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Steuerrechtlich Gebrauchtwagen ab wann?

 
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sbreit
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.07.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 16:42    Titel: Steuerrechtlich Gebrauchtwagen ab wann? Antworten mit Zitat

Hi zusammen!

Ich hab schon überall gesucht, da es aber widersprüchliche Angaben gibt, frage ich hier lieber noch einmal nach:

Wann ist ein Fahrzeug steuerrechtlich ein Gebrauchtfahrzeug?

Man liest von 6 Monaten und von 6000 km, der Zusammenhang ist nur meist unklar.

Handelt es sich um einen Gebrauchtwagen

a) wenn dieser älter als 6 Monate oder mehr als 6000 km gelaufen ist

oder

b) wenn er älter als 6 Monate und mehr als 6000 km gelaufen ist?

Ich tendiere eher zu a), sonst gäbe es ja theoretisch - steuerrechtlich - 10 Jahre alte "Neuwagen" Winken

Grüße
Steffen
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 23:33    Titel: Re: Steuerrechtlich Gebrauchtwagen ab wann? Antworten mit Zitat

sbreit hat folgendes geschrieben::
Hi zusammen!

Ich hab schon überall gesucht, da es aber widersprüchliche Angaben gibt, frage ich hier lieber noch einmal nach:

Wann ist ein Fahrzeug steuerrechtlich ein Gebrauchtfahrzeug?

Man liest von 6 Monaten und von 6000 km, der Zusammenhang ist nur meist unklar.

Handelt es sich um einen Gebrauchtwagen

a) wenn dieser älter als 6 Monate oder mehr als 6000 km gelaufen ist

oder

b) wenn er älter als 6 Monate und mehr als 6000 km gelaufen ist?

Ich tendiere eher zu a), sonst gäbe es ja theoretisch - steuerrechtlich - 10 Jahre alte "Neuwagen" Winken

Grüße
Steffen


So ein Schlawiener...

Im Gesetz (§ 1b Abs. 3 Nr. 1 UStG) steht, wann es ein Neuwagen im Sinne des innergemeinschaftlichen Erwerbs ist... und er fragt hier nach Gebrauchtwagen...

Dann natürlich Variante b).

Also ist es möglich, daß es - zumindest theoretisch - 10 Jahre alte "Neuwagen" gibt... Lachen

Mit freundlichen Grüßen

Ronald
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Vielen Dank für positive Bewertungen...

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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sbreit
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.07.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 19:42    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antwort, jetzt hab ich es schwarz auf weiß Winken

Schlauer werd ich damit aber leider immer noch nicht Traurig

§1b UstG hat folgendes geschrieben::

(3) Ein Fahrzeug gilt als neu, wenn das

1. Landfahrzeug nicht mehr als 6.000 Kilometer zurückgelegt hat oder wenn seine erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als sechs Monate zurückliegt;


Ich lese das so, als ob das Fahrzeug nicht mehr als neu gilt (im Sinne des Gesetzes), sobald das Fahrzeug mehr als 6000 km zurückgelegt hat, auch wenn die Erstinbetriebnahme weniger als 6 Monate her ist.

Wenn ich Ronald aber richtig verstehe, ist das Fahrzeug nicht mehr neu erst dann, wenn es mehr als 6000 km zurückgelegt hat UND die Anmeldung mehr als 6 Monate her ist...

Ist das nicht im Widerspruch zum Gesetzestext?!?

Grüße
Steffen
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sbreit
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.07.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 20:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaub, ich hab es jetzt...

Scheiß Gesetzestexte Winken)
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Ronald
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 21:39    Titel: Antworten mit Zitat

sbreit hat folgendes geschrieben::
Ich glaub, ich hab es jetzt...

Scheiß Gesetzestexte Winken)


Lachen

Ja, ja, das mit der doppelten Verneinung oder so...

Ist doch ganz einfach: bei Frage "Neuwagen?" gilt "oder" und bei Frage "Gebrauchtwagen?" gilt "und"... Winken

Aber der Gesetzestext wurde ja schon verstanden...

Mit freundlichen Grüßen

Ronald
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