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Verfasst am: 08.03.09, 11:40 Titel: Tätigwerden eines Inkassobüros - Und nun?
Hallo an alle!!
Bin neu hier im Forum.....
Nachdem ich versehentlich eine Telefon-Rechnung nicht bezahlt habe, kam von [Keine Namensnennungen, auch keineAbkürzungen / Abwandlungen! Biber] (Firmenname geändert) völlig zu Recht die erste Mahnung.
Daraufhin erteilte ich dem Telefonunternehmen eine Einzugsermächtigung, woraufhin kurze Zeit später (während eines mehrwöchigen Auslandsaufenthaltes meinerseits) von [Keine Namensnennungen, auch keineAbkürzungen / Abwandlungen! Biber] die zweite Mahnung mit der Androhung der Weiterleitung des Sachverhaltes an ein Inkassounternehmen kam.
Prompt kam nach meiner Rückkehr nach Deutschland auch schon ein Schreiben eines Inkassobüros mit einer Fast-Verdreifachung des ursprünglich zu zahlenden Rechnungsbetrages aufgrund von Mahngebühren, Kontoführungsgebühren und Zinsen.
Nach meinem Anruf bei [Keine Namensnennungen, auch keineAbkürzungen / Abwandlungen! Biber] bestätigte man mir, dass einem [Keine Namensnennungen, auch keineAbkürzungen / Abwandlungen! Biber]-Mitarbeiter ein Fehler unterlaufen sei, da er den ausstehenden Betrag versehentlich nicht von meinem Konto abgebucht habe, sondern lediglich den Betrag der Folgerechnung.....
[Keine Namensnennungen, auch keineAbkürzungen / Abwandlungen! Biber] hat nach eigenen Angaben den Fall mit der Weiterleitung an das Inkassounternehmen aus der Hand gegeben.
Jetzt weiß ich als Laie nicht, was ich tun soll.....
Einen Rechtsanwalt einschalten, und wenn ja, den erhöhten Rechnungsbetrag unter Vorbehalt an das Inkassounternehmen überweisen?
Auch möchte ich unter allen Umständen verhindern, dass ein diesbezüglicher Eintrag in eine Schufa-Kartei erfolgt, wofür es hoffentlich noch nicht zu spät ist.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 08.03.09, 13:21 Titel:
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