Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Garage mit Fenster auf Grenze ?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Garage mit Fenster auf Grenze ?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Baurecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
schleiden
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.08.2005
Beiträge: 153

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 11:44    Titel: Garage mit Fenster auf Grenze ? Antworten mit Zitat

Hlallo !

Kann in NRW eine Garagenwand mit Öffnungen(Fenstern) genau auf der Grenze stehen ?

Gruiß
Sch.....
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
pOtH
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 12:08    Titel: Antworten mit Zitat

können ja, dürfen ist fraglich =)

google.:NRW garage fenster grenze
Zitat:
Grenzgaragen und Gebäude mit Abstellräumen (Absatz 11)
.
.
Ergänzend wurden Anforderungen in die Vorschrift neu aufgenommen, damit trotz der erweiterten Nutzungsmöglichkeiten unter anderem auch das städtebauliche Erscheinungsbild der offenen Bauweise weiterhin gewahrt wird:

• Gebäude dürfen keine Öffnungen in den der Nachbargrenze zugekehrten Wänden aufweisen.

http://www.baurechtsexperte.de/abstandflaechenrecht-in-nrw-geaendert-db30422.html

//edit// in der BauO NRW steht unter §6 Abs. 11
Zitat:
Gebäude mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m über der Geländeoberfläche an der Grenze, die als Garage, Gewächshaus oder zu Abstellzwecken genutzt werden, sind ohne eigene Abstandflächen sowie in den Abstandflächen eines Gebäudes zulässig

- ohne Öffnungen in den der Nachbargrenze zugekehrten Wänden,

_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!


Zuletzt bearbeitet von pOtH am 08.03.09, 12:12, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
wido
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2006
Beiträge: 178
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 12:08    Titel: Re: Garage mit Fenster auf Grenze ? Antworten mit Zitat

schleiden hat folgendes geschrieben::
Hallo !
Kann in NRW eine Garagenwand mit Öffnungen(Fenstern) genau auf der Grenze stehen ?
Gruß
Sch.....

Nö !
Siehe BauO NRW vom 09.05.2000 mit den Änderungen vom 13. März 2007. Dort lautet § 6 Abstandsflächen, Absatz 11u.a. :
Zitat:
(11) Gebäude mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m über der Geländeoberfläche an der Grenze, die als Garage, Gewächshaus oder zu Abstellzwecken genutzt werden, sind ohne eigene Abstandflächen sowie in den Abstandflächen eines Gebäudes zulässig

- ohne Öffnungen in den der Nachbargrenze zugekehrten Wänden,

Mist, pOtH war wieder schneller ! Geschockt
Ein Fenster ist wohl als Öffnung zu verstehen !
Wer die Suchmaschine bemüht, findet fast alles !
Mit den Augen rollen
Edit : Mist, pOtH war wieder schneller ! Geschockt
_________________
Barba non facit philosophum --- Ein Bart alleine macht noch keinen Philosophen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
schleiden
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.08.2005
Beiträge: 153

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

Wie gross muß den dann die Abstandfläche sein ?

Reicht ein Abstand mit Fenster in der Wand der Garage von grösser 1,00 bis 3,00 Meter ?

Oder sind mehr als 3,00 Meter erforderlich ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 15:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

da die oben zitierte Ausnahme der Grenzbebauung mit einer Garage ohne Öffnung zum Nachbarn in einem Abstand bis zu 3m zulässig ist, bedeutet der Umkehrscluß:

Gebäude mit Öffnung zum Nachbarn ab 3m aufwärts zulässig.

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Baurecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.