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Stellt euch einen Selbstständigen vor, meinetwegen einen Metzger. Er macht gute Wurst, also eröffnet er in der nächsten Stadt eine Filiale. Hier geht das Geschäft schleppend und nach etlichen Monaten, in denen er nur mit Mühe die Miete gezahlt hatte, schließt er die Filiale und stellt die Zahlungen der Miete völlig ein.
Der Vermieter ist um Schadensminderung bemüht, aber da keine Kündigung und keine Räumung der Räumlichkeiten erfolgt, traut er sich auch nicht, neue Mieter zu suchen.
Als die Räume endlich doch gekündigt und geräumt sind, stehen ca. 7.000 EUR Mietschulden im Raum. Vorher wurde ein Vollstreckungstitel über 1.500 EUR bedient, über 3.500 EUR besteht ein Vollstreckungstitel, aus dem aber noch keine Vollstreckung versucht wurde, jetzt soll die Restsumme von 3.500 EUR noch tituliert werden.
Jetzt hört der Gläubiger, dass der Schuldner evtl. vor der Insolvenz steht. Der besitzt eine alteingesessene Metzgerei (Laden im Eigentum) und 2 Eigentumswohnungen, die er angeblich versucht zu verkaufen.
Was sollte der Gläubiger unternehmen, um seine Forderungen zu sichern, bzw. was passiert, wenn der Schuldner in die Insolvenz geht? _________________ Gruß
Jutta
Sofern nicht bereits ein Insolvenzantrag gestellt ist, vollstecken was das Zeug hält und hoffen, dass ein Insolvenzantrag erst außerhalb der Fristen des § 88 InsO, § 131, I, Nr. 3 InsO gestellt wird.
Ansonsten darauf achten, dass man die Anmeldefrist im eröffneten Verfahren nicht verpasst.
Allerdings: Wenn jemand, der werbend tätig ist, solche Beträge nicht aufbringen kann, steht zu befürchten, dass die Immobilien auch über Wert belastet sind, freie Vermögensspitzen also nicht bestehen. _________________ Scheiße verdammt noch mal, ich will wie eine Dame behandelt werden. Meredith Grey
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