Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Eine Person (28 Jahre alt) bezieht eine zeitlich befristete EU-Rente, daher ist Kostenträger für Rehamaßnahmen die Deutsche Rentenversicherung Bund. Die EU-Rente wird wegen Krankheit A bezahlt.
Nach einem z. T. intensivmedizinischen Krankenhausaufenthalt 2008 wegen Krankheit B wird noch im KKH vom sozialmedizinischen Dienst ein Rehaantrag gestellt. Heute erhält die Person die (zunächst noch telefonische) Entscheidung, dass der Antrag abgelehnt wird da die Person nicht reha-fähig sei. Die Person bewältigt ihren Alltag, fährt täglich mit dem Taxi zur Physiotherapie und kümmert sich auch z. T. um den Haushalt. Es ist übrigens zu erwarten, dass mit Bewältigung der Krankheit B auch die Krankheit A so stark gebessert werden kann, dass ein weiterer Bezug der EU-Rente überflüssig wird. Die Person ist schließlich noch jung und möchte gerne wieder zurück ins Berufsleben kommen. Ohne Hilfe wird dies jedoch nicht möglich sein.
Widerspruch wird bereits vorbereitet mit Fristsetzung, nach Ablauf der Frist soll das Verfahren an einen Anwalt abgegeben werden, damit nicht wieder drei Monate auf eine Entscheidung gewartet wird.
Frage: Welche Kriterien für die Reha-Fähigkeit gibt es, die für eine Rehaablehnung sprechen könnten?
Frage 2: Welche Möglichkeiten gibt es (höhere Stellen), gegen die DRV vorzugehen wenn die Entscheidungsfindung wieder über das erträgliche Maß hinaus dauern sollte?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.