Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Lizenzvereinbarun
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Lizenzvereinbarun

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Computer- und Onlinerecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
LorD AcE
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 02:10    Titel: Lizenzvereinbarun Antworten mit Zitat

Ich habe eine Frage bezüglich der Lizenzvereinbarung von [Name gelöscht - Forenregeln beachten! Biber]

Hier das Original:
[Link gelöscht. Biber]

Edit: Da keine Links erlaubt sind hier ein kleiner Auszug aus der Lizenzvereinbarung:
Ich hoffe ich hab jetzt alle Firmennamen entfernen können.
--------------------

1. REGISTRIERUNG UND AKTIVIERUNG

X ist ein Onlinedienst („X“), der von der XX („XX“) angeboten wird.

Sie werden zu einem X-Nutzer („Nutzer“), indem Sie die X-Client-Software installieren und den X-Anmeldevorgang abschließen. Zusätzlich können Sie als Nutzer Zugang zu bestimmten Diensten, Softwareprodukten und sonstigen Inhalten („Abonnements“) erhalten, die Nutzern zur Verfügung stehen. Dieser Vertrags zwischen XX und Ihnen wird geschlossen, sobald Sie den X Onlinedienst nutzen, nachdem sie diesen Nutzungsvertrag akzeptiert haben.

Soweit Sie nicht ein „Licensed Cybercafe Operator“ (wie weiter unten definiert) sind, erlaubt Ihnen dieser Nutzungsvertrag nicht, die X-Software oder Bestandteile davon zu wirtschaftlichen Zwecken zu nutzen, insbesondere zur Nutzung in einem Cybercafe oder einem anderen ortsgebundenen Geschäft. Als „Cybercafe“ gilt jede Einrichtung, in der Computer zur Nutzung durch Kunden bereitgehalten werden. Ein „Licensed Cybercafe Operator” ist ein Cybercafe, das dem Nutzungsvertrag für Licensed Cybercafe Operators zugestimmt hat, der unter (Link) abrufbar ist.

Jedes Abonnement gewährt Ihnen Zugang zu bestimmten Diensten, Softwareprodukten und anderen Inhalten auf Basis der Bedingungen der jeweiligen Abonnements und dieses Nutzungsvertrags. Zusätzliche Bedingungen, die mit jedem solchen Abonnement verbunden sind („Abonnementbedingungen“), können auf die Nutzung des jeweiligen Abonnements Anwendung finden und werden jeweils Teil dieses Nutzungsvertrags. Weiterhin können zusätzliche Bedingungen (beispielsweise Gebühren und Abrechnungsregelungen) unter (LINK) oder innerhalb des X-Online-Dienstes bekannt gegeben werden („Nutzungsregeln“), und werden jeweils Bestandteil dieses Nutzungsvertrags. Als Nutzer stimmen Sie weiterhin sämtlichen Regelungen der XX-Datenschutzerklärung zu, die ebenfalls Bestandteil dieser Nutzungsvertrag werden. Die XX Datenschutzerklärung finden Sie unter der Internetadresse (LINK)

Indem Sie den X-Registrierungsvorgang abschließen, erstellen Sie ein X-Benutzerkonto („Benutzerkonto“). Ihr Benutzerkonto kann auch Bank- und Kreditkarteninformationen enthalten, die Sie uns für den Erwerb von Abonnements mitteilen. Sie sind allein verantwortlich für sämtliche Vorgänge unter Ihrem Benutzerkonto und für die Sicherheit Ihres Computersystems. Sie dürfen nicht Ihr Passwort oder Ihr Benutzerkonto Dritten mitteilen, es mit Ihnen teilen oder anderweitig die Nutzung gestatten. Sie stimmen zu, dass Sie persönlich verantwortlich sind für die Nutzung Ihres Passwortes und Ihres Benutzerkontos und für sämtliche Datenübertragungen und Vorgänge innerhalb von X, die aus der Nutzung Ihres Benutzernamens oder Passwortes resultieren. Es ist Ihnen untersagt, Ihr Benutzerkonto zu verkaufen, für dessen Nutzung Geld zu verlangen oder es anderweitig weiterzugeben.

-------------------------


Hier wird eine Weitergabe von Accounts strickt untersagt, egal ob Verkauf oder einfache Weitergabe.
Wenn ich einen solchen Account dennoch weitergebe, mit welchen rechtlichen Konsequenzen muss ich rechnen. Ist das gesetzlich Verboten in Deutschland? Oder besteht höchstens die Gefahr das der ASccount gesperrt wird.

Wenn jemand was weiß, bitte ich um eine Angabe von Quellen. Sprich Urteile von Gerichten oder Gesetzestexten.
Es geht hier nur um ene Info über die Rechtslage, da ich gerade mit anderen darüber dikutiere und keiner was genaues weiß.

Danke im Voraus!!!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 14:14    Titel: Re: Lizenzvereinbarun Antworten mit Zitat

LorD AcE hat folgendes geschrieben::
IIst das gesetzlich Verboten in Deutschland?


Nein.

LorD AcE hat folgendes geschrieben::
Oder besteht höchstens die Gefahr das der ASccount gesperrt wird.


Oder ggfs. Schadensersatzforderungen (z.B. für den durch Sperrung etc. entstandenen Aufwand).

LorD AcE hat folgendes geschrieben::
Wenn jemand was weiß, bitte ich um eine Angabe von Quellen. Sprich Urteile von Gerichten oder Gesetzestexten.


Es gibt leider kein Gesetzbuch, in dem steht, was nicht verboten ist. Und zu Schadensersatzforderungen wären §§812, 823 BGB die erste Anlaufstelle.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Computer- und Onlinerecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.