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Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 07.03.09, 21:32 Titel:
Dipl.-Soz. hat folgendes geschrieben::
denn ich bin der Überzeugung, daß die Welt nicht in sieben Tagen entstanden ist.
Ähem, wenn ich mir das alles so angucke, wie es mit der heißen Nadel gestrickt ist, könnte ich mir das mit den sieben Tagen gut vorstellen. _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
Kirche eben ... übrigens nicht zu verwechseln mit Religion.
Ist diese Unterscheidung hier wirklich der Knackpunkt? Birgt nicht die Idee eines Allmächtigen an sich grundsätzlich schon immer die Gefahr einer fundamentalistischen Auslegung. (Hier: "Gottes Recht steht über von Menschen gemachtem Recht").
Jepp. Und wer nach einem 2000 Jahre alten Science Fiction lebt, von dem kein Mensch mehr weiß, wer ihn geschrieben hat, der hat eh einen an der Waffel.
Wer eine Abtreibung vornimmt, zieht sich mit erfolgter Ausführung die Tatstrafe der Exkommunikation zu.
Nach Kirchenrecht ist man erst mit 16 strafmündig. Strafbar sind alle Beteiligten (Arzt, Veranlasser usw.).
Nach Can. 1324 - § 1 - 5° ist die Strafe zu mildern:
Zitat:
von jemandem, der durch schwere Furcht, wenngleich nur relativ schwer, gezwungen oder aufgrund einer Notlage oder erheblicher Beschwernis gehandelt hat, wenn die Straftat in sich schlecht ist oder zum Schaden der Seelen gereicht;
Im Ergebnis wäre diese Vorschrift mE anzuwenden. Die Abtreibung war zwar in sich schlecht, wurde wegen schwerer Furcht (Gefahr bei Geburt) begangen. Bei sonstigen Abtreibungen nach Vergwaltigung kann nach 1324 § 3 gemildert werden.
Im Ergebnis war mE die verhängte Strafe rechtswidrig. Nach Kirchenrecht bestehen Rechtsmittel. Die sind erst zu beschreiten, bevor man sich darüber auslässt wie ungerecht die Strafe ist.
Noch anzumerken ist, dass, wer sich der Katholischen Kirche unterwirft, sich dann nicht beschweren kann, wenn ihm die Regeln nicht gefallen. _________________ mfg
Klaus
...
Im Ergebnis wäre diese Vorschrift mE anzuwenden. Die Abtreibung war zwar in sich schlecht, wurde wegen schwerer Furcht (Gefahr bei Geburt) begangen. Bei sonstigen Abtreibungen nach Vergwaltigung kann nach 1324 § 3 gemildert werden.
Im Ergebnis war mE die verhängte Strafe rechtswidrig. Nach Kirchenrecht bestehen Rechtsmittel. Die sind erst zu beschreiten, bevor man sich darüber auslässt wie ungerecht die Strafe ist.
Noch anzumerken ist, dass, wer sich der Katholischen Kirche unterwirft, sich dann nicht beschweren kann, wenn ihm die Regeln nicht gefallen.
Hallo 0Klaus,
übertragen wir den Fall mal nach Deutschland und betrachten neben dem Kirchenrecht unser BGB, StGB und das SGB VIII. Ferner laß uns diesen Fall dahingehend abändern, daß die Mutter (Sorgerechtsinhaberin) den Schwangerschaftsabruch bei ihrer Tochter (9 Jahre) nicht unterstützen will, weil sie nicht exkommuniziert werden will.
Wie würden in Deutschland die Empfehlung des Jugendamtes aussehen und ein Familiengericht entscheiden?
...
Nach Kirchenrecht ist man erst mit 16 strafmündig. Strafbar sind alle Beteiligten (Arzt, Veranlasser usw.).
...
Dies klingt mehr als zynisch. Nur zur Erinnerung worüber wir diskutieren:
Wir haben da ein 9jähriges Mädchen das schwanger war, Zwillinge erwartete und die mit an sicherheitgrenzender Wahrscheinlichkeit das Austragen dieser Schwangerschaft nicht überlebt hätte. Die Schwangerschaft wurde durch eine Vergewaltigung hervorgerufen und der ging ein dreijahrewährender sexueller Mißbrauch voraus (Beginn, als das Mädchen 6 Jahre alt war).
Hier ein Opfer zu einer Straftäterin machen zu wollen, empfinde ich gelinde gesagt ein starkes Stück.
Aber dies paßt zur katholischen Kirche, ihrer Sexualmoral usw. (Ich muß mich an dieser Stelle wirklich beherrschen, denn wenn ich an pädophile Priester und der innerkirchlichen Vertuschungspraxis denke, dann könnte ich ...).
mich würde mal interessieren, ob nun alle deutschen Ärzte und Frauen die abgetrieben haben auch exkommuniziert werden müssten.
Und wenn nicht, warum denn nicht ?
Papst Johannes Paul II hatte die deutsche Bischofskonferenz angewiesen, sich aus der Schwangerschaftkonfliktberatungsstellen herauszuziehen. Seit dem ist es der Caritas nicht mehr möglich sich mit hauptamtlichen Personal an dieser wichtigen Arbeit zu beteiligen. Um aber Frauen mit katholischen Glauben nicht im Regen stehen zu lassen, wurde donum vitae gegründet.
Aber laß uns bei dem eigentlichen Hammer bleiben. Es sollte ein 9jähriges Mädchen sterben, welches zuvor über 3 Jahre sexuell mißbraucht wurde. Und bei diesem Gedanke kann ich mich nur fassungslos an den Kopf packen.
Auch wenn keine Lebensgefahr für das Kind bestanden hätte, wäre eine Abtreibung absolut richtig gewesen. Es wäre für das Mädchen unzumutbar Zwillinge zu bekommen. Wer sollte die denn erziehen. Etwa der Vater oder die Mutter des vergewaltigten Kindes, der es Jahrelang nichtmal gelungen ist ihr Kind zu schützen ?
ich habe nur die geltende Rechtslage wiedergegeben, so wie ich sie auslegen würde. Die Tatsache, dass sich alle kirchenrechtswidrig (strafbar) verhalten, die an der Abtreibung beteiligt sind, ist wohl herrschende Meinung. Wie ich bereits ausgeführt hatte, sieht Kirchenrecht eine Ausnahme vor, soweit eine Tat aus Furcht, hier vor der Todesgefahr der Tochter, begangen wurde. Im Übrigen ist die Betroffene auf den Kirchenrechtsweg zu verweisen. Den in der Kirche dürfte es genauso sein, wie bei Staatsbehörden - Fehler werden überall gemacht.
Kirchenrecht hat nichts mit dem Denk- und Handlungsfreiheit, die uns bekannt ist, zu tun. Die Katholische Kirche sieht die unbeschränkte Leitungsbefugnis des Papstes vor und wer sich zu einer Religion bekennt, muss die Regeln auch befolgen, wenn sie ihm nicht gefallen. Dazu gehört nun einmal der elementare Grundsatz, dass man nicht töten (morden) soll.
Ergänzend ist hier noch auszuführen, dass das Grundgesetz die innere Organisation religiöser Gemeinschaften schützt. Insoweit steht dem Staat auch kein Eingriffsrecht zu, zumal mit der Exkommunikation kein Eingriff in die staatlich gewährten Rechte hervorruft. _________________ mfg
Klaus
Jepp. Und wer nach einem 2000 Jahre alten Science Fiction lebt, von dem kein Mensch mehr weiß, wer ihn geschrieben hat, der hat eh einen an der Waffel.
Und wer sowas von sich gibt noch einiges mehr!!!!!
Holocaust Leugner werden wieder aufgenommen, Vergewaltigungsopfer rausgeschmissen.
Was will man auch erwarten, wenn der Grossinquisitor Papst geworden ist.
Früher drohte ihnen gar die Steinigung, weil sie keine Jungfrauen mehr waren. Zum Teil geschieht dies heute noch. Wer kennt eigentlich noch den Ausdruck "gefallenes Mädchen"?
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