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Ausgleichszulage

 
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Christian-Recht
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 16:31    Titel: Ausgleichszulage Antworten mit Zitat

Ein Beamter wird zum 1.5.09 versetzt und hat in seiner neuen Verwendung keinen Anspruch mehr auf eine bestimmte (Stellen)Zulage.

Da er aber diese Zulage schon länger als 5 Jahre erhält, wird eine Ausgleichszulage gewährt.

Diese Ausgleichszulage verringert sich i.d.R. um 50 Prozent einer späteren Gehaltssteigerung, etwa durch Altersstufen / Beförderung etc, bis sie irgendwann "aufgefressen" ist.

Wie verhält es sich , wenn zum 1.7.09 das Weihnachtsgeld auf die Monatsgehälter umgelegt wird?

Berührt das die Ausgleichzulage ?

Danke , viele Grüße!
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