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Verfasst am: 07.03.09, 16:42 Titel: Zinsforderung nach endgültigem Einkommensteuerbescheid
Am 2.1.09 erhilt A einen Steuerfestsetzungsbescheid für EK-st. 2002:
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Der Bescheid ist nach §165 Abs 2 Satz 2 AO mit Ausnahme der im Abschnitt Erläuterungen genannten Punkte endgültig. (bei den Erläuterungen steht nur allgemeines nichts spezielles für A)....
Der Gesamtbetrag vonn X Euro wird zum Fälligkeitstag von Konto yyyy abgebucht.
...
Die bisherige Zinsfestsetzung bleibt bestehen.
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Das Finanzamt hatte wohl die Lastschrift vergessen und dann eine Ankündigung der Vollstreckung geschickt.
Nach Anruf von A ans Finanzamt wurde der Fehler erkannt und eine neue Aufstellung geschickt (kein geänderter Bescheid) zur Stundung des Betrags bix 30.4.09
Nur: Der Betrag in der Stundungsaufstellung war auf einmal X + 2000 Euro, die 2000.-- Euro waren für Zinsen für Ek-Steuer 2002.
Dieser Betrag fand sich in dem letzten Ekst.2002 Bescheid (2 Jahre alt aber wegen strittiger Punkte dann im Jan. 2009 geändert) aber nicht in dem vom 2.1.2009.
A fragt sich:
Warum waren die Zinsen nicht im Steuerbescheid als Zahl benannt? Auch in der Ankündigung der Vollstreckung waren sie nicht enthalten. Kann es sein dass es einfach nur vergessen wurde und dem Sachbearbeiter erst jetzt auffiel? Wenn ja, darf der Betrag jetzt noch gefordert werden?
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