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Steuern PV

 
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Joergk
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Anmeldungsdatum: 06.03.2009
Beiträge: 4
Wohnort: 81

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 20:19    Titel: Steuern PV Antworten mit Zitat

Hallo zusammen

mir ist was auf meine Abrechnung aufgefallen, dort gibt es einen punkt den ich nicht versteh.
Ich habe auf meiner Abrechnung unter Kinderfreibetrg 2 Kinder stehen ,das stimmt.
aber unten bei Steuer/Sozialversicherung unter PV-Beitrag wird mir ein Betrag belastet , dabei steht ne kleine 4 und die bedeutet (steht unten)

Z= einschließlich Beitragszuschlug zur PV für KINDERLOSE , aber warum bezahle ich das denn ich bun nicht kinderlos habe zwei.
hat die buchhaltung was falsch gemacht???

mfg jörg
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 22:37    Titel: Antworten mit Zitat

Steht das "Z" auch vor dem Betrag der Pflegeversicherung?

Wenn nein, ist alles in Ordnung und es wurde kein Zusatzbeitrag abgezogen.

Übrigens - was in der Legende so alles steht, muß nicht auch angewandt wurden sein...

Mit freundlichen Grüßen

Ronald
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"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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Joergk
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Anmeldungsdatum: 06.03.2009
Beiträge: 4
Wohnort: 81

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 08:17    Titel: Antworten mit Zitat

nein das "Z" steht nicht davor nur die kleine 4 dahinter. Ich habe meine Krankenversicherung angerufen und die Dame meinte das ich das Geld zurück bekommen müsste von meinen Arbeitgeber .
aber du schreibst das wäre so inordnung darf ich fragen wie gut du dich mit Abrechnungen auskennst.

mfg jörg
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 09:50    Titel: Antworten mit Zitat

Joergk hat folgendes geschrieben::
nein das "Z" steht nicht davor nur die kleine 4 dahinter. Ich habe meine Krankenversicherung angerufen und die Dame meinte das ich das Geld zurück bekommen müßte von meinen Arbeitgeber .
aber du schreibst das wäre so inordnung darf ich fragen wie gut du dich mit Abrechnungen auskennst.

mfg jörg


Ja, das darfst Du fragen...

Ich kenne mich gut genug mit den DATEV-Abrechnungen aus, um diese geht es doch hier - oder?

So wie ich es schrieb, so ist es auch: Steht ein "Z" vor dem Abzugsbetrag der Pflegeversicherung, dann wurde auch eine Zusatzbeitrag wegen Kinderlosigkeit abgezogen. Steht kein "Z" vor dem Betrag, dann "ist auch kein Z drin"!

Nochmal: Was in der Legende steht, ist wurscht. (Schließlich steht da noch viel mehr - ist das damit auch berücksichtigt? - Na also!)

Mit freundlichen Grüßen

Ronald
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Raiden
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Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 759

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 23:27    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist gut möglich dass in der Praxis die Beiträge falsch berrechnet werden, wäre kein Einzelfall. In den meisten Programmen wird der Zuschlag für Kinderlose lediglich durch ein Häckchen aktiviert, bzw. deaktiviert.
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MfG Raiden

Niveau ist keine Handcreme
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 00:39    Titel: Antworten mit Zitat

Joergk hat folgendes geschrieben::
nein das "Z" steht nicht davor


Also zusammengefaßt: Es steht kein "Z" vor dem Betrag Pfeil es wurde kein PV-Zusatzbeitrag abgezogen.

Übrigens noch etwas, was bisher noch gar nicht berücksichtigt wurde - was sagt denn der Taschenrechner - wieviel Prozent beträgt denn der PV-Abzug? Da hätten wir doch auch eine Lösung ... Mr. Green

Mit freundlichen Grüßen

Ronald
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Raiden
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Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 759

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 09:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde mich nicht zu sehr auf das "Z" versteifen... Wenn die Abrechnung nicht mit D.... gemacht wurde kann das auch anderst aussehen.

Nachrechnen ist wohl der beste Schritt Smilie
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MfG Raiden

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