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Verfasst am: 06.03.09, 19:10 Titel: Titel überreichen
Wie oder woher bekomme man einen Titel den man jemanden anhängen kann.
Der Fall: Es bestehen berechtigte Geldforderungen die nicht beglichen werden. Nun will die fordernde Person dem Schuldner über einen Titel das Geld eintreiben.
Wie muss die fordernde Person vorgehen ? ? ? _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 06.03.09, 19:29 Titel:
Falls die Person bereits einen Titel oder Vollstreckungsbescheid hat, kann man über das zuständige Amtsgericht (Wohnort des Gläubigers) einen Gerichtsvollzieher beauftragen.
Hat man noch keinen Titel, muss man zunächst über das zuständige Mahngericht (Wohnort des Gläubigers) einen Mahnbescheid beantragen. Widerspricht der Schuldner diesem innerhalb einer Frist von 2 Wochen nicht, erhält man einen Vollstreckungsbescheid (Titel).
Das ist so der ganz grobe Ablauf.
Gruss
report _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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