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Unterstellungszeit Nummer2

 
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DessertWolf
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Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 15:54    Titel: Unterstellungszeit Nummer2 Antworten mit Zitat

Wenn jemand eine Bewährungsstrafe von 3 Jahren bekommt mit dazu 2 Jahre Unterstellung bei einen Bewährungshelfer wann ist der geruläre Auslauf der Unterstellung.

Sagen wir das Urteil wurde im März 2007 rechtskräftig und im März 2007 ist der erste Termin beim Bewährungshelfer, läuft dann die Unterstellung im Febraur 2009 oder März 2009 aus?

Nach meiner Rechnung müßte es der Febraur 2009 sein, weil dann 24 mal ein Termin angestanden hat, andersrum ist ja März 2009 , 2 Jahre nach März 2007.

Was von beiden stimmt?
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J.A.
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 01:19    Titel: Antworten mit Zitat

Sie haben doch eine tolle und richtige mail von der Vorsitzenden der "Bewährungshelfer e.V:" bekommen. Was ist denn nun noch für eine Frage offen:

1. Die Unterstellungszeit dauert -wie es im Beschluß steht- 2 Jahre ab Rechtskraft des Beschlusses. Wieviele Termine in dieser Zeit stattfanden ist unerheblich.

2. Verlängerung der Unterstellungszeit ist nur per Gerichtsbeschluß möglich.

3. Höchstwahrscheinlich ist es so (wie es auch in der mail steht), dass die Bewährungshelferin bei Gericht angeregt hat, die Unterstellungszeit zu verlängern, schon ein mündl. O.K. bekommen hat und daher weiter Termine vergibt. Der Beschluß wird dann noch gefertigt und zugestellt.

4. Wenn Sie nicht glauben, dass das Gericht die Verlängerung angeordnet hat (oder noch wird) fragen Sie doch einfach bei Gericht nach.
_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
___________________________________________________________________________________________
Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
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Pünktchen
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 01:45    Titel: Re: Unterstellungszeit Nummer2 Antworten mit Zitat

DessertWolf hat folgendes geschrieben::
Wenn jemand eine Bewährungsstrafe von 3 Jahren bekommt

Wie kann man eine Bewährungstrafe von 3 Jahren bekommen, wenn die max. Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann bei 2 Jahren liegt?

Zitat:
Sagen wir das Urteil wurde im März 2007 rechtskräftig und im März 2007 ist der erste Termin beim Bewährungshelfer, läuft dann die Unterstellung im Febraur 2009 oder März 2009 aus?

Wie lange geht denn ein Jahr? (365-366 Tage)

Ein Monat ist auch in Tage aufgeteilt.
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