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Kosten für nicht erfolgte Zwangsvollstreckung?

 
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Angie 71
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 70

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 13:31    Titel: Kosten für nicht erfolgte Zwangsvollstreckung? Antworten mit Zitat

Ein Ehepaar bekommt eine berechtigte Rechnung vom Katasteramt. Wegen eines Missverständnisses zwischen dem Ehepaar wird diese Rechnung zunächst nicht bezahlt. Ein paar Wochen später taucht die Rechnung wieder auf und weil man sich nicht sicher ist, ob sie nun bezahlt ist, oder nicht, wird beim Amt telefonisch nachgfragt. Dort wird gesagt, daß die Sache mittlerweile in der Zwangsvollstreckung wäre?!!!
Man hätte eine Mahnung geschickt. Diese Mahnung ist aber nicht bei dem Ehepaar angekommen... Die Frau entschuldigt sich, daß das ein Versehen gewesen sei, verspricht die sofortige Zahlung und überweist das Geld umgehend.
Wiederum ein paar Wochen später ruft die Dame vom Amt an und spricht auf den AB, das ein sofortiger Rückruf gewünscht würde, da es ganz dringend sei wegen der Kostenübernahme für die Zwangsvollstreckung.
Natürlich hat das Ehepaar schuld und die fristgerechte Zahlung versäumt. Aber es ist bei ihnen weder eine Mahnung eingegangen noch haben sie je etwas von der Zwangsvollstreckung gehört, d.h. es ist weder schriftlich etwas eingegangen, noch ist bei ihnen persönlich jenmand erschienen!
Muss das Ehepaar da wirklich etwaige Kosten übernehmen?

LG
Anja
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