Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - kanzleisitz unbekannt
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

kanzleisitz unbekannt

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
longtimer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.03.2009
Beiträge: 18
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 17:27    Titel: kanzleisitz unbekannt Antworten mit Zitat

mal angenommen,

jemand hat im gerichtssaal einen anwalt gegenüber der unter der angegebenen anschrift keine kanzlei besitzt, sogar dort völlig unbekannt ist, seit dem jahr 1999 an keiner Kanzlei mehr beteiligt ist.

die post geht per nachsendeauftrg an ein postfach.

wie sind die rechtlichen Auswirkungen?

Wie ist dies zu werten, verwerten?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Niemand2000
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 17:55    Titel: Antworten mit Zitat

hat denn dieser anwalt noch seine zulassung? was passiert mit den schreiben, der als einschreiben - eigenhändig - gegen rückschein erhält oder mit zustellungsurkunden, werden die auch weitergeleitet?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 20:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe keine Ahnung vom Schweizer Anwaltsrecht, und ich stehe dazu. Cool

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Niemand2000
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 22:46    Titel: Antworten mit Zitat

geht es hier um schweizer recht???
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 22:50    Titel: Antworten mit Zitat

Niemand2000 hat folgendes geschrieben::
geht es hier um schweizer recht???
Der Verdacht liegt nahe - schauen Sie mal ins Profil des TE! Lachen
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
longtimer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.03.2009
Beiträge: 18
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 23:28    Titel: Antworten mit Zitat

es geht um deutsche rechtsverhältnisse.

ich konnte in die schweiz wechseln.

einschreiben rückschein landen im postfach. dies leert der ehemann.

zustellungen an die kanzleianschrift? das weiss ich nicht. kann ich ausprobieren.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Niemand2000
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 23:41    Titel: Antworten mit Zitat

longtimer hat folgendes geschrieben::
einschreiben rückschein landen im postfach.
ich sprach nicht von einschreiben rückschein, sondern von einschreiben - eigenhändig - gegen Rückschein, weil diese nicht ins Postfach gelegt werden dürfen und neuerdings gemäß den AGB der Post, muss bei denen eine Hausanschrift hinterlegt sein, um solche Sendungen weiterleiten zu können, ansonsten kündigt die Post das Postfach.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
longtimer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.03.2009
Beiträge: 18
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 23:55    Titel: Antworten mit Zitat

danke für den hinweis.

ich prüfe, in wieweit die schweizer post diese zustellungsart anbietet.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Niemand2000
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 00:00    Titel: Antworten mit Zitat

es gibt einschreiben national in deutschland aber auch so viel ich weiß für europa, ob da die schweiz dabei ist???
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
longtimer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.03.2009
Beiträge: 18
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 00:17    Titel: Antworten mit Zitat

naja, ich bin mir nicht so sicher.

die schweizer bleiben vorerst ausserhalb der EU. bei der augenblicklichen finanzlage ist die schweiz wohl noch eher ein saveheaven. irgenwo muss das bare für deutschland ja herkommen.

die schweizer post bietet die eigenhändige zustellung an. 6,00 SFr.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Niemand2000
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 00:20    Titel: Antworten mit Zitat

longtimer hat folgendes geschrieben::
die schweizer post bietet die eigenhändige zustellung an. 6,00 SFr.
vielleicht liefern die gg. aufpreis auch nach deutschland? gute nacht ich bin jetzt erst mal weg
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 01:23    Titel: Antworten mit Zitat

Der Rechtsanwalt hat eine Kanzleipflicht. Es sollte helfen, die für den letzten bekannten Sitz zuständige Rechtsanwaltskammer um Hilfe bei dem Auffinden des Rechtsanwalts zu bitten, die werden da sehr hellhörig (und haben die rechtlichen Mittel, viel effektiver zu drohen als ein Privatmensch Lachen ).

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Phönix3
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 04:37    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
(und haben die rechtlichen Mittel, viel effektiver zu drohen als ein Primatmensch )
Das ist aber "rohe Bedrohung mit Betonung auf verrohte Besohlung vor dem Treten des Werten !"
Geschockt und dürfte auch in der Schweiz strafbar sein.
Schmunzelgruss von Metzing's Zitatenfälscher Sehr glücklich
(aber nur heute, gem. § 123 Scherz Artikel 1 PöGB) Phönix
_________________
Gruß
Phö-nixe

Zitat @ Dipl.-Sozialarbeiter: FDR heißt "Forum deutsches Recht" und FGR = "Forum gefühltes Recht"...Lachen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.