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Kündigung - gleichzeitig sucht AG 6 MA für gleiche Stelle

 
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WatteWolke
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2005
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 20:14    Titel: Kündigung - gleichzeitig sucht AG 6 MA für gleiche Stelle Antworten mit Zitat

Folgender rein fiktiver Fall:

Angestellte A arbeitet seit 11 Monaten in einem Betrieb mit insgesamt ca. 80 MA. Einen Betriebsrat gibt es nicht. Die Probezeit war nach 6 Monaten beendet und der Arbeitsvertrag ist nicht befristet.

Nun bekommt A die Kündigung. Fristgerecht einen Monat zum Monatsende. Keine Angabe von Gründen, nur die Formulierung "Hiermit kündigen wir Sie fristgerecht zum...".

A macht sich sofort auf Jobsuche und stolpert im Internet über eine Anzeige ihres aktuellen (Noch)-Arbeitgebers. In dieser sucht er 6 (!) MA für genau die gleiche Position sowie noch weitere MA für Positionen, die A aufgrund ihrer Qualifikationen auch hätte ausführen können.

Ist das ein Fall für §99 Betriebsverfassungsgesetz?
Sollte A einen Anwalt aufsuchen?

Vielen Dank!

PS: Nehmen wir mal an, A befindet sich gerade ca. 800 km von ihrem Wohnort entfernt (bei der Familie), die 14-Tages-Frist für eine Klage vor dem AG ist noch nicht abgelaufen - muss A dann zurück nach Hause fahren, um einen Anwalt zu beauftragen?
Oder kann A das auch an ihrem derzeitigen Aufenthaltsort machen?
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matthias.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 20:31    Titel: Antworten mit Zitat

1. Die Frist ist 3 Wochen

2. mit dem BetrVG hat das nichts zu tun, da es keinen Betriebsrat gibt, also kann der ja auch kaum beteiligt werden.

3. Die Kündigung kann allerdings unzulässig sein, gem. Kündigungsschutzgesetz, das ist hier die Norm die angewendet wird.

4. Ob man die Klage dem Arbeitsgericht zuschicken oder faxen kann weiss ich nicht.

MfG
Matthias
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 10:30    Titel: Re: Kündigung - gleichzeitig sucht AG 6 MA für gleiche Stell Antworten mit Zitat

[quote="WatteWolke"]
Zitat:
Sollte A einen Anwalt aufsuchen?

Wenn es nicht nur um den Versuch eine Art "Abfindung" zu kassieren von vielleicht 0,5-1 Monatsgehalt geht sondern den Arbeitsplatz....
Zitat:
muss A dann zurück nach Hause fahren, um einen Anwalt zu beauftragen?

Nein
Zitat:
Oder kann A das auch an ihrem derzeitigen Aufenthaltsort machen?

Die Klage könnte auch per Post geschickt werden, aber Verspätungen oder nicht eintreffen gingen zu Lasten des Klägers. Über die Anzahl der Ausfertigungen bin ich mir nicht sicher.
_________________
Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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asphaltsurfer
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Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 2023
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
die 14-Tages-Frist für eine Klage vor dem AG ist noch nicht abgelaufen


Die Frist beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung.
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Niemand2000
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 12:22    Titel: Antworten mit Zitat

meines wissens nach kann ein anwalt am wohnort der familie beauftragt werden, der dann ggf. eine untervollmacht an einen kollegen vor ort des gerichts erteilt.
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kdM
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Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 3223
Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 21:45    Titel: Re: Kündigung - gleichzeitig sucht AG 6 MA für gleiche Stell Antworten mit Zitat

[quote="Smiler"]
WatteWolke hat folgendes geschrieben::

Zitat:
Sollte A einen Anwalt aufsuchen?

Wenn es nicht nur um den Versuch eine Art "Abfindung" zu kassieren von vielleicht 0,5-1 Monatsgehalt geht sondern den Arbeitsplatz....


Auch dann kann und sollte man einen Anwalt oder die Gewerkschaft aufsuchen... Sehr böse

WatteWolke hat folgendes geschrieben::

PS: Nehmen wir mal an, A befindet sich gerade ca. 800 km von ihrem Wohnort entfernt (bei der Familie), die 14-Tages-Frist für eine Klage vor dem AG ist noch nicht abgelaufen - muss A dann zurück nach Hause fahren, um einen Anwalt zu beauftragen?
Oder kann A das auch an ihrem derzeitigen Aufenthaltsort machen?


Eine fristwahrende Klage kann von jedem zugelassenen Anwalt an jedem Ort bei dem zuständigen Arbeitsgericht eingelegt werden. (Man könnte dies sogar selbst machen, ohne Anwalt.)

Außerdem kann A genausogut von ihrem derzeitigen Aufenthaltsort aus per Telefon/Fax/Mail/Brief/reitenden Boten den Anwalt ihres Vertrauens am gewünschten Ort mit der Klageerhebung beauftragen.

"eine untervollmacht an einen kollegen vor ort des gerichts" bedarf es weder für das eine, noch für das andere.
_________________
„Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
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