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Betreung für Bruder übernehmen?

 
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Blacky1984
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.03.2009
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 18:35    Titel: Vormundschaft für Bruder übernehmen? Antworten mit Zitat

Hallo

Es geht um folgendes: Mein Bruder lebt seit Kindheit in Pflegefamilien und seit er Volljährig ist in einem betreuten Wohnen. So wie ich das jetzt verstanden habe, hat er einen gesetzlichen Betreuer der die Vormundschaft für ihn hat. Jetzt wird er ende März 27 Jahre alt und sein betreutes wohnen läuft aus. Er soll dann weiter in ein betreutes wohnen vom Landeswohlfahrtsverband. Aber er will das nicht, er ist dort unglücklich und er würde gerne zu uns ziehen und auch hier arbeiten gehen und endlich frei sein. Er ist nicht schwerbehindert, hat lediglich ADHS, können sie ihn dann zwingen dort zu bleiben? Kann ich eine Vormundschaft beantragen und ihn zu mir holen? Ist eine Vormundschaft denn überhaupt nötig bei ADHS? Er ist doch ein freier Mensch oder nicht?

Vielleicht können Sie mir da weiterhelfen oder haben sogar selbst Erfahrungen damit gemacht?


Vielen Dank schonmal für Ihre Hilfe!

Gruß Natalie
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Bob Loblaw
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 18:48    Titel: Antworten mit Zitat

Da es um eine Betreuung geht (nicht Vormundschaft), dürfte ihre Frage hier besser aufgehoben sein:

http://www.recht.de/phpbb/viewforum.php?f=12
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 18:51    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

wende dich deswegen ans Vormundschaftsgericht. Normalerweise bevorzugen die eine Betreuung durch Familienangehörige.

Gruß roni
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Vormundschaft für einen Volljährigen sieht das Gesetz nicht vor. Für Volljährige, die nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst wahrzunehmen, kann das Vormundschaftsgericht einen Betreuer bestellen. Das ist anscheinend im Falle des Bruders auch geschehen.

Über die Unterbringung des Betreuten entscheidet der Betreuer. Der Betreuer soll den Wünschen des Betreuten nach Möglichkeit entsprechen. Er soll wichtige Angelegenheiten mit dem Betreuten besprechen.

Es könnte sich deshalb empfehlen, dass der Bruder - am besten wohl gemeinsam mit seiner Schwester - seine Vorstellungen darüber, wo er in Zukunft wohnen möchte, mit dem Betreuer bespricht.

Der Betreute kann auch bei dem Vormundschaftsgericht, das den Betreuer bestellt hat, beantragen, eine andere Person zu seinem Betreuer zu bestellen. Das Vormundschaftsgericht kann dem entsprechen, wenn die vorgeschlagene Person als Betreuer geeignet und zur Übernahme der Betreuung bereit ist.
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Blacky1984
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.03.2009
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 19:30    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank!!


Dann werde ich mich mal bei dem zuständigen Amt weiter informieren lassen!!



Gruß Natalie
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Blacky1984
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.03.2009
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 19:32    Titel: Betreung für Bruder übernehmen? Antworten mit Zitat

Hallo

Es geht um folgendes: Mein Bruder lebt seit Kindheit in Pflegefamilien und seit er Volljährig ist in einem betreuten Wohnen. So wie ich das jetzt verstanden habe, hat er einen gesetzlichen Betreuer der die Vormundschaft für ihn hat. Jetzt wird er ende März 27 Jahre alt und sein betreutes wohnen läuft aus. Er soll dann weiter in ein betreutes wohnen vom Landeswohlfahrtsverband. Aber er will das nicht, er ist dort unglücklich und er würde gerne zu uns ziehen und auch hier arbeiten gehen und endlich frei sein. Er ist nicht schwerbehindert, hat lediglich ADHS, können sie ihn dann zwingen dort zu bleiben? Kann ich eine Vormundschaft beantragen und ihn zu mir holen? Ist eine Vormundschaft denn überhaupt nötig bei ADHS? Er ist doch ein freier Mensch oder nicht?

Vielleicht können Sie mir da weiterhelfen oder haben sogar selbst Erfahrungen damit gemacht?


Vielen Dank schonmal für Ihre Hilfe!

Gruß Natalie
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Lichtaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 261
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 21:07    Titel: Antworten mit Zitat


Erstmal eine Begriffsklärung: Vormundschaft gilt nur bis 17 Jahre. Ab dem 18. Lebensjahr gilt das Betreuungsrecht, somit geht es um Betreuung, nicht um Vormundschaft.
Sie können beantragen, dass die Betreuung auf Sie übertragen wird. Das Gericht wird den Sachverhalt prüfen und den Bruder auch persönlich befragen.

Im Übrigen gibt es § 1908 b BGB:


"Das Gericht soll den nach § 1897 Abs. 6 bestellten Betreuer entlassen, wenn der Betreute durch eine oder mehrere andere Personen außerhalb einer Berufsausübung betreut werden kann."


Gleiche Eignung vorausgesetzt. Und Soll heißt nicht Muss
_________________
Grüße Idee Lichtaus
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Blacky1984
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.03.2009
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für ihre Hilfe!

Ich werde morgen mal den gesetzlichen Betreuer anrufen und mit ihm reden.


Gruß Natalie
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 14:03    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

Viellt. besser das Vormundschaftsgericht.

Gruß roni
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Blacky1984
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.03.2009
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 09:52    Titel: Betreungsantrag? Wer kann helfen? Antworten mit Zitat

Hallo

hatte gestern schonmal gepostet, paar Beiträge drunter. Das ich die Betreung meines Bruder übernehmen will. Habe jetzt im Vormundschaftsgericht angerufen und sie haben mir gesagt, ich soll einen Betreuungsantrag fertig machen! Wo mein Bruder und ich uns einverstanden erklären und beide unterschreiben.
Kann mir jemand sagen wie genau er aussehen sollte? Welche Dinge sollten in dem Antrag stehen? Hat jemand evtl. eine Vorlage?


Danke schonmal für eure Hilfe!!


Gruß Natalie
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 10:00    Titel: Antworten mit Zitat

Schau mal hier.

PS: Ich habe die drei Threads zu einem Thread zusammmengeführt. Winken
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Blacky1984
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.03.2009
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 10:08    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank Smilie



Gruß Natalie
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