Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Ab welchen Alter ausziehen?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Ab welchen Alter ausziehen?
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Rechtsfragen der Jugend
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
ichbins44
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2009
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 08:25    Titel: Ab welchen Alter ausziehen? Antworten mit Zitat

Hallo,

Ich wollte mal fragen, ab welchen Alter man ausziehen kann und ob da mehrere Faktoren davon abhängig sind.

Wäre nett, wenn das mal jemand erläutern könnte.

Vielen Dank,

Schönes Wochenende noch!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Linus Cornell
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.01.2005
Beiträge: 493
Wohnort: im hohen Norden

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 08:55    Titel: Re: Ab welchen Alter ausziehen? Antworten mit Zitat

ichbins44 hat folgendes geschrieben::
Hallo,

Ich wollte mal fragen, ab welchen Alter man ausziehen kann und ob da mehrere Faktoren davon abhängig sind.

Wäre nett, wenn das mal jemand erläutern könnte.

Vielen Dank,

Schönes Wochenende noch!


Grundsätzlöich zunächst einmal ab 18! Aber die entscheidende Frage ist doch: Ab wann kann man es sich leisten, auszuziehen?
_________________
You might very well think that; but I couldn't possibly comment - Francis Urquhart
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ichbins44
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2009
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 10:29    Titel: Antworten mit Zitat

Bin 15, habe genug Geld gespart und verdiene mit meinen paar Nebenjobs pro Monat um die 800 Euro.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 11:40    Titel: Antworten mit Zitat

Wer noch nicht volljährig ist, darf aus der elterlichen Wohnung ausziehen, wenn die Eltern damit einverstanden sind.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ichbins44
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2009
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 15:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo und vielen Dank für die Antwort Smilie

Also darf man auch schon mit 15 Jahren ausziehen, solange die Eltern damit einverstanden sind. Sehe ich das richtig?

Schönen Tag noch!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
CWisnewski
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 532
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 00:18    Titel: Antworten mit Zitat

ichbins44 hat folgendes geschrieben::
Bin 15, habe genug Geld gespart und verdiene mit meinen paar Nebenjobs pro Monat um die 800 Euro.


Rein interessehalber: Um welche Art von Nebenjobs und um welchen zeitlichen Aufwand handelt es sich?

800€ im Monat würde ich auch gerne durch Nebenjobs verdienen Smilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ichbins44
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2009
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 08:27    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Bin 15, habe genug Geld gespart

Ich habe von meinen Taschengeld fast nie etwas ausgegeben. Da kommt schon etwas zusammen von all den Jahren.

Zitat:
Rein interessehalber: Um welche Art von Nebenjobs und um welchen zeitlichen Aufwand handelt es sich?


Naja, Nebenjob war wohl etwas unzutreffend. Ich bin im Bereich IT-Sicherheit tätig. Ist - vorausgesetz man kann es, was einige Zeit braucht - wunderschön, aber zugleich auch Stress und von Zeit zu Zeit auch Aufwendig.

Manchmal ist es nur ein Kinderspiel, manchmal sind es eben knifflige Aufgaben. Und da man oft etwas neues macht, vergeht einen nicht der Spaß daran.

Zudem gibt es ja noch einige Tricks um an Geld zu kommen, diese sich an der legalen Grenze bewegen. Nein, damit möchte ich nicht sagen, dass sie illegal sind. Ich würde sie eher als nicht fair einstufen. Aber die Verkäufer sind das ja auch nicht, warum sollte man den Spieß nicht mal umdrehen.

Gibt einiges. Aber ich will auch noch erwähnen, dass es a) viel Zeit zum lernen in Anspruch nimmt und wenn man es dann kann, ist es immer noch etwas b) aufwendig, obwohl ja der Begriff aufwenidg auch wieder nur relativ ist.

Mir macht meine Arbeit Spaß und das ist die Hauptsache.

Ob es nun nur 500 im Monat sind oder 800 - ich kann es nicht vorhersagen und mir ist das auch nicht so wichtig. Schließlich habe ich noch keine feste Arbeit, und das sehe ich als Nebenverdienst / "Trinkgeld" an Winken

Schönen erholsamen Sonntag wünsche ich dir noch!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Questor
Gast





BeitragVerfasst am: 08.03.09, 08:39    Titel: Antworten mit Zitat

Das Problem sehe ich hier in der Kinderarbeit.
Und wie sieht es mit der Schule aus? Ist da genug Zeit?
Nach oben
Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 09:16    Titel: Antworten mit Zitat

Bei einer erst 15-jährigen Person könnte es, muss aber nicht, auch durchaus sein, dass dies behördlicherseits auffällt und dass das Jugendamt nachfragt, was denn da los ist. Eltern haben nicht nur ein Erziehungs- und Sorgerecht, sondern auch die Pflicht dazu. In so einem Fall ist der Verdacht der Verwahrlosung nicht ganz von der Hand zu weisen.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
ichbins44
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2009
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 09:26    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, ich mache das ja freiwillig und es macht mir Spaß Winken

Von daher keine Kinderarbeit. Für die Schule ist schon genug Zeit.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Questor
Gast





BeitragVerfasst am: 08.03.09, 09:58    Titel: Antworten mit Zitat

Kinderarbeit hängt nicht vom Wollen des Kindes ab, sondern davon, über welchen Zeitraum das Kind / der Jugendliche am Tag wieviele Stunden arbeitet.
Beispiel Harry Potter. Hier musste das Drehbuch / also die Reihenfolge der einzelnen Einstellungen genauestens auf den Hauptdarsteller ausgerichtet werden, damit er nicht in die Kinderarbeit hineinrutscht und sich die Leute strafbar machten.
Nach oben
Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 10:14    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

außerdem 800 € nebenher, wohl unversteuert Frage

Gruß roni
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ichbins44
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2009
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

Roni hat folgendes geschrieben::

außerdem 800 € nebenher, wohl unversteuert Frage

Sehr glücklich ich sagte doch Trinkgeld. Trinkgeld muss nunmal nicht versteuert werden. Lediglich Geschenke.

Zitat:
Kinderarbeit hängt nicht vom Wollen des Kindes ab, sondern davon, über welchen Zeitraum das Kind / der Jugendliche am Tag wieviele Stunden arbeitet.

Wären 4 Stunden pro Tag zu viel?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 10:54    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten hat folgendes geschrieben::
Bei einer erst 15-jährigen Person könnte es, muss aber nicht, auch durchaus sein, dass dies behördlicherseits auffällt und dass das Jugendamt nachfragt, was denn da los ist. Eltern haben nicht nur ein Erziehungs- und Sorgerecht, sondern auch die Pflicht dazu. In so einem Fall ist der Verdacht der Verwahrlosung nicht ganz von der Hand zu weisen.

Wenn das Jugendamt davon Wind bekommt, muß und wird es sich um die Angelegenheit kümmern (siehe § 8a SGB VIIl).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ichbins44
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2009
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 11:16    Titel: Antworten mit Zitat

a) Wird davon keinen "Wind" bekommen
b) Würde ich dann Schule auch als Kinderarbeit bezeichnen, weil dafür lerne ich mehr, wie für meinen kleinen Nebenjob
c) Das Deutsche Gesetz ist in vielen Sachen so ziemlich das dümmste was es gibt. Wichtige Sachen werden viel zu mild bestraft, kleinere Leute werden wie Schwerverbrecher behandelt. Ist doch so.

Wieviel darf man den dann arbeiten, dass es nicht unter Kinderarbeit fällt?

gruß
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Rechtsfragen der Jugend Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.