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Verfasst am: 05.03.09, 09:54 Titel: Kaminkehrer mach Terror
A hat Wohnung im EG.
Es hing scheinbar eine Woche ein Zettel im Haus (angeblich nahm diesen jeder außer A wahr), auf dem der Kaminkehrer sein Kommen für einen best. Tag /Uhrzeit ankündigte.
A nahm diesen Zettel nicht wahr. Er hat einen zweiten Eingang zu seiner Whg., welchen er nutzt und dort hing kein Zettel.
Am anbaraumten Termin klingelt es bei A. A liegt im Bett. Macht nicht auf. Das Klingeln geht weiter. A geht zur Türe, schaut durch das Loch und nimmt den Kaminkehrer nebst Begleitperson wahr. Der Moment ist ungünstig für A, so dass er nicht öffnet. Es wird weiter geklingelt. Immer weiter. 20 Minuten lang. Es wird heftigst an die Türe von A geklopft und gedonnert. Bedrohlich laut.
Der K.K. geht in den oberen Stock, donnert auch dort an eine Türe. Später klingelt es erneut bei A. Jemand donnert unbeschreiblich fest an dessen Wohnungtüre. Parallel dazu wird Sturm geklingelt. Non stop!
A bekommt richtig Angst und zieht in Erwägung, es war doch kein Kaminkehrer, sondern irgendein Geisteskranker. Plötzlich schiebt von außen jemand die Rollos im Zimmer von A ein kleines Stück nach oben. A versteckt sich. Es klingelt weiter und weiter, immer weiter. Plötzlich wird auch von außen an das Fenster geklopft/fast schon geschlagen. Und mit einem Ruck machte jemand komplett die Rolläden zu dem Schlafzimmer von A von außen auf.
Resultat: Der KK sagt, durch das Fenster "machen Sie auf- seit einer Woche hängt ein Zettel im Haus." A sagt, er werde nicht öffnen, vielmehr jetzt die Polizei informieren. Der KK sagte: "Sie verweigern sich also? " Gesprächsende.
Was kann A gegen den Herrn Im fiktiven Fall unternehmen?
A geht zur Türe, schaut durch das Loch und nimmt den Kaminkehrer nebst Begleitperson wahr.
es war also der Kaminkehrer?
Zitat:
Der Moment ist ungünstig für A, so dass er nicht öffnet.
Warum sagt A nicht einfach:„Einen Augenblick bitte....“ ,versetzt sich in einen vorzeigbaren Zustand und öffnet dann?
Alles in allem, sowohl das Verhalten von A finde ich befremdlich als auch das Vorgehen des Kaminkehrers.
Wobei letzterer ja eigentlich nur seinen Job machen will. Er wird so seine Erfahrungen haben, weswegen er etwas lauter und länger an diversen Türen klopfen muss.
Eine Möglichkeit wäre, beim zuständiggen Bezirksschornsteinfegermeister anzurufen und den um einen neuen Termin zu bitten.
Das geht auch schriftlich. Dabei könnte man gleich in Erfahrung bringen, ob der seltsame "Besuch" nun echt war oder irgendein Geisteskranker
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6447 Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
Verfasst am: 05.03.09, 13:27 Titel:
suwi hat folgendes geschrieben::
Das geht auch schriftlich. Dabei könnte man gleich in Erfahrung bringen, ob der seltsame "Besuch" nun echt war oder irgendein Geisteskranker
Und man gleich nachfragen, was dieser erneute Besuch denn kosten wird - da A dem Schornsteinfeger den Zugang verwehrt hat, duerften diese Kosten an ihm haengen bleiben.
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 05.03.09, 14:48 Titel:
gibt es einen bestimmten grund weshalb der kaminkehrer in jede wohnung muss?
bei mir fegt er nämlich den kamin vom dach aus u. macht den rest vom keller aus - bin deshalb sehr verwundert das er "in jede" wohnung muss! _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Warum sagt A nicht einfach:„Einen Augenblick bitte....“ ,versetzt sich in einen vorzeigbaren Zustand und öffnet dann?
Diese Frage habe ich mir auch sofort gestellt.
Aber würden Kaminkehrer tatsächlich zu solch merkwürdigen Verhalten neigen?
Welche kosten für eine extra Anfahrt anfallen werden, war übrigens schon mal ein Thema hier im Forum.
Ich meine mich erinnern zu können, falls dem Schornsteinfeger der Zugang nicht ermöglicht wurde, waren es 11,67 EURO +MwSt.
Für Hessen gilt das hier
gibt es einen bestimmten grund weshalb der kaminkehrer in jede wohnung muss?
bei mir fegt er nämlich den kamin vom dach aus u. macht den rest vom keller aus - bin deshalb sehr verwundert das er "in jede" wohnung muss!
Da Schornsteinfeger i. d. R. auch für die Messung der Emissionswerte von Gasthermen zuständig sind und die Thermen sich oftmals in den Wohnungen befinden, nehme ich mal stark an, dass dies der Grund für das Einlassbegehren war _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Die eigentliche Frage lautet hier, ob jemand, sei es ein Kaminkehrer, Wasserzählerableser o.ä. sich so verhalten darf, wie geschehen.Die Rolläden von einer fremden Wohnung vom Gehweg aus mit Gewalt nach oben zu ziehen und zu öffnen ist in meinen Augen definitiv ein Eingriff in die Privatsphäre.
A hat überhaupt kein Problem mit irgendwelchen Zusatzkosten, es geht um die Tatsache, dass A sich regelrecht bedroht/genötigt gefühlt hat.
Zur Ergänzung: A ist weiblich, war zu dem Zeitpunkt alleine in der Wohnung, noch schlafend und nimmt wahr, dass gegen die Whg.türe gedonnert !!!) wird, Sturm geläutet wird wie verrückt (leider alles ohne Übertreibung...) und ein Mann vor dem Fenster steht, nachdem es plötzlich hell wurde im Raum, da dieser Mann zuvor ruckartig und gewaltsam die Rollos geöffnet hat. A musste entsprechend gekleidet (...) aus dem Bett aufstehen, um die Rollos wieder zu schließen, damit dieser angebliche Kaminkehrer nicht weiterhin in das Schlafzimmer von A schauen konnte.
Wie wäre es mal, ein Gespräch mit dem Kaminkehrer zu suchen?
Nicht das der in Panik gefallen ist und glaubte das die Person in der Wohnung bewußtlos und Hilfebedürftig war. Immerhin war der Besuch offensichtlich schon länger angemeldet gewesen. Vieleicht hätte der Kaminkehrer auch sofort die Feuerwehr oder Polizei verständigen können. Immerhin "Abgase" machen müde und können sogar Menschen töten!
Verfasst am: 05.03.09, 15:53 Titel: Re: Kaminkehrer mach Terror
pandor hat folgendes geschrieben::
Resultat: Der KK sagt, durch das Fenster "machen Sie auf- seit einer Woche hängt ein Zettel im Haus." A sagt, er werde nicht öffnen, vielmehr jetzt die Polizei informieren. Der KK sagte: "Sie verweigern sich also? " Gesprächsende.
Was kann A gegen den Herrn Im fiktiven Fall unternehmen?
Hierzu wollte ich noch anmerken:
Es gab diesbezüglich mal ein Fall, da konnte der Kaminkehrer nur unter Polizeieinsatz den Kamin kehren, weil der Gebäudebesitzer gegen diese in Seinen Augen Zwangsabgabe war. Hierüber hatte das Fernsehen ausführlich berichtet. Also wundern Sie sich bitte nicht, wenn`s das nächste mal Polizei, Presse und KK sind die an ihrer Tür anklopfen.
nochmal: A hat nicht gewußt, dass der KK kommen wird, da er einen zweiten Eingang zur Whg. nutzt - aber ganz unabhängig davon: einen zweiten Termin zu vereinbaren sollte gegen Bezahlung möglich sein, ohne sich so zu benehmen, wie es der KK tat.
Und: Von ANKLOPFEN kann hier keine Rede sein! Es wurde mit aller Gewalt gegen die Türe gehämmert. Minutenlang. Ebenso von außen an die Rollos. Nachbarn müssen denken, hier wohnen Schwerverbrecher, nach denen heute Früh gesucht wurd oä.
Wenn es "sturm klingelt" geht man in aller Regel mal an die Tür und schaut, was los ist. Es könnte ja auch brennen. Und der Hinweis, "frau sei ja eine Frau", ist nicht relevant. Oder lassen alleinstehende Frauen den Kaminkehrer nicht rein? Umgekehrt war sicher ein Morgenmantel vorhanden?
Es mag den Menschen nun gefallen oder nicht, dass Kaminkehrer sich ihr Salär auf diese Weise verdienen obwohl es schon sehr viel billigere Unternehmen gibt, die die gleiche Leistung erbringen. Aber wenn der Mieter da ist, kann er ihn ja auch rein lassen. Durch das Klingeln ist der Mieter ja sowieso wach.
Ganz abgesehen davon, dass der Kehrer jährlich kommt und man die Termine ja kennt.
Wäre das Klingeln einschl. des gegen die Tür hämmerns eigentlich ein Straftatbestand, wie z. B. versuchter Hausfriedensbruch? (Falls es den gibt)
Nur so nebenbei: Was sind das fuer Rollos die sich einfach mit der Hand aufschieben lassen koennen. Zumindest in einer Erdgeschosswohnugn sollten Rollos installiert sein mit einer entsprechenden Sperre.
Anmeldungsdatum: 02.12.2005 Beiträge: 1604 Wohnort: near lake constanz
Verfasst am: 05.03.09, 16:18 Titel:
Also wenn ich heute abend nach Hause komme und meine Frau erzählt mir, dass am frühen Morgen zwei Typen vor dem sonst leeren Haus gestanden haben, an der Tür gerüttelt, geklopft und getrommelt haben, dann die geschlossenen Rollläden gewaltsam nach oben geschoben, durch die Fenster gespannt und weiterhin lautstark versucht hätten, Zutritt zur Wohnung zu erlangen, würde ich erstens fragen, warum sie die Polizei nicht gerufen hat und zweitens würde ich mich mit grimmiger Miene und dunkelsten Gedanken im Sinn auf den Weg zu dem zuständigen Schornsteinfeger machen....
Natürlich nur, wenn mir der Besuch vorab wirklich nicht bekannt gegeben worden ist. _________________ Beste Grüße
der comander01
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....es heißt comander01... comander01 ... mit einem - m - ,nicht mit - mm - und mit ner 01 hintendran, so viel Zeit muss sein!
Ist denn das soooo schwer? ? ?
Also wenn ich heute abend nach Hause komme und meine Frau erzählt mir, dass am frühen Morgen zwei Typen vor dem sonst leeren Haus gestanden haben, an der Tür gerüttelt, geklopft und getrommelt haben, dann die geschlossenen Rollläden gewaltsam nach oben geschoben, durch die Fenster gespannt und weiterhin lautstark versucht hätten, Zutritt zur Wohnung zu erlangen, würde ich erstens fragen, warum sie die Polizei nicht gerufen hat und zweitens würde ich mich mit grimmiger Miene und dunkelsten Gedanken im Sinn auf den Weg zu dem zuständigen Schornsteinfeger machen....
Natürlich nur, wenn mir der Besuch vorab wirklich nicht bekannt gegeben worden ist.
pandor hat folgendes geschrieben::
A hat Wohnung im EG.
Am anbaraumten Termin klingelt es bei A. A liegt im Bett. Macht nicht auf. Das Klingeln geht weiter. A geht zur Türe, schaut durch das Loch und nimmt den Kaminkehrer nebst Begleitperson wahr. Der Moment ist ungünstig für A, so dass er nicht öffnet.
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