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Verfasst am: 10.03.09, 23:35 Titel: Anspruch auf Pflichtverteidiger?
Hallo,
Hat man, steht man unter Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung,
Anspruch auf einen Pflichtverteidiger?
Bei der entsprechenden Person steht evtl. eine psychiatrische Erkrankung im
Zusammenhang mit der Körperverletzung.
Leitet sich hieraus evtl. der Anspruch her?
(bezüglich diesem Satz von Wikipedia:
* Andere Fälle der notwendigen Verteidigung
Neben den Fällen des § 140 Abs. 1 StPO, in denen allein aufgrund eines bestimmten
prozessualen Sachverhalts die Notwendigkeit der Verteidigung angeordnet wird,
besteht notwendige Verteidigung nach § 140 Abs. 2 StPO auch dann, wenn "wegen der
Schwere der Tat oder wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage die
Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint, oder wenn ersichtlich ist, dass sich
der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann".) _________________ Nur das Genie beherrscht das Chaos!
Grundsätzlich dürfte im Falle einer gefährlichen KV kein Anspruch auf einen Pflichtverteidiger bestehen. Ob in einem konkreten Einzelfall andere Gründebestehen, läßt sich ohne genaue Kenntnis genau dieses Einzelfalles nicht sagen, da es sich um Einzelfallentscheidungen handelt. _________________ Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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