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KFZ in Unternehmergesellschaft, Zulassung auf Person
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
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BeitragVerfasst am: 17.03.09, 08:09    Titel: Antworten mit Zitat

Raiden hat folgendes geschrieben::
Eigentumsverhältnisse spielen im Steuerrecht bei der Beurteilung der Zuordnung zum BV im Übrigen keine große Rolle, soviel vorweg.

Das im Passiva eine VB steht ist eben nicht logisch, sonst gäbe es den Begriff der vE nicht! In der ursprünglichen Frage war eben genau dieses Szenario beschrieben. Zunahme des Aktiva, nämlich PKW, ohne Zunahme des Passiva, da dies innerhalb der Privatsphäre des Gesellschafter geschiet.

Und genau das ist m.E. weiterhin eine vE!


Nö. Da hat towel day recht. Zunahme der Aktiva durch Zugang des Pkw. Gleichzeitig Zunahme der Passiva durch Einbuchung der Verbindlichkeit gegenüber dem Gesellschafter und / oder Geschäftsführer. Somit durch diese "Einlage" keine Vermögensmehrung bei der UG bzw. GmbH.

Es liegt keine verdeckte Einlage vor.

Ronald
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Raiden
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Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 759

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 08:25    Titel: Antworten mit Zitat

Heieiei... Leßt doch mal den ersten Beitrag! Da steht nichts, aber auch garnichts von Erhöhung der Passiva durch passivierung eines Darlehens!!!!

Diese Option kam erst nach meinem ersten Post dazu um die vE zu umgehen!
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MfG Raiden

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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 08:45    Titel: Re: KFZ in Unternehmergesellschaft, Zulassung auf Person Antworten mit Zitat

Das steht auch im ersten Beitrag:

hobi hat folgendes geschrieben::
Vielleicht hat irgendjemand ja eine Idee wie man das lösen könnte?


Also waren Lösungsansätze gesucht.

Die vE ist zwar eine Idee, aber eben keine sonderlich interessante...

Mit freundlichen Grüßen

Ronald
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Raiden
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Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 759

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 08:48    Titel: Antworten mit Zitat

Lachen

Dann reiß ich doch auch mal ein paar Zitate aus dem Zusammenhang

Zitat:
Wie sieht es hier aus?
Geht das überhaupt?


Die vE war dort keine Lösung... Lol...

Es war eine Tatsache!
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MfG Raiden

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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 10:00    Titel: Antworten mit Zitat

Na gut, dann versuch' ich es nochmal.

- Die UG erwirbt das Kfz - die Aktiva wird vermehrt. Gegenkonto: Verbindlichkeiten gegen den Verkäufer, z. B. das Autohaus - die Passiva wird vermehrt. Keine vE.

- Der GF zahlt den Kaufpreis des Kfz durch private Kreditaufnahme. Beim GF entsteht auch eine "Aktiva-Passiva-Vermehrung" (in der fiktiven Bilanzierung). Gleichzeitig wandelt sich in der UG die Verbindlichkeit gegenüber dem Verkäufer in eine Verbindlichkeit gegenüber dem GF. Noch immer keine vE.

Weiteres stand nicht im Ausgangsbeitrag.

Wie es schon towel day sagte, um zu einer verdeckten Einlage zu kommen, müßte der GF auf seine Forderung gegenüber der UG verzichten. Die UG müßte endgültig bereichert sein. Davon steht aber nichts im Beitrag. Aber erst dann hätten wir die verdeckte Einlage.

Ich glaube, weitere Diskussion bringt nicht viel.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald
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hobi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.05.2006
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 10:38    Titel: Licht Antworten mit Zitat

Also, hier bin ich um mich zu erklären.

Der GF möchte keine verdeckte Einlage machen. Der GF möchte auch der Firma überhaupt nichts schenken. Das ist ja der Grund, warum das Auto in der Firma bilanziert werden soll. Weil die Kosten eben alle in die Firma sollen und eine vE vermieden werden soll!

Es ging mir lediglich darum ob nun zwei Kredite bestehen und der GF monatlich schön die Raten vom privaten Konto bezahlt.
Und wiederum die Firma die Raten an den GF bezahlt (weil ja ein Darlehen zwischen GF und Firma besteht) Durchlaufender Posten für den GF sozusagen.

Oder ob es einfacher ist, gleich die ganze Abwicklung der Zahlung über das Firmenkonto laufen lässt.
Das man es praktisch als "hergeliehenes Darlehen" ansieht.
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Raiden
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Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 759

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 10:42    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die UG erwirbt das Kfz - die Aktiva wird vermehrt. Gegenkonto: Verbindlichkeiten gegen den Verkäufer, z. B. das Autohaus - die Passiva wird vermehrt. Keine vE.


Nein! Der Gesellschafter erwirbt das Fahrzeug, folglich hat die UG keine Verbindlichkeit gegenüber dem Autohaus! Da es nun aber auschliesslich oder überwiegend betrieblich genutzt wird, gehört es zum notwendigen BV und muss aktiviert werden!

Es fehlt definitiv am Passivposten, da der Gesellschafter dieses FZG privat finanziert. Deshalb darf das Fremdkapital für die FZG Finanzierung nicht im Passiva der UG auftauchen! Darlehensnehmer und wirtschaftlich belastet müsste die UG sein. Oder wollen Sie mir sagen, private Darlehen werden bilanziell passiviert? Doch wohl kaum...

Zitat:
Der GF zahlt den Kaufpreis des Kfz durch private Kreditaufnahme. Beim GF entsteht auch eine "Aktiva-Passiva-Vermehrung" (in der fiktiven Bilanzierung). Gleichzeitig wandelt sich in der UG die Verbindlichkeit gegenüber dem Verkäufer in eine Verbindlichkeit gegenüber dem GF. Noch immer keine vE.


Was um Himmel willen sind fiktive Bilanzen? Und seit wann wandeln sich Verbindlichkeiten?

Sofern der Gesellschafter seiner UG nun ein Darlehen zu martüblichen Konditionen gewährt ist das wieder eine andere Konstillation.
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MfG Raiden

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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
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BeitragVerfasst am: 17.03.09, 10:47    Titel: Re: KFZ in Unternehmergesellschaft, Zulassung auf Person Antworten mit Zitat

hobi hat folgendes geschrieben::
Die Kaufrechnung kann auf die Firma ausgestellt werden.


Stand so im ersten Beitrag.

Deshalb ist das

Zitat:
Der Gesellschafter erwirbt das Fahrzeug, folglich hat die UG keine Verbindlichkeit gegenüber dem Autohaus!


nicht logisch.

Seit wann muß ein Geschäftsführer privat bilanzieren? Also, um der Verständnis willen, er stellt eine fiktive Bilanz auf.

Mit freundlichen Grüßen

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Raiden
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Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 759

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 10:55    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Seit wann muß ein Geschäftsführer privat bilanzieren? Also, um der Verständnis willen, er stellt eine fiktive Bilanz auf.


Das frag ich mich allerdings auch... Genauso wie ich mich frage was fiktive Bilanzen sind...
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MfG Raiden

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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

Raiden hat folgendes geschrieben::
Genauso wie ich mich frage was fiktive Bilanzen sind...


Hilfsmittel vom Nebenkriegsschauplatz zum Verständnis des Sachverhaltes. Findest Du nicht im Gesetz... Smilie

Mit freundlichen Grüßen

Ronald
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towel day
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Anmeldungsdatum: 25.05.2006
Beiträge: 1162

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 11:33    Titel: Antworten mit Zitat

Raiden hat folgendes geschrieben::
Nein! Der Gesellschafter erwirbt das Fahrzeug,
Lt. TE hat die GmbH das Auto gekauft, nicht der Gesellschafter
Zitat:
Da es nun aber auschliesslich oder überwiegend betrieblich genutzt wird, gehört es zum notwendigen BV und muss aktiviert werden!
Irgendwie kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Sie nicht wissen, was so eine UG eigentlich für eine Gesellschaftsform ist. Oder würden
Sie den Privat-PKW eines Gesellschafter-GF bei der GmbH aktivieren, nur weil der damit ausschließlich Fahrten i.S. der GmbH übernimmt?
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Gruß

towel day

zerfrettelter Grundwanzling
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whvceltic
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Anmeldungsdatum: 27.03.2007
Beiträge: 1197
Wohnort: Wilhelmshaven

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 12:43    Titel: Antworten mit Zitat

versteh ich da irgendwas nicht?

eigentlich ist die Lösung doch einfach.

Die GmbH kauft das Auto

somit

PKW an Verbindlichkeit Autohaus

Der Geschäftsführer bezahlt den Wagen per Kredit; dann schließen der Geschäftsführer und die GmbH einen Vertrag dass die GmbH dem Geschäftsführer die Raten inkl Zinsen monatlich ersetzen.

Somit Verbindlichkeit Autohaus an Verbindlichkeit Geschäftsführer.

die Verb Gf wird monatlich getilgt nebst Zinsen (ob direkt durch Zahlung der GmbH an die "Darlehensbank" oder erst an den Gf der die Raten dann weitergibt ist meiner Meinung nach unerheblich.

Wenn der Vertrag GF/GmbH den gleichen Zinssatz vorsieht wie der zwischen Gf/Bank hat der Gf dadurch Einkünfte von 0 EUR !

Vorsteuerprobleme ergeben sich hierdurch nicht; lediglich durch eventuelle spätere Rechnungen für Reparaturen etc, die dann tunlichst auf die GmbH fakturiert werden.
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

whvceltic hat folgendes geschrieben::
versteh ich da irgendwas nicht?

eigentlich ist die Lösung doch einfach.

Die GmbH kauft das Auto

somit

PKW an Verbindlichkeit Autohaus

Der Geschäftsführer bezahlt den Wagen per Kredit; dann schließen der Geschäftsführer und die GmbH einen Vertrag dass die GmbH dem Geschäftsführer die Raten inkl Zinsen monatlich ersetzen.

Somit Verbindlichkeit Autohaus an Verbindlichkeit Geschäftsführer.

die Verb Gf wird monatlich getilgt nebst Zinsen (ob direkt durch Zahlung der GmbH an die "Darlehensbank" oder erst an den Gf der die Raten dann weitergibt ist meiner Meinung nach unerheblich.

Wenn der Vertrag GF/GmbH den gleichen Zinssatz vorsieht wie der zwischen Gf/Bank hat der Gf dadurch Einkünfte von 0 EUR !


Sag' ich doch...

Ich glaube, wir können langsam abstimmen - wer ist für vE, wer ist dagegen? Lachen

Ronald
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hobi
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Anmeldungsdatum: 02.05.2006
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 09:52    Titel: Antworten mit Zitat

Okay, so ähnlich hatte ich es mir vorgestellt, bzw. hätte es gern eingebucht.
(wie von whvceltic beschrieben)

Kauf des PKW mit Rechnung an die UG.
Zahlung der Anzahlung und der Kreditraten direkt durch die UG.
Nachfolgende Rechnungen alle auf die UG ausgestellt und von dieser bezahlt.
Sämtliche Kosten gehen in die Firma.

Lediglich im Kreditvertrag steht der GF.

Keine vE.
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