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Verfasst am: 10.03.09, 11:29 Titel: Inventar nach der Trennung
Eine Bekannte von mir hat sich nach 20 Jahren von ihrem Lebenspartner getrennt und sagte ihm damals (1992) er solle doch bestimmte Möbel oder Gegenstände mitnehmen.
Er sagte er brauche dieses Zeug nicht. Heute nach 17 Jahren erhebt er Anspruch auf diese Möbel oder Gegenstände.
Wie ist hierzu die Rechtslage???
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 10.03.09, 15:49 Titel:
Wenn der Lebenspartner Alleineigentümer der Möbel und Gegenstände ist, kann er ihre Herausgabe verlangen.
In der Aussage, "er brauche dieses Zeug nicht", könnte aber eine Aufgabe des Eigentums liegen oder auch eine Überlassung des Besitzes an die Lebenspartnerin.
Im Zusammenhang mit dieser Aussage käme auch eine Verwirkung des Herausgabeanspruchs in Betracht, wenn der Herausgabeanspruch seit so langer Zeit nicht erhoben worden ist.
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