Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Verltzg Persönlichkeitsrecht+vorsätzliche Sachbeschädigung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Verltzg Persönlichkeitsrecht+vorsätzliche Sachbeschädigung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
lemonbroker
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.03.2009
Beiträge: 3
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 16:56    Titel: Verltzg Persönlichkeitsrecht+vorsätzliche Sachbeschädigung Antworten mit Zitat

Liebe Forumsteilnehmer,

ich bitte um Euren Rat, mittlerweile sind meine Nerven schon ziemlich blank:

An meinem Briefkasten befindet (bzw. befand - muss ständig erneuert werden) sich seit ca. 3 Monaten ein Aufkleber "Bitte keine Werbung, bitte keine kostenfreien Zeitungen".

Seit über 6 Wochen wird regelmäßig (= mindestens 2-3 mal die Woche) der Aufkleber zerstört, über 3 Wochen lang wurde ein Aufkleber einer Supermarktkette auf meinen Briefkasten geklebt, mit dem Wortlaut "xxx erwünscht" (xxx = der Name des Werbewurfblattes dieser Supermarktkette) und natürlich erhielt ich alles an Werbemüll, den ich eigentlich nicht möchte.

Daraus folgt, dass ich regelmäßig abends nach der Arbeit bis zu eine halbe Stunde an meinem Briefkasten stand, um dieses extrem gut haftende, ungewollte Werbeetikett zu entfernen, den Briefkasten zu reinigen und einen neuen, intakten Aufkleber "Bitte keine Werbung ...usw" anzubringen.

In meinem Haus befinden sich viele Wohneinheiten, leider konnte keiner der Bewohner den/die Verursacher/in sehen. Übrigens wurden auch an anderen Briefkästen die "Werbung unerwünscht" Aufkleber entfernt oder zerkratzt, die Mieter beließen es dabei und ergaben sich der Situation.

Nun habe ich den Werbeverlag vor 1 Woche informiert und die Mitarbeiter kümmerten sich darum, dass die Austräger, meist Jugendliche, wie mir scheint, diese Wurfwerbung der Supermarktkette nicht mehr bei mir einwerfen und seither klebt auf dem Briefkasten dieses Etikett der gleichen Supermarktkette nicht mehr. Offenbar wurde ein Verteilverbot ausgesprochen.

Stattdessen wird mein Schild aber immer noch zerstört, in dem es in der Mitte auseinander gestochen wird und in Teilen herunter hängt und nun habe ich eine Stadtteilwurfwerbezeitung eines Stadtteiles in meinem Briefkasten, die gar nicht in meinen Stadtteil gehört. Am gleichen Tag wurden wieder die 3 großen Verteilpakete der Supermarktkette angeliefert. Diese besagte Stadtteilzeitung war nur in meinem Briefkasten, ich habe alle anderen überprüft, da war nichts drin.

M.E. liegt es nahe, dass ein Mitarbeiter der Verteilerfirma, die sowohl die Supermarktwerbung als auch diese Stadtteilzeitung verteilt, für die Taten verantwortlich ist. Hier liegt auch das einzig in Frage kommende Motiv vor: sie wollen ihre Werbung loswerden. Seit die Supermarktkette einen MIßbrauch untersagt hat, nehmen sie anderes Werbematerial, um es bei mir einzuwerfen und zerstören meinen Aufkleber.

Folgende Rechtsverletzung liegt meines Wissens vor:

- wiederholte, vorsätzliche Sachbeschädigung
- Verletzung des Persönlichkeitsrechtes


Außerdem möchte ich gerne eine Unterlassungsbeschwerde oder -Klage einreichen.

Wie kann ich am besten vorgehen, ohne gleich einen Rechtsanwalt einschalten zu müssen?

Vielen Dank für die Unterstützung,
beste Grüße, L
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 18:08    Titel: Re: Verltzg Persönlichkeitsrecht+vorsätzliche Sachbeschädigu Antworten mit Zitat

lemonbroker hat folgendes geschrieben::

M.E. liegt es nahe, dass ein Mitarbeiter der Verteilerfirma, die sowohl die Supermarktwerbung als auch diese Stadtteilzeitung verteilt, für die Taten verantwortlich ist.

Was aber erstmal bewiesen werden müsste Geschockt
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
lemonbroker
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.03.2009
Beiträge: 3
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 19:43    Titel: Antworten mit Zitat

Diese Etiketten, die bisher meinen Briefkasten zierten und kaum zu entfernen waren, sind nicht in freiem Umlauf, die bekommen nur die Verteiler. Das hatte ich von der Werbefirma erfahren.

Da sich die Delikte ohne Pause aneinander reihen und nur das Medium gewechselt wurde, nachdem der Werbeverlag untersagt hatte, mit Ihrer Marke Mißbrauch zu betreiben, finde ich das naheliegend.

Sollte ich doch eine Minikamera installieren? Wäre das dann überhaupt Beweis genug? Wie weit muss man da denn gehen?

Ich meine, das grenzt schon an Wahnsinn, aber die Einschränkung meines Persönlichkeitsrechtes macht mich tierisch wütend, genau deshalb, weil der Verursacher nicht greifbar ist.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 20:03    Titel: Antworten mit Zitat

lemonbroker hat folgendes geschrieben::
Diese Etiketten, die bisher meinen Briefkasten zierten und kaum zu entfernen waren, sind nicht in freiem Umlauf, die bekommen nur die Verteiler. Das hatte ich von der Werbefirma erfahren.

Das beweist aber nicht, dass die Zusteller auch Ihren "Keine-Werbung-Aufkleber" beschädigen. Es könnte auch ein Nachbar, ein Werbemittelverteiler der Pizzeria um die Ecke oder sonstwer sein.

lemonbroker hat folgendes geschrieben::
Sollte ich doch eine Minikamera installieren?

Das wäre m. E. rechtswidrig.

lemonbroker hat folgendes geschrieben::
Wäre das dann überhaupt Beweis genug?

Das würde, sofern die Aufnahmen ohne Wissen der aufgenommenen Personen gemacht werden, als Beweis vermutlich garnicht zugelassen werden.

lemonbroker hat folgendes geschrieben::
Wie weit muss man da denn gehen?

Man könnte sich persönlich "auf die Lauer" legen.

lemonbroker hat folgendes geschrieben::
..aber die Einschränkung meines Persönlichkeitsrechtes macht mich tierisch wütend,

Das Persönlichkeitsrecht sehe ich hier eigentlich garnicht tangiert.
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
lemonbroker
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.03.2009
Beiträge: 3
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 02:45    Titel: Antworten mit Zitat

lemonbroker hat folgendes geschrieben::
..aber die Einschränkung meines Persönlichkeitsrechtes macht mich tierisch wütend,

Zitat:
Das Persönlichkeitsrecht sehe ich hier eigentlich garnicht tangiert.


das erkläre ich gerne, bzw. lasse gerne erklären:

Dem Eigentümer oder Besitzer einer Wohnung, der sich durch einen Aufkleber an seinem Briefkasten gegen den Einwurf von Werbematerial wehrt, steht gegenüber dem Werbenden ein Unterlassungsanspruch zu, wenn es dennoch zum Einwurf von Werbematerial kommt. Der Unterlassungsanspruch besteht auch gegenüber einem Werbenden, der ein Werbeunternehmen mit der Verteilung des Werbematerials beauftragt hat. Der Werbende ist gehalten, gegenüber dem Werbeunternehmen alle ihm möglichen rechtlichen und wirtschaftlichen Maßnahmen zu ergreifen, die eine Beeinträchtigung des Betroffenen zu verhindern geeignet sind.
[a: die Werbung durch Einwurf von -hier:-Handzetteln in Briefkästen ist rechtlich grds. nicht zu beanstanden (vgl. BGHZ 60,296 für Briefwerbung); solche Zettel sind auf den ersten Blick als Wbg zu erkennen und aus den Postsendungen ohne weiteres auszusondern. - b: wenn jedoch der Eigentümer/Besitzer ausdrücklich zu erkennen gibt, daß er solches Werbematerial nicht zu erhalten wünscht, muß dies von dem Unternehmer beachtet werden. Aus §§ 1004, 903, 862 BGB ergibt sich das Recht, sich gg. eine Beeinträchtigung der räumlich-gegenständlichen Sphäre durch d. Aufdrängen von unerwünschtem Werbematerial zur Wehr zu setzen. Es handelt sich nicht nur um eine "sozialadäquate" Belästigung, die mit dem gesellschaftl. Zusammenleben heute notwendig verbunden ist. Daneben besteht auch ein Abwehrrecht aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, das hier die Abwehrrechte aus Eigentum oder Besitz verstärkt und das den Zweck verfolgt, der Suggestivwirkung der Werbung zu entgehen. -c: mittelbarer Störer ist auch der Unternehmer, der ein Werbeunternehmen mit der Werbemaßnahme beauftragt hat. Es entlastet ihn nicht, wenn er das beauftragte Unternehmen (lediglich) angewiesen hat, kein Werbematerial mehr in den Briefkasten d. Klägers zu werfen. Zu den erforderlichen Maßnahmen gg. dem Werbeunternehmen kann etwa die Vereinbarung einer Vertragsstrafe gehören (vgl. BGH NJW 82,440: hierfür trägt der Störer die Beweislast). - d: das Abwehrrecht aus §§ 1004, 903,862 BGB besteht also nicht erst dann, wenn Werbematerial in solchen Menngen in den Briefkasten eingeworfen wird, daß dessen eigentliche Funktion in Frage gestellt wird-] -auch: Handzettelwerbung-

Source: http://www.jura.uni-duesseldorf.de/lehre/isle/sr/urteile/106_229.htm


Zuletzt bearbeitet von lemonbroker am 08.03.09, 12:31, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 09:00    Titel: Antworten mit Zitat

Bei Zitaten bitte immer eine Quellenangabe hinzufügen.
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.