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recht.de :: Thema anzeigen - Willensbekundung durch stillschweigende konkludenz (NK)
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Willensbekundung durch stillschweigende konkludenz (NK)

 
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adigerl
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.11.2008
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 18:35    Titel: Willensbekundung durch stillschweigende konkludenz (NK) Antworten mit Zitat

[Thema nochmals extra gepostet, weil sich neue Fragestellungen ergeben haben

Auf den tabellarisch erstellten Betriebskostenabrechnungen von Vermieters V waren die Prozentzahlen der NK-Aufteilung sogar seniorengerecht groß und deutlich
geschrieben
Keiner kann sagen, er hätte es nicht gewußt oder übersehen.
Die Willensbekundung des V war eindeutig.
Auch im Mietvertrag zuvor zwischen V und K waren der 50%/50%-Umlageschlüssel angegeben, nur in diesem Fall beim neuen Mietvertrag 2002 zwischen V und M waren sie aus einer Augenblicksflüchtigkeit bzw, der Annahme der Selbstverständlichkeit heraus von V nicht detailliert bei einigen Betriebskostenposten aufgeführt.

Ab wieviel Jahren ist stillschweigende Konkludenz gegeben.
Im neuen Mietrecht ab 2001 soll sich was geändert haben.
Wie ist die Rechtslage?

mit freundlichen Grüßen
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