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Untermietvertrag / Hauptmietvertrag / Kaution

 
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NemoBln
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 23:03    Titel: Untermietvertrag / Hauptmietvertrag / Kaution Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

ich habe seit 1. Jan 09 eine Untermieterin. Heute hab ich ihr einen schriftlichen Untermietvertrag vorgelegt (inkl. Genehmigung der HV, dass ich untervermieten darf.)
Sie unterschreibt aber nur wenn ich ihr den Hauptmietvertrag zeige.
Frage: Hat sie das Recht den Hauptmietvertrag zusehen?

Wie verhält es sich mit dem bisher bestehenden 2 monatigen mdl. Vertrag - gilt der genauso wie ein schriflicher V.?

Kann ich fristlos kündigen, weil sie die Kaution nicht zahlen will?

Danke für die Hilfe!
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RM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 08:13    Titel: Re: Untermietvertrag / Hauptmietvertrag / Kaution Antworten mit Zitat

NemoBln hat folgendes geschrieben::

Hat sie das Recht den Hauptmietvertrag zusehen?
Nein

Zitat:

Wie verhält es sich mit dem bisher bestehenden 2 monatigen mdl. Vertrag - gilt der genauso wie ein schriflicher V.?
Ja

Zitat:

Kann ich fristlos kündigen, weil sie die Kaution nicht zahlen will?

Voraussetzung für die Verpflichtung zur Kautionsleistung ist eine entsprechende Vereinbarung. Diese Vereinbarung kann durchaus - wie fast alle anderen Vereinbarungen auch - mündlich geschlossen worden sein. Gibt es keine Kautionsvereinbarung bzw. ist der Abschluss der Kautionsvereinbarung vom Vermieter nicht zu beweisen, fehlt es am Anspruch des Vermieters auf eine Kaution und mit der Nichtzahlung kann schon aus diesem Grund nichts begründet werden.
Falls ein Kautionsanspruch besteht, wird die Nichtzahlung grundsätzlich als Begründung für eine fristlose Kündigung dienen können. Allerdings wird der fristlosen Kündigung mindestens eine Abmahnung vorausgehen müssen. Eventuell wird auch erst ein vergeblicher Vollstreckungsversuch nach einer Klage ein ausreichender Grund sein.
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