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Die Mieter A,B,C,D und E haben es als erste erfahren vom Vermieter. Wenn Mieter F wieder mal durchdreht und die Nachbarn mit Lärm nervt bzw. anderen Mietrechstverletzungen dann sollen die Mieter A,B,C,D,E eine Art Selbstjustiz ausüben.
Der Vermieter ist laut eigener Aussage, kein Ansprechpartner für Mietrechtsfragen. Mieter F wurde in der Vergangenheit mehrmals Abgemahnt durch den Vermieter. Ab März 2009 wurde Mieter F vom Vermieter begnadigt.
Somit ist ein Gerichtlicher Beschluß gegen Mieter F nun Wirkungslos. Der Vermieter ist nicht mehr zur Durchsetzung verpflichtet.
Zufrieden für alle Zeit sind aber nur Mieter F und der Vermieter.
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