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Reperaturen nach Auszug

 
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highrev
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Anmeldungsdatum: 06.03.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 22:21    Titel: Reperaturen nach Auszug Antworten mit Zitat

Hallo zusammen

Ich hätte eine Frage zu folgendem, fiktivem Rechtsfall:

Die Mieter M1 und M2 wohnen 4 1/2 Jahre in einer Wohnung der Vermieter V, wobei das im Schlafzimmer verlegte Parkett die letzen 2 Mietjahre verlegt war.
M1 und M2 ziehen nach fristgemäßger Kündigung aus der Wohnung aus. Dabei erfolgt keine persönliche Schlüsselübergabe, da V am Sonntag des Auszuges nicht verfügbar waren. Entsprechend wurden die Wohnungs- und Hausschlüssel im Briefkasten von V deponiert. Die letzte Woche der Mietzeit wurden die Räume von M1 und M2 nichtmehr genutzt und der Auszug erfolgte schon vorher. In dieser Woche waren in den Mieträumen Handwerker zugange und haben alle Fenster der Wohnung ausgetauscht.
Nach endgültigem Ende der Mietzeit werden M1 und M2 durch V informiert, dass am Parkett des Schlafzimmers ein Wasserschaden entstanden sei, der durch M1 und M2 zu tragen ist. Diesen war bewusst, dass sich eine Abschlußleiste des Parkett beschädigt ist, von einer weiteren Beschädigung des Parketts oder gar einem Wasserschaden war aber beim Auszug nichts zu sehen. Auch der beim Auszug behilfliche Vater von M2 konnte während des Auszuges keinen Schaden feststellen.
Zusätzlich ist noch zu sagen, dass vor der beschädigten Abschlußleiste das Bett von M1 und M2 stand und der Schaden daher bis zum Auszug nicht sichtbar war.

Wie ist die Rechtslage?

Im Voraus vielen Dank für die Hilfe und ein schönes Wochenende.
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