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Handel mit FSK 18 Waren mit Ausweis Kontrolle
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rmd
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.06.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 17:01    Titel: Handel mit FSK 18 Waren mit Ausweis Kontrolle Antworten mit Zitat

Hallo,

ich besitze eine Videospiele Community auf der es einen Marktplatz gibt, auf dem unsere User ihre alten Spiele verkaufen/tauschen können.
Bisher erlauben wir es nicht das FSK18 material dort angeboten wird, jedoch ist die Anfrage gerade bei Videospielen sehr groß mit diesen Spielen zu Handeln.

Jetzt hatten wir folgende Idee:
Wir erstellen ein Sub-Forum in dem User mit FSK18 Spielen Handeln dürfen, aber es kommen nur freigeschaltete User hinein. Um freigeschaltet zu werden, muss mir eine Kopie/Scan des Ausweises zugesandt werden, damit ich überprüfen kann das User X wirklich mindestens 18 Jahre alt ist.

Noch als nachtrag falls dies was zur Sache tut, wir verdienen nicht an diesem Handel, wir ermöglichen Ihn nur mit der Bereitstellung dieses Foren Bereiches.

Wie sieht hier die Rechtslage aus?
Könnte man sowas machen ohne rechtlichi belangt zu werden, oder müsste man das anderst angehen. Wenn ja, wie?

MFG
rmd
p.s. ich hoffe das war jetzt korrekt so.... war lange nicht hier (und war auch nie wirklich aktiv hier *g*)
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 17:49    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Bereich geschützt werden muss, dann würde eine Ausweiskontrolle nicht ausreichen. Schließlich könnt ihr ja nicht wirklich abklären, inwieweit die eingeschickte Persokopie wirklich zum User passt, oder Bekannschaft mit einem Graphikprogramm gemacht hat.

Bleibt aber erstmal die Frage offen, ob das Forum geschützt werden muss: Wenn dort auch indizierte "FSK18"- Ware verkauft und beworben wird, dann meiner Meinung nach ja, selbst dann, wenn die betreiber mit dem Verkauf selbst nichts verdienen, sie ermöglichen halt die Bewerbung.

Sind die Medien nicht indiziert, sondern haben einfach keine Altersfreigabe erhalten, dann müsste das Forum mMn. nicht geschützt werden. Das die Waren nicht in die Hände Minderjähriger Käufer gelangt ist mMn. Aufgabe des Verkäufers.
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 17:50    Titel: Re: Handel mit FSK 18 Waren mit Ausweis Kontrolle Antworten mit Zitat

rmd hat folgendes geschrieben::
Um freigeschaltet zu werden, muss mir eine Kopie/Scan des Ausweises zugesandt werden, damit ich überprüfen kann das User X wirklich mindestens 18 Jahre alt ist.

Und dann schickt Ihnen ein 14-jähriger 'ne Kopie von Papas Ausweis Geschockt
M. W. ist die einzig als sicher anerkannte Möglichkeit zur Identitätsfeststellung in solch einem Fall das Postident-Verfahren.
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rmd
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.06.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

wenn wir jetzt sagen "Zugang nur ab 18 mit Kopie des Ausweises" ist das doch im Grunde dasselbe wie Postident oder nicht?
Denn die Leute bei der Post kann man ja auch betrügen *g* bzw die Deutsche Post ist ja auch nur ein Privates Unternehmen wie wir sozusagen. warum können wir nicht unser eigenes Verfahren sozusagen nutzen...

Wenn jetzt z.b. Person X den Ausweis von Person Y nimmt, können wir ja nix dafür und die eigentliche Straftat ist ja Urkunden fälschung von Person X oder?

Es gibt ausserdem hier in Deutschland mehrere Videospiele Online Händler (die auch bekannt sind) die nach dem selben Schema arbeiten. Man muss nur nach "Uncut Spiele" googeln und schon findet man sie.
Diese Handeln "direkt" mit FSK 18 Material, alles was benötigt wird ist eine Kopie des Ausweises. Handeln diese also auch alle gegen das Gesetz?

Oder sagen wir es mal so.... das ist jetzt die wichtigste Frage:
Mache ich mich strafbar wenn ich einen Handel mit "nur" der Ausweis Kopie als Altersnachweis betreiben lasse, oder ist es nur so das falls jetzt Person X den Ausweis von Papa nutzt und Papa es rausfindet mich dafür rechtlich belangen darf?
Also wie ist die Rechtslage hier? Sehr glücklich

mfg
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

Die Alterskontrolle "Ausweiskopie schicken" ist bereits gerichtlich als unzulänglich klassifiziert worden und kann Ordnungsgelder und Abmahnungen nach sich ziehen.

Der passende Offline-Vergleich wäre, daß Sie sich nicht von einer Person den Ausweis zeigen lassen, sondern daß die Person hinter einem Vorhang steht, den Ausweis herausreicht und Sie ihr dann ein FSK-18-Medium (oder Wodka oder Pornohefte oder...) aushändigen, ohne zu wissen, ob die Person, die den Ausweis vorzeigt, auch die Person ist, die Inhaber des Ausweises ist (oder vielleicht ein Fünfjähriger, der Papas Ausweis vorzeigt).

Daß der Nutzer sich durch Vorlage eines fremden Ausweises möglicherweise strafbar macht, ändert nichts daran, daß Sie in jedem Fall gegen Ihre Pflichten zur Alterskontrolle verstoßen hätten.

Bei Postident ist es eher unwahrscheinlich, daß der Postbote sich den Ausweis von einem Fünfjährigen durch den Türspalt zeigen und ihn so unterschreiben läßt. Cool
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rmd
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.06.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 18:44    Titel: Antworten mit Zitat

Ok..... das war vernichtend lol

Jetzt Frage ich mich nur, wie die mir bekannten Händler und auch meine Konkurrenz Communitys das so machen mit der Ausweiß Kopie Methode, ohne Ärger zu bekommen?

Haben die einfach nur Glück das noch nicht der richtig Abmahn Anwalt über die Seiten gestolpert ist??

MFG

btw: lol genialer Nickname vom vorposter Sehr glücklich Sehr glücklich
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 18:58    Titel: Antworten mit Zitat

rmd hat folgendes geschrieben::
Haben die einfach nur Glück das noch nicht der richtig Abmahn Anwalt über die Seiten gestolpert ist??

Das wäre zu vermuten.
Allerdings ist nicht der
rmd hat folgendes geschrieben::
richtig Abmahn Anwalt

nicht über die Seiten gestolpert sondern nicht der "richtige Mitbewerber".
Ein Anwalt kann nicht ohne Weiteres abmahnen - er braucht dazu schon ein Mandat Geschockt
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rmd
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.06.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

na gut, dann wäre ja alles geklärt denke ich.....

danke für die hilfe an alle Smilie
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rmd
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.06.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ich nochmal...

gibt es denn irgendwelche paragraphen die ich nachlesen kann bezüglich dem das die kopie des ausweises nicht reicht?

hab noch ein wenig weiter gegoogled:
http://www.google.de/search?hl=de&q=ausweis+kopie+fsk+18+gesetzeslage&btnG=Suche&meta=

es finden sich ein paar leute die ähnliche fragen stellen, aber noch mehr die die methode der ausweiskopie verwenden! inzwischen hatte ich auch kontakt mit einem webmaster der diese methode benutzt, und dieser behauptet sein anwalt hätte ihm gesagt das das ausreicht.

ich bin verwirrt.... Traurig
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 18:20    Titel: Antworten mit Zitat

Dieses könnte (nicht nur) als grober Anhaltspunkt dienen:
Bundesgerichtshof Pressemitteilung 149/7 hat folgendes geschrieben::

Führendes Altersverifikationssystem für Internetzugang unzureichend
Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass es den jugendschutzrechtlichen Anforderungen nicht genügt, wenn pornographische Internet-Angebote den Nutzern nach der Eingabe einer Personal- oder Reisepassnummer zugänglich gemacht werden. Auch wenn zusätzlich eine Kontobewegung erforderlich ist oder eine Postleitzahl abgefragt wird, genügt ein solches System den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Die Parteien sind Anbieter von Altersverifikationssystemen für Betreiber von Internetseiten mit pornographischen Inhalten. Durch diese Systeme soll der Zugang Minderjähriger zu diesen Angeboten ausgeschlossen werden. Beim System der Beklagten muss bei einer Version vor der Zugangsgewährung eine Personal- oder Reisepassnummer und die Postleitzahl des Ausstellungsortes angegeben werden. Bei einer anderen Version ist außerdem die Eingabe eines Namens, einer Adresse und einer Kreditkartennummer oder Bankverbindung erforderlich. Die Beklagte verweist auf ihrer Homepage auf die Internetangebote ihrer Kunden, die ihr Altersverifikationssystem benutzen. Mit einem Link gelangt der Nutzer auf diese Weise direkt zu den pornographischen Internetangeboten ihrer Kunden.

Die Klägerin, die selbst ein Altersverifikatonssystem anbietet, bei dem sich die Internetnutzer im sog. Post-Ident-Verfahren identifizieren müssen, hat geltend gemacht, dass die Beklagte mit ihrem System gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) und gegen das Strafgesetzbuch verstoße und damit auch wettbewerbswidrig handele. Sie hat die Beklagte auf Unterlassung in Anspruch genommen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat der Klage stattgegeben.

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung der Beklagten bestätigt. Nach § 4 Abs. 2 JMStV sind Angebote sog. weicher Pornographie – "harte" Pornographie, die Gewalttätigkeiten, den sexuellen Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand hat, unterliegt einem generellen Verbot (§ 4 Abs. 1 Nr. 10 JMStV und §§ 184a bis 184c StGB) – in Telemedien unzulässig, sofern der Anbieter nicht sicherstellt, dass sie nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden. Danach ist erforderlich, dass eine "effektive Barriere" für den Zugang Minderjähriger besteht. Einfache und naheliegende Umgehungsmöglichkeiten müssen ausgeschlossen sein.

Quelle BGH
Wen es interessiert bundespruefstelle
die Rechtsgrundlagen.
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

Das BGH-Urteil ist schon mal gut, auch wenn es ein noch schwächeres Verifikationssystem als die Ausweiskopie, nämlich die Eingabe der Ausweisnummer betraf.
Allerdings dürfte das Argument des BGH auch auf die Ausweiskopie anzuwenden sein, da sie ebenfalls viel zu leicht zu umgehen ist - von "Sohn mopst Papa den Ausweis" über kreative Bildbearbeitung bis "aus dem Internet gefischt".
Wahrscheinlich gibt es sogar schon Webseiten, auf denen man ein Foto hochladen, einen Namen eingeben und sich dann einen Ausweis-Dummy anzeigen lassen kann.
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Adromir
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Anmeldungsdatum: 30.10.2005
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Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

in kaum 5 Minuten bei einer Suchmaschine gefunden..
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CarstenG
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Anmeldungsdatum: 01.03.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 12:57    Titel: Antworten mit Zitat

Wie müsste eigentlich eine Abmahnung gegen den Konkurenten erfolgen? Muss ich da nur zu meinem Anwalt gehen oder gibt es da auch eine kostenlose Lösung? Da ja eigentlich der Staat abmahnen müsste oder?
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

Adromir hat folgendes geschrieben::
in kaum 5 Minuten bei einer Suchmaschine gefunden..

Du brauchst 5 Minuten zum finden des BGH und eintippen des Begriffes Cool
Was will man machen wenn plötzlich >Papa, Charlie´s Vater der Anwalt hat gesagt< kommt
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Adromir
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Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, der Staat ist für die Verfolgung von Straftaten (und Ordnungswidrigkeiten) zuständig. Eine Abmahnung ergibt sich aus einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch, den ein Gewerbetreibender gegenüber seinem Mitwettbewerber hat.

Natürlich kann man versuchen, die Sache mit Hilfe einer netten Email an seinen Mitwettbewerber aus der Welt zu schaffen. Ansonsten geht man zu seinem Rechtsanwalt seines Vertrauens und beauftragt diesen mit der Sache.

@Smiler: ich meinte einen Online Perso- Generator.
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