gelaufen ist
oder
b) wenn er älter als 6 Monate und mehr als 6000 km gelaufen ist?
Ich tendiere eher zu a), sonst gäbe es ja theoretisch - steuerrechtlich - 10 Jahre alte "Neuwagen"
Grüße
Steffen
So ein Schlawiener...
Im Gesetz (§ 1b Abs. 3 Nr. 1 UStG) steht, wann es ein Neuwagen im Sinne des innergemeinschaftlichen Erwerbs ist... und er fragt hier nach Gebrauchtwagen...
Dann natürlich Variante b).
Also ist es möglich, daß es - zumindest theoretisch - 10 Jahre alte "Neuwagen" gibt...
Mit freundlichen Grüßen
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
Vielen Dank für die Antwort, jetzt hab ich es schwarz auf weiß
Schlauer werd ich damit aber leider immer noch nicht
§1b UstG hat folgendes geschrieben::
(3) Ein Fahrzeug gilt als neu, wenn das
1. Landfahrzeug nicht mehr als 6.000 Kilometer zurückgelegt hat oder wenn seine erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als sechs Monate zurückliegt;
Ich lese das so, als ob das Fahrzeug nicht mehr als neu gilt (im Sinne des Gesetzes), sobald das Fahrzeug mehr als 6000 km zurückgelegt hat, auch wenn die Erstinbetriebnahme weniger als 6 Monate her ist.
Wenn ich Ronald aber richtig verstehe, ist das Fahrzeug nicht mehr neu erst dann, wenn es mehr als 6000 km zurückgelegt hat UND die Anmeldung mehr als 6 Monate her ist...
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