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Verfasst am: 06.03.09, 18:11 Titel: Fahrtkosten zur Führungsaufsicht
Problem bei einer Prüfungsaufgabe(Ufff!!!!) : Wer kann mir sagen inwiefern Fahrtkkosten zum Bewährungshelfer für Mittellose bei Führungsaufsicht erstattet werden können? Auf welchen Gtundlagen wäre eine solche Erstattung generell durchsetzbar?? Wie ist die Rechtslage?? Vielen Dank
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