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Verfasst am: 06.03.09, 19:13 Titel: Kursfahrt Pflicht in Nds am Wirtschaftsgym?
Hallo liebe Community,
An dem Wirtschaftsgymnasium A findet in der 13ten Klasse eine Studien/Kursfahrt statt. Schüler B, welcher momentan noch in der 12ten ist und ein Wiederholer der 12ten ist, möchte in der 13ten nicht mit auf die Studienfahrt fahren. Zur Auswahl stehen Land C; Preis ca. 380€ und Land D, Preis ca. 320€. Da der Schüler B bereits das Jahr zuvor an einer Studienfahrt teilgenommen hat (er ist ja Wiederholer) und die Kosten die Eltern von B übernommen haben, muss er diesmal die Kosten selber tragen (so die Eltern von B), wenn er mitfahren will. Nun zum Problem von B.
An einer Infoveranstaltung hat die Koordinatorien E der Schule gesagt, das die Teilnahme Pflicht ist. Desweiteren meinte sie, das wenn 5%-10% der Gesamten Schülerschaft des Jahrgangs 13 im nächsten Jahr nicht mitfahren, die Studienfahrt abgesagt werden muss, weil sie ansonsten nicht genemigt wird. Allein der finanzielle Grund würde aber nicht ausreichen, um nicht mitzufahren, da der Förderverein der Schule ein Zinsloses Darlehen zur Verfügung stellen würde.
Schüler B, der die Kosten selber tragen müsste, sollte er mitfahren, möchte nicht auf ein Darlehen zurückgreifen, da er nicht in der Lage wäre es zurück zuzahlen, weil er keine Geldquelle besitzt außer die des Taschengeldes der Eltern.
Der Schüler B geht auf ein Wirtschaftsgymnasium in Niedersachsen.
Wie ist die Rechtslage zum Thema Teilnahmepflicht an einer Studienfahrt?
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