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gibt es ein Recht auf eine Antwort auf Deckungszusage

 
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mobby_x
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Anmeldungsdatum: 09.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 11:02    Titel: gibt es ein Recht auf eine Antwort auf Deckungszusage Antworten mit Zitat

Hallo,

Ich habe meiner Rechtsschutsversicherung eine schriftliche Anfrage auf Deckungszusage gestellt - man hat mir auch schon bestätigt, dass der Brief dort vorliegt - aber ich bekomme seit Wochen keine Antwort. Gibt es ein Rechtsanspruch auf eine Antwort?

Danke für eure Hilfe.

Gruß
mobby_x
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

Gegenfrage: liegt die Sache vielleicht beim Anwalt?
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Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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mobby_x
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Anmeldungsdatum: 09.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 12:35    Titel: Antworten mit Zitat

Jain. Es es geht um einen Finanzschaden bei einer Bank (Geldrückgewinnung). Im Oktober 08 hat mein Anwalt die Deckungsanfrage gestellt, sie wurde abgelehnt. Telefonisch wurde die Ablehnung so begründet, dass noch kein finanzieller Schaden besteht, da durch entsprechende Verhandlungen Rückzahlungsmöglichkeiten bestehen. Bei der jetzigen Sachlage sieht es allerdings nicht so aus, dass eine baldige Rückzahlung erfolgen kann. Ich habe das meiner Versicherung Mitte Februar mitgeteilt, ihr geschrieben, dass ich mich erheblich geschädigt fühle, und gebeten, die schon von mir verauslagten Anwaltskosten zu übernehmen. Bis jetzt gibt es nur ein Schweigen im Wald.

Gruß
Mobby_x
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

Also fehlt jetzt eine konkrete Ab- oder Zusage? Im Grunde wüsste ich jetzt allerdings nicht, ob es Fristen gibt, in denen eine solche erfoglen müsste. Eventuell haben die Damen und Herren in der Schadenabteilung Arbeitsrückstände.

Vielleicht hilft ein erneuter Anruf mit der Bitte um Beantwortung des Schreibens.
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mobby_x
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Anmeldungsdatum: 09.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 21:36    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hatte vor kurzem mal eine E-Mail diesbezüglich gesendet, aber da gab es auch noch keine Reaktion. Na ja dann werd ich wohl noch mal anrufen.

Gruß
Mobby_x
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