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Mandatsniederlegung und trotzdem Rechnung

 
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chora
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.04.2007
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 21:18    Titel: Mandatsniederlegung und trotzdem Rechnung Antworten mit Zitat

Guten Abend,
nehmen wir an, Person P hat einen Anwalt A1, welcher jedoch von sich aus das Mandat niederlegt, weil P die letzte Rate nicht bezahlt hat. P bezahlt diese und sucht sich einen neuen Anwalt A2. Nun hat P in seinem (Straf)Prozess Erfolg und es steht noch ein Zivilprozess wegen Schmerzensgeld (5000 Euro) bevor. A1 wittert seine Chance und stellt P 500 Euro in Rechnung. P fragt nach, wofür diese seien, da schreibt A1, wenn P nicht bezahlt, erhöht er (A1) das Schmerzensgeld auf 25000 und somit würde die Rechnung für P noch höher werden.
P fragt sich nun:
Hat A1 irgendwelche Ansprüche gegen P oder kann sich P gelassen zurücklehnen.
Was sollte er tun?

Danke für eure Bemühungen.
Chora
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 22:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann es noch nicht so recht nachvollziehen. Hatte A1 ein Mandat zur Geltendmachung von Schmerzensgeld?

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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chora
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.04.2007
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 09:21    Titel: Antworten mit Zitat

Gute Frage. Muss ich noch mal in mich gehen/recherchieren:-)
Bis Montag LG
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chora
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.04.2007
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
Hatte A1 ein Mandat zur Geltendmachung von Schmerzensgeld?

Nein, die Vollmacht erstreckt sich nur auf den Strafprozess.
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eidechse
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.06.2008
Beiträge: 419

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 17:13    Titel: Antworten mit Zitat

Es kommt hier nicht auf die Vollmacht allein an. Die Beauftragung könnte sich auch anders ergeben, z.B. aus den Gesprächen, die mit dem RA geführt wurden. Der RA lässt sich nicht immer gleich alle möglichen Vollmachten unterschreiben. Die Vollmacht für den Starfprozess wird er wahrscheinlich zur Vorlage bei Gericht oder Staatsanwaltschaft benötigt haben.
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chora
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.04.2007
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 17:19    Titel: Antworten mit Zitat

Es ergab sich auch nicht aus den Gesprächen. Zu Beginn des Prozesses war an Schmerzensgeld gar nicht zu denken, weil P nur daran gelegen war, dass sein Gegner für sein Handeln bestraft wird. Der Gedanke an Schmerzensgeld kam erst, nachdem sich die Emotionen gelegt hatten, aber dies war A1 nicht bekannt.
Und zwei Wochen vor dem (Straf)Prozess kommt das Schreiben des A1 dass er P nicht mehr vertreten wird und das Mandat niederlegt. Es wird nicht konkretisiert, wofür das Mandat war, also allgemein.
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