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cuQa
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.12.2008
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 12:39    Titel: VereinsPortal Antworten mit Zitat

Hallo,

angenommen eine Person möchte ein VereinsPortal im Internet betreiben bei denen auch Profile von den Vereinen anklickbar sind. Kann diese Person die Namen der Vereine ohne Rechtsverletzung auf seiner Webseite veröffentlichen ohne die vorige Genehmigung?

Leider weiß ich nicht ob es das richtige Forum ist.
Sorry
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JS
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
dazu aus dem BGB:
Zitat:
§ 12 Namensrecht
Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, dass ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen.

Die Verwendung eines Namens zur Bezeichnung des an dem Namen Berechtigten ist Sinn und Zweck eines Namens. Eine solche Verwendung stellt keinen unbefugten Gebrauch im Sinne des § 12 BGB dar.
Wenn mich niemand mehr bei meinem Namen nennen dürfte - wozu bräuchte ich dann noch einen solchen?

Das Namensrecht untersagt also nicht die Benutzung eines Namens an sich, sondern dessen unbefugten Gebrauch, wobei unter Gebrauch zu verstehen ist, dass der unbefugte Gebraucher diesen Namen benutzt, um sich selbst oder jemand anderen als den Berechtigten damit zu bezeichnen.

Käme also z.B. in der bayerischen Landeshauptstadt (oder irgendwo anders) ein Verein auf die Idee, sich "FC Bayern München" zu nennen, so bekäme er sicher berechtigterweise Ärger mit diesem Verein.
Verwendet aber jemand diesen Namen, um dessen berechtigten Inhaber zu bezeichnen (so wie ich in diesem Beispiel), dann kann nichts pasieren.

JS
_________________
... aber fragt lieber nochmal eure Eltern, denn gaaanz sicher bin ich mir nicht ... (Hein Blöd)
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