Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 06.03.09, 17:03 Titel: Gültigkeit eines Schriftstückes i.R. einer Scheidung
Hallo,
wer kann mir folgende folgende Frage bitte beantworten:
Annahme: Ehepaar lebt in einer Zugewinngemeinschaft. Er geht arbeiten und sie lebt von den Zinseinnahmen (die über dem monatl. Einkommen des Ehemannes liegen) eines Gewinnes den sie während der Ehe gemacht hat. Nun möchte sie sich scheiden lassen wovon er noch nichts weiß denn sie möchte ihm ein Schreiben vorlegen mit dem Inhalt, dass beide Seiten bei einer Scheidung auf jeglichen gegenseitigen Unterhalt verzichten und auch auf den ihm zustehenden Betrag aus der Zugewinngemeinschaft da der Gewinn ja während der Ehe gemacht wurde.
Hätte ein solches Schreiben, von beiden Seiten vor dem Scheidungsantrag unterzeichnet, im Rahmen einer Scheidung bestand wenn er im nachhinein bzw. während des Scheidungsverfahrens feststellen würde, dass seine Frau rd. 2 Millionen € gewonnen hatte.
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 06.03.09, 17:23 Titel: Re: Gültigkeit eines Schriftstückes i.R. einer Scheidung
corli01 hat folgendes geschrieben::
Hätte ein solches Schreiben, von beiden Seiten vor dem Scheidungsantrag unterzeichnet, im Rahmen einer Scheidung bestand, wenn er im nachhinein bzw. während des Scheidungsverfahrens feststellen würde, dass seine Frau rd. 2 Millionen € gewonnen hatte.
Nein. Sowohl eine Vereinbarung über den Unterhalt nach einer Scheidung als auch eine Vereinbarung über den Zugewinn bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.