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Außerordentliche Kündigung

 
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webmaster76
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Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 200

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 08:01    Titel: Außerordentliche Kündigung Antworten mit Zitat

Hallo an alle,

hätte da folgenden Fall: Person X bestellt Mitte Juli 2007 einen Kabelanschluss bei einem lokalen Kabelunternehmen. Ende Juli 2007 bestellt Person X dazu noch das Internet- und Telefonpaket, das den Kabelanschluss beinhaltet.
Ab Mai 2009 bietet dieses Unternehmen nur noch den Kabelanschluss an, da die Internet- und Telefoninfrastruktur an ein anderes Unternehmen verkauft wird.

Frage: Person X kann ja nun das Paket außerordentlich kündigen. Gilt dies nur für den Telefon- und Internetanteil oder kann X auch den Kabelanschluss mit kündigen (außerordentlich)?
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 10:01    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso soll X ausserordentlich Kuendigen koennen? Hat sich denn der Vertrag geaendert?
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webmaster76
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Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 200

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

1. weil der alte Vertragspartner die Leistungen nicht mehr vollständig erbringen kann (Internet und Telefon)
2. weil sich die Leistungspakete ändern

Lediglich den Kabel (analog) Anteil kann der alte Vertragspartner noch zur Verfügung stellen. Die Frage ist halt die, dass Ende Juli 2007 quasi ein Komplettpaket mit 3 Komponenten (Telefon, Internet, TV) abgeschlossen wurde, wobei nur 2 Komponenten wegfallen.
Berechtigt dies dann die außerordentliche Kündigung für die 3 Komponente bzw. des gesamten Vertrags mit allen Bestandteilen?
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 11:15    Titel: Re: Außerordentliche Kündigung Antworten mit Zitat

webmaster76 hat folgendes geschrieben::
Person X kann ja nun das Paket außerordentlich kündigen.
Das steht so in den AGB?
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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webmaster76
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Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 200

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

So wurde dies vom neuen Anbieter "angeboten", sprich man bekam die Wahl außerordentlich zu kündigen oder sich "übernehmen" zu lassen.
Ist halt nur die Frage wie es beim alten Anbieter mit dem analogen Kabelanschluss aussieht?!?
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 13:39    Titel: Antworten mit Zitat

webmaster76 hat folgendes geschrieben::
So wurde dies vom neuen Anbieter "angeboten", sprich man bekam die Wahl außerordentlich zu kündigen oder sich "übernehmen" zu lassen.
Also reden wir hier über ein anscheinend freiwilliges Angebot.

webmaster76 hat folgendes geschrieben::
Ist halt nur die Frage wie es beim alten Anbieter mit dem analogen Kabelanschluss aussieht?!?
Nach der Schilderung im Anfangsbeitrag ist mir nicht mal klar, ob es sich tatsächlich um einen einzigen Vertrag handelt. Unabhängig davon sehe ich kein Recht auf außerordentliche Kündigung - aber ein Anruf beim Anbieter bringt Klarheit.
_________________
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webmaster76
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Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 200

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 17:21    Titel: Antworten mit Zitat

Das würde also bedeuten ich lease einen 1er (Wortsperre: Firma) bei Händler X für 300€ im Monat. Der Händler geht pleite, wird von Händler B gekauft. Händler B kann aus welchen Gründen auch immer mir den 1er (Wortsperre: Firma) nicht mehr zur Verfügung stellen und mir das Angebot machen ich bekomme für den Rest der Vertragslaufzeit entweder einen Mini für 200€ im Monat oder einen 3er (Wortsperre: Firma) für 400€ im Monat???

Kann doch eigentlich nicht sein. Wenn ich einen Vertrag mit einem Unternehmen schließe, dieses wird aufgekauft, muss ich dann also den geschlossenen Vertrag weiterhin erfüllen? Und das auch, wenn sich am Vertragsgegenstand (wesentlich) etwas ändert?
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 18:42    Titel: Antworten mit Zitat

Ist es nicht eher so, sie haben zuerst den PKW gemietet anschließend zusätzlich Dachgepäckträger und Anhänger von A. Nun fallen Gepäckträger und Anhänger von A weg, es bleibt der PKW übrig, der neue Händler B bietet nun an, diese von ihm zu mieten
(gleiche Konditionen ?)oder eben die außerordentliche Kündigung.
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Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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webmaster76
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Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 200

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 19:06    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, denn jetzt fährt das Auto schneller, verbraucht aber auch mehr Sprit...
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