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Zu 2.: Okay, ist verständlich. Das bedeutet aber de fakto, dass man seine umlagennachzahlung für ein paar jahre gar nicht zu begleichen braucht - denn solange man unter 2MM bleibt, gibts ja auch keinen akuten kündigungsgrund... Oder was soll ein VM bei sowas machen? Mahnen? Da lacht ein solcher mensch doch nur...
Zu 3.: Gibt es da nicht sowas wie "zerrüttetes miet- bzw. vertrauensverhältnis"?
Zu 4.: Bei vielen vertragsabschlüssen heisst es aber doch: der mieter hat dem VM innerhalb von 2 wochen eine ummeldungsbestätigung vorzulegen, oder so ähnlich. Hatte ich zuletzt auch wieder. Und ist das allein aus versicherungsgründen nicht wichtig bzw. notwendig?
2.) Auf Zahlung der Nebenkosten klagen oder von der Kaution abziehen und auf Auffüllung der Kaution klagen, sofern diese nicht aufgefüllt wird.
3.) Ja sowas gibt es, kommt aber auf den konkreten Einzelfall an. Das ganze ist aber kein Spaziergang, da muss schon richtig was zusammen kommen. Sonst wäre das ja eine einfache Möglichkeit um Mieter los zu werden.
4.) Warum das in Mietverträgen steht entzieht sich meiner Kenntnis, ist aber meiner Meinung nach Blödsinn. Kommt vielleicht noch aus grauer Vorzeit wo der VM Mecker bekommen hat wenn der Mieter nicht angemeldet war.
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