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Auskunft zu § 840 ZPO

 
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schleiden
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Anmeldungsdatum: 12.08.2005
Beiträge: 153

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 23:47    Titel: Auskunft zu § 840 ZPO Antworten mit Zitat

Guten Tag,

hat ein Herr A als Schuldner Anspruch auf Einsicht in eine
Erklärung gemäß § 840 ZPO und kann er eine
Kopie dieser Erklärung erhalten ?

Gruß
Sch.....
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Phönix3
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 04:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ist mit Herr A der Drittschuldner gemeint ? Wenn ja, ich sehe keinen Grund, warum dieser nicht in die eigene, von ihm unterschriebene Bekundung schauen dürfte. Oder habe ich etwa die Frage falsch verstanden ?
Dann bitte ich um Beistand Mit den Augen rollen damit wir Klärung bekommen.
LG Phönix
_________________
Gruß
Phö-nixe

Zitat @ Dipl.-Sozialarbeiter: FDR heißt "Forum deutsches Recht" und FGR = "Forum gefühltes Recht"...Lachen
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schleiden
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.08.2005
Beiträge: 153

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 06:41    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht um die Einsicht in eine Erklärung des Drittschuldners "X". A möchte erfahren, was "X" dem Gläubiger erklärt hat.
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Phönix3
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 07:05    Titel: Antworten mit Zitat

Leider kann ich hier nicht adäquat antworten. Ich suchte mal im WWW nach einer Antwort und habe statt derer eine umfangreiche Gesetzes-Sammlung gefunden. Leider werden dadurch weitere Fragen aufgeworfen, wie: 1. geht es um eine Firmen- oder Privatinsolvenz
2. Hat Schuldern A bereits die e.V. abgelegt usw. usf. 3. WER genau ist der Drittschuldner
Ich bin mit diesem Thema überfordert und ein "Bauchgefühl" ist hier sicherlich nicht hilfreich.Denn ich kann mir vorstellen, dass es Akteneinsicht gibt in manchen Fällen. Und dann ist dies möglicherweise nicht nur von der Art des Verfahrens, sondern auch noch vom einzelnen Bundesland abhängig. Sicherlich gibt es noch fachlich kompetente Auskünfte von einigen hier im Forum. Ich weiss heir leider nicht weiter. Mir fehlen auch zuviel Randinformationen, die ich als "ABC-Schüler" benötigen würde, um ggf antwortfündig zu werden.
LG Phönix


Zuletzt bearbeitet von Phönix3 am 09.03.09, 07:20, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Bob Loblaw
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 07:10    Titel: Antworten mit Zitat

Nur mal so als kleiner Tip am Rande, das .at steht für Österreich.
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Phönix3
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 07:21    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Bob, ich bin noch etwas verschlafen.... ich habe den Link gleich herausgenommen, um keine Verwirrung zu schaffen.
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 09:12    Titel: Antworten mit Zitat

Eine gesetzliche Verpflichtung des Gläubigers, des Drittschuldners oder eines anderen Beteiligten am Verfahren, dem Schuldner Einsicht in die Erklärung gem. § 840 ZPO zu gewähren, kann ich nicht erkennen.
_________________
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