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Den Wehrrechten nachkommen?

 
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Marathon90
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2009
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 21:39    Titel: Den Wehrrechten nachkommen? Antworten mit Zitat

Ich beziehe mich auf folgendes Formular:
http://europa.eu/epso/discover/selection_proced/admission/index_de.htm

Da steht
Jeder Bewerber muss

* seinen Verpflichtungen aus den für ihn geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein

Ich wurde aufgrund einer Hautallergie ausgemustert, musste daher weder Zivi noch Wehrdienst absolvieren und konnte im Prinzip direkt mit dem Studium anfangen.

Darf ich mich trotzdem bewerben?
Bin ich allem nachgekommen?

Ich verstehe die Klausel nicht.

Liebe Grüße,
Marathon90
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 22:04    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Darf ich mich trotzdem bewerben?
Bin ich allem nachgekommen?
Ja und ja. Wenn die Sie beim Bund nicht wollten, ist das nicht Ihr Problem. Nach den Bedingungen dürfen Sie sich dem Wehr- oder Ersatzdienst nur nicht gesetzeswidrig entzogen haben.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Marathon90
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2009
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 12:55    Titel: . Antworten mit Zitat

Hi Metzing Smilie

vielen Dank für die schnelle und kompetente Auskunft!

Ich kann dich leider nicht bewerten (da steht was von "nicht genug Renommee")

Also sag ichs dir so: Vielen Dank!
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