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Hallo,
eine grundsätzliche Frage zu folgender Konstellation:
Herr A und Frau B beziehen gemeinsam eine Wohnung. Den Mietvertrag schliesst nur Herr A mit Vermieter V ab. Herr A macht mit Frau B einen Untermietvertrag (Inhalt ist dem Vermieter V nicht bekannt).
Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für Vermieter V?
Was passiert, wenn Mieter Herr A auszieht? Muss Frau B dann auch ausziehen?
Ansprechparnter für alle Mietangelegenheiten ist nur der Mieter Herr A?Wenn der Vermieter Herrn A kündigt, muss dann auch Frau B ausziehen?
Danke für Meinungen und Antworten!
ALF
Was passiert, wenn Mieter Herr A auszieht? Muss Frau B dann auch ausziehen?
Jein. Der Vermieter hat einen Räumungsanspruch gegen den Mieter A. Der gilt für Alles, was sich in der Wohnung befindet, - also auch die Untermieterin.
Der Untermietvertrag zwischen A und B hängt aber nicht mit dem Hauptmietvertrag zusammen und ist nicht von ihm abhängig.
Die Kündigung des Hauptmietvertrages führt also nicht zur Kündigung des Untermietvertrages. Das muss Herr A schon selber nochmal machen. Passt das Ganz zeitlich nicht zusammen, kann Herr A entweder dem Vermieter gegenüber schadenersatzpflichtig werden, weil er die Wohnung nicht rechtzeitig räumt, oder aber gegen die Untermieterin, weil er seinen Vertrag nicht einhält. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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