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gigi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.02.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 20:29    Titel: Ausgenutzt Antworten mit Zitat

Ich habe mich in einem Callcenter beworben und mir wurde gesagt, dass die Schulung eine Woche dauert und man danach schaut ob ich einen Vertrag kreige oder nicht.

Nur zu doof, dass meine Schulung nur zwei Tage gedauert hat und ich danach sechs normale Arbeitstage schon hatte.

Kann ich dann dieses Geld für die sechs Tage in Anspruch nehmen obwohl ich keinen Vertag habe???

Bitte um baldige Antwort Danke schon mal im vorraus
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Elektrikör
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 20:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

könnte sein, daß du nun einen unbefristeten AV hast.
Natürlich steht dir das Geld zu.

Stritig dürfte ggf. die Höhe der Vergütung und die Inhalte des AV sein.



MfG
_________________
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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Smiler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 09:21    Titel: Antworten mit Zitat

Für Anspruch auf Vergütung besteht eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, das ein Arbeitsvertrag ohne Probezeit geschlossen wurde ebenfalls möglich.
Ob sich eine Klage rechnet um evtl. zumindest für den wahrscheinlichen Kündigungszeitraum (durch eine dann vermtl. erfolgende Kündigung) entsprechende Vergütung zu erhalten, muss man selbst entscheiden.
Bei Rechtschutz oder Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft könnte man dieses dort vortragen.
Wenn nicht bleibt die Möglichkeit von Prozesskostenhilfe oder ohne Hilfe von einem Anwalt am Arbeitsgericht Klage einreichen => auf der Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts beim Rechtspfleger.
Die von mir markierten Begriffe kann man hier in der Suche, dabei das Archiv nicht vergessen, nutzen um weitere Info´s zu erhalten. Dabei ist je nach Begriff eine Beschränkung auf den Bereich Arbeitsrecht nützlich.
_________________
Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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